Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26220
OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12 (https://dejure.org/2012,26220)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.08.2012 - 2 B 270/12 (https://dejure.org/2012,26220)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. August 2012 - 2 B 270/12 (https://dejure.org/2012,26220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 7 Abs. 1; SächsVerf Art 103 Abs. 1; SchulG § 25; SOGS § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00

    Richtervorlage - Verfassungsmäßige Regelung - Erfüllung der Schulpflicht - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Die im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung und von der Ergotherapeutin übereinstimmend festgestellten Entwicklungsdefizite sind nicht so erheblich, dass dahinter die mit der Einrichtung fester Grundschulbezirke verfolgten öffentlichen Zwecke - neben organisatorischen Belangen wie einer möglichst gleichmäßigen Aus- und Belastung der einzelnen Schulen das durch Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 SächsVerf verfassungsrechtlich legitimierte Ziel, allen schulpflichtigen Kindern eines Bezirks unabhängig von ihrer sozialen Herkunft in einem einheitlichen Bildungsgang grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und dadurch für alle, unabhängig vom weiteren Bildungsweg, eine gemeinsame Grundlage für die schulische Bildung zu vermitteln (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 11. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 311, 313) - ausnahmsweise zurücktreten müssten.
  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Danach liegt die Klassenobergrenze in allen Schularten bei nicht mehr als 28 Schülern je Klasse (vgl. § 4a Abs. 2 Satz 1 SchulG; Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris, zur Aufnahme an weiterführenden Schulen).
  • OVG Sachsen, 15.12.2009 - 2 B 498/09

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in das Gymnasium nach Wahl der Eltern i.R.d. …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Danach liegt die Klassenobergrenze in allen Schularten bei nicht mehr als 28 Schülern je Klasse (vgl. § 4a Abs. 2 Satz 1 SchulG; Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 15. Dezember 2009 - 2 B 498/09 -, beide juris, zur Aufnahme an weiterführenden Schulen).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1991 - 9 S 1523/91

    Abgrenzung zwischen der Bestimmung eines anderen Schulbezirks und dem …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (…vgl. Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Aufl., Rn. 613; VGH BW, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2;… HessVGH, Beschl. v. 28. August 1989 - 6 TG 2598/89 -, juris Rn. 3;… OVG NW, Beschl. v. 25. August 2006 - 19 B 1256/06, 19 E 748/06 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2006 - 19 B 1256/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (…vgl. Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Aufl., Rn. 613;… VGH BW, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2;… HessVGH, Beschl. v. 28. August 1989 - 6 TG 2598/89 -, juris Rn. 3; OVG NW, Beschl. v. 25. August 2006 - 19 B 1256/06, 19 E 748/06 -, juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 28.08.1989 - 6 TG 2598/89

    Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Schule - Begleitperson

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (…vgl. Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Aufl., Rn. 613;… VGH BW, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2; HessVGH, Beschl. v. 28. August 1989 - 6 TG 2598/89 -, juris Rn. 3;… OVG NW, Beschl. v. 25. August 2006 - 19 B 1256/06, 19 E 748/06 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17

    Sprengelpflicht; Gründe für die Aufnahme in eine Grundschule außerhalb des …

    Die Aufzählung ist lediglich beispielhaft und daher nicht abschließend (vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7;… Niebes/Becher/Pollmann, Schulgesetz im Freistaat Sachsen, 4. Aufl., § 25 Rn. 3).

    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 und v. 30. August 2012 - 2 B 315/12 -, n. v. Rn. 7;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl., Rn. 748;… VGH BW, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2;… OVG NW, Beschl. v. 5. August 2006 - 19 B 1256/06 -, juris Rn. 4;… BayVGH, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 7 ZB 09.3009 -, juris Rn. 14).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der Streitwert in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die die Aufnahme in eine bestimmte Schule betreffen, mit dem Auffangwert von 5.000,00 EUR anzunehmen; dessen Halbierung ist wegen Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (vgl. Beschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 14; Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, SächsVBl. 2014, Sonderbeilage Heft 1).

  • OVG Sachsen, 02.01.2024 - 2 B 221/23

    Sprengelpflicht Grundschule; Ausnahme vom Schulbezirk

    Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Dezember 2017 - 2 B 248/17 -, juris Rn. 6 und v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 jeweils m. w. N.).

    vorliege und es in anderen mittelsächsischen Gemeinden gängige Praxis sei, Kinder aus Nachbargemeinden einzuschulen, liegen ebenfalls keine Gründe i. S. d. § 25 Abs. 5 Satz 3 SächsSchulG vor, die rechtlich eine Ausnahme von dem gesetzlich normierten Grundsatz rechtfertigen, dass ein Schüler die Schule zu besuchen hat, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er seinen Hauptwohnsitz hat (vgl. auch Senatsbeschl. v. 16. August 2012 a. a. O. Rn. 12 und v. 12. August 2017 - 2 B 186/17 -, n. v.).

  • OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 B 270/20

    Aufnahme einer gleichen Anzahl von Jungen und Mädchen in die Eingangsklasse einer …

    Rn. 7 2. Das vom Schulleiter der... Oberschule auf der Grundlage von - nach Abzug von zwei Ausbildungsplätzen für Wiederholer (vgl. Senatsbeschl. v. 18. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 9) - 82 Ausbildungsplätzen, denen 121 Anmeldungen, davon 53 Jungen und 68 Mädchen, gegenüberstanden, durchgeführte Auswahlverfahren verletzt nicht den Anspruch der Antragsteller auf eine ermessens- und verfahrensfehlerfreie Auswahlentscheidung nach Maßgabe der vorstehend genannten Abwägungskriterien.
  • OVG Sachsen, 12.08.2022 - 2 B 193/22

    Schulrecht; Aufnahmeentscheidung; Gymnasium; Schulträger

    Rn. 4 Gemessen daran verletzt das vom Schulleiter des M-M-Gymnasiums, dessen Eingangsklasse 5 im Schuljahr 2022/2023 vierzügig geführt wird, auf der Grundlage von - nach Abzug von einem Ausbildungsplatz für einen Wiederholer (vgl. Senatsbeschl. v. 18. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 9) und eines Gewichtungszuschlags nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SächsKlassBVO von insgesamt 1, 5, gerundet 2 Plätzen, für eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören und zwei Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache von 0, 5 je Schülerin - 109 Plätzen, denen 126 Anmeldungen gegenüberstanden, durchgeführte Auswahlverfahren nicht den Anspruch der Antragsteller auf eine ermessens- und verfahrensfehlerfreie Auswahlentscheidung nach Maßgabe der vorstehend genannten Abwägungskriterien.
  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 2 B 237/22

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmekriterien "Länge des sicheren …

    Gemessen daran verletzt das von der Schulleiterin der Schule R straße ausgehend von (28 Schülern x 3 Klassen =) 84 Plätzen auf der Grundlage von - nach Abzug von fünf Ausbildungsplätzen für Wiederholer (vgl. Senatsbeschl. v. 18. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 9) und Gewichtungszuschlägen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 SächsKlassBVO von zwei Plätzen für einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache von 0, 5 und einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung von 1, 5 sowie drei Plätzen für Schüler aus der Vorbereitungsklasse Deutsch als Zweitsprache (DaZ) - 74 Plätzen, denen nach Abmeldung eines Schülers 160 Anmeldungen gegenüberstanden, durchgeführte Auswahlverfahren nicht den Anspruch der Antragsteller auf eine ermessens- und verfahrensfehlerfreie Auswahlentscheidung nach Maßgabe der vorstehend genannten Abwägungskriterien.
  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 319/21

    Schulrecht; Sprengelpflicht; Wechsel des Schulbezirks der Grundschule; Widerruf …

    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die die Aufnahme in eine bestimme Schule betreffen, ist der Streitwert mit dem Auffangwert von 5.000,00 EUR anzunehmen; dessen Halbierung ist wegen Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 14 …und Beschl. v. 6. Dezember 2017 - 2 B 248/17 -, jurs Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 31.08.2021 - 2 B 325/21

    Aufnahme in die Eingangsklasse einer Oberschule; zulässige Auswahlkriterien; …

    Rn. 4 Gemessen daran verletzt das von der Schulleiterin der Oberschule Regis-Breitingen, deren Eingangsklasse 5 im Schuljahr 2021/2022 zweizügig geführt wird, auf der Grundlage von - nach Abzug von drei Ausbildungsplätzen für Wiederholer (vgl. Senatsbeschl. v. 18. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 9) und eines Gewichtungszuschlags nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 SächsKlassBVO von insgesamt 11, 5, gerundet 12 Plätzen, für eine Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen von 1, 0 und sieben Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung von 1,5 je Schüler - 41 Plätzen, denen 51 Anmeldungen gegenüberstanden, durchgeführte Auswahlverfahren den Anspruch der Antragsteller auf eine ermessens- und verfahrensfehlerfreie Auswahlentscheidung nach Maßgabe der vorstehend genannten Abwägungskriterien.
  • OVG Sachsen, 18.07.2019 - 2 B 166/19

    Schulrecht; Privatschule; Schulvertrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der Streitwert in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die die vorläufige Aufnahme in eine bestimmte Schule betreffen, mit dem Auffangwert von 5.000,00 EUR anzunehmen; dessen Halbierung ist wegen Vorwegnahme der Hauptsache ebenso wenig angezeigt (vgl. Beschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris; Beschl. v. 24. Februar 2016, SächsVBl. 2016, 158) wie eine Verdoppelung, weil sowohl der Haupt- wie der Hilfsantrag der Sache nach auf dasselbe Rechtsschutzziel, die Aufnahme in die Schule, gerichtet sind (Nr. 1.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; SächsVBl. 2014, Sonderbeilage Heft 1).
  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 243/22

    Wunschschule; Nachrückverfahren; freie Plätze

    Gemessen daran verletzt das von der Schulleiterin des Gymnasiums Schule an der M, dessen Eingangsklasse 5 im Schuljahr 2022/2023 vierzügig geführt wird, auf der Grundlage von - nach Abzug von vier Ausbildungsplätzen für Wiederholer (vgl. Senatsbeschl. v. 18. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 9) 108 Plätzen, denen 151 Anmeldungen gegenüberstanden, durchgeführte Auswahlverfahren nicht den Anspruch der Antragsteller auf eine ermessens- und verfahrensfehlerfreie Auswahlentscheidung nach Maßgabe der vorstehend genannten Abwägungskriterien.
  • OVG Sachsen, 13.09.2023 - 2 B 146/23

    Aufnahme in ein Gymnasium; Durchführung des Losverfahrens; Antrag auf Teilnahme …

    Rn. 4 Gemessen daran verletzt das von der Schulleiterin des Gymnasiums ......................, dessen Eingangsklasse 5 im Schuljahr 2023/2024 sechszügig geführt wird, auf der Grundlage von - nach Abzug von fünf Ausbildungsplätzen für Wiederholer (vgl. Senatsbeschl. v. 18. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 9) - 163 Plätzen, denen im Zeitpunkt der das Verfahren abschließenden Aufnahmeentscheidung 257 Anmeldungen gegenüberstanden, durchgeführte Auswahlverfahren nicht den Anspruch der Antragsteller auf eine ermessens- und verfahrensfehlerfreie Auswahlentscheidung nach Maßgabe der vorstehend genannten Abwägungskriterien.
  • OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20

    Aufnahme in die Grundschule; Kriterium der Länge des Schulwegs; Berechnung der …

  • OVG Sachsen, 16.09.2022 - 2 B 225/22

    Gemeinschaftsschule; Klassenobergrenze; Inklusion; blinde Schülerin

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17

    Aufnahme in die Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk, Bestimmung der Zügigkeit …

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 2 B 246/22

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Bestimmung der Zügigkeit; …

  • OVG Sachsen, 10.09.2025 - 2 B 197/25

    Schulbezirk; wichtiger Grund; Ausnahme

  • OVG Sachsen, 29.08.2013 - 2 B 416/13

    Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht