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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.2004 - 2 B 27.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20927
BVerwG, 15.01.2004 - 2 B 27.03 (https://dejure.org/2004,20927)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2004 - 2 B 27.03 (https://dejure.org/2004,20927)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 2 B 27.03 (https://dejure.org/2004,20927)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 2 B 27.03
    Ausbildungszeiten des Klägers im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG sind gemäß § 12 b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG nicht ruhegehaltfähig, weil der Kläger nach den im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen, an die der Senat in einem Revisionsverfahren gebunden wäre (§ 137 Abs. 2 VwGO), die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt (vgl. Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 13 S. 2 f.).

    Das hat der beschließende Senat im Urteil vom 16. November 2000 (a.a.O. S. 3 f.) ausgeführt.

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 28.95

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 2 B 27.03
    Welche Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschrieben ist, ergibt sich aus den laufbahnrechtlichen Vorschriften, die zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung galten (stRspr; vgl. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 2 C 28.95 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 11 S. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01
    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 2 B 27.03
    Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht unter ausdrücklicher Billigung dieser Ausführungen nicht zur Entscheidung angenommen (Kammerbeschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 -).
  • VGH Bayern, 27.04.2018 - 3 B 17.1256

    Rücknahme der Berücksichtigung von praktischen Ausbildungszeiten bei der …

    Rn. 35 1.1.2 Eine Anerkennung der Ausbildungszeit des Klägers nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 2 BayBeamtVG ist ebenfalls ausgeschlossen, weil eine praktische Berufstätigkeit - unabhängig davon, dass sich die Anwendungsbereiche von Art. 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BayBeamtVG (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BeamtVG) nicht miteinander überschneiden (vgl. BVerwG, B.v. 15.1.2004 - 2 B 27.03) - nach den im Zeitpunkt der Einstellung des Klägers geltenden Laufbahnvorschriften nicht für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben war (…vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2004 - 2 C 6.03 - juris Rn. 18).
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