Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.1979 - 2 B 3.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1978 - IV 841/78
- BVerwG, 04.05.1979 - 2 B 3.79
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der …
Sie rechtfertigen es unter anderem, den Beamten zu entlassen, weil er nicht die erforderlichen Leistungen erbringt, auf nicht absehbare Zeit - etwa aus gesundheitlichen Gründen - an der Ablegung der Prüfung verhindert ist (Beschlüsse vom 4. Mai 1979 - BVerwG 2 B 3.79 -, vom 23. Juli 1980 - BVerwG 2 B 7.79 - und vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 2 B 84.79 -) oder aber - unabhängig von einem in Betracht kommenden Beamtenverhältnis - für den angestrebten Beruf, etwa wegen vorsätzlich begangener Straftat, ungeeignet erscheint (Beschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 2 B 38.78 - [Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1]). - BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81
Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von …
- VG Ansbach, 25.04.2012 - AN 1 S 12.00471
Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst
Sie rechtfertigen es unter anderem, den Beamten zu entlassen, wenn er nicht die erforderlichen Leistungen erbringt oder auf nicht absehbare Zeit - etwa aus gesundheitlichen Gründen - an der Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes und der Ablegung der Prüfung gehindert ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4.5.1979 - 2 B 3.79, vom 23.7.1980 - 2 B 7.79, vom 5. Dezember 1980 - 2 B 84.79 und vom 26.1.2010 - 2 B 47/09).
- BVerwG, 05.09.1979 - 2 B 55.78
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst wegen Nichtablegens der Zweiten …
Es kann nicht ernstlich bezweifelt werden, daß es in aller Regel mit dem allgemeinen Beamtenrecht vereinbar ist, wenn ein nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes auf nicht absehbare Zeit an der Ablegung der Prüfung verhinderter Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird; ein solches Beamtenverhältnis auf Widerruf dient nämlich in erster Linie der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und nicht der Unterhaltssicherung (Beschluß des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 2 B 3.79 -). - BVerwG, 08.09.1982 - 2 B 61.80
Unterscheidung zwischen dem Tatbestand der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis …
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bereits geklärt, daß das Beamtenverhältnis auf Widerruf in erster Linie der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und nicht der Unterhaltssicherung dient (Beschlüsse des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 2 B 3.79 - und vom 5. September 1979 - BVerwG 2 B 55.78 -). - BVerwG, 11.07.1980 - 2 B 29.80
Nichtbeachtung des Vortrages zum Entlassungsgrund des § 40 Abs. 3 Nr. 3 der …
Im Grundsatz kann nicht ernstlich bezweifelt werden, daß es in aller Regel mit dem allgemeinen Beamtenrecht vereinbar ist, einen nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes auf nicht absehbare Zeit an der Ablegung der Prüfung verhinderten Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen; denn dieses Beamtenverhältnis dient in erster Linie der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und nicht der Unterhaltssicherung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 2 B 3.79 - und vom 5. September 1979 - BVerwG 2 B 55.78 -).
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