Rechtsprechung
| BVerwG, 30.03.1992 - 2 B 27.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Ermäßigung der Arbeitszeit durch den Beamten - Anspruch des Beamten auf volle Besoldung im Falle der rückwirkenden Aufhebung einer Teilzeitbeschäftigung des daraus resultierenden Vollbeschäftigungsdienstverhältnises ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1991 - 4 S 1725/91
- BVerwG, 30.03.1992 - 2 B 27.92
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit
Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 2 B 27.92
In seinem Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196 ff.) hat der erkennende Senat entschieden, daß Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Ermäßigung der Arbeitszeit durch den Beamten ist, daß diesem vom Dienstherrn die Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden befristeten Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und Versorgung geboten wird, so daß der Beamte bei Ausübung seines Antragsrechts von dieser Wahlmöglichkeit Gebraucht macht.Bereits in seiner Entscheidung vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (…a.a.O.) hat der beschließende Senat darauf hingewiesen, daß der Beamte die unterbliebene volle Dienstleistung nicht mehr rückwirkend erbringen kann.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 2 B 27.92
Aus dem Vorbringen in den Beschwerdebegründungsschriften ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 2 B 27.92
Die Zulassung der Revision wegen einer die Entscheidung nicht tragenden Rechtsfrage kommt aber nicht in Betracht (Beschluß vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 2 B 27.92
Aus dem Vorbringen in den Beschwerdebegründungsschriften ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06
Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen") …
Der Landesgesetzgeber war sich bereits bei der Schaffung der hier einschlägigen Bestimmungen angesichts der bereits damals vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202), die in späteren Entscheidungen bestätigt wurde (BVerwG, Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917; Beschluss vom 30. März 1992 - 2 B 27.92 -, Beschluss vom 6. April 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3;… Urt. v. 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; Beschluss vom 18. Juni 2002 - 2 B 17/02 -, Juris) im Klaren, dass seine Vorgehensweise verfassungsrechtlich problematisch sei. - OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
Arbeitszeit; Beamter; Bewerberauswahl; Dienstleistungspflicht; Eignung; …
Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3.1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4.1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (…BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209). - VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 5868/04
Rechtmäßigkeit einer gegen den Willen einer verbeamteten Lehrerin ausgesprochenen …
Diese eindeutige, die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung mit Art. 33 Abs. 5 und Abs. 2 GG grundsätzlich verneinende Auffassung, die eindeutig über die Prüfung landesrechtlicher Teilzeitregelungen hinausgreift, hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (kürzer begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 04.03.1992 -2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.03.1992 -2 B 27.92 - Beschl. v. 06.04.1992 -2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und in dem o. a. Urteil vom 02.03.2000 mit ausführlicher Begründung bekräftigt und fortgeführt (-2 C 1/99 -, ZBR 2000, 209; zustimmend: Summer in seiner Urteilsanmerkung, ZBR 2000, 211; Loschelder, ZBR 1989, 91; Ziemske, ZBR 2001, 1, 5; Baßlsperger, ZBR 2001, 417, 420). - OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
Lehrer: Teilzeitbeschäftigung rechtmäßig?
Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBI. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3. 1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4. 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (…BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).
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