Rechtsprechung
| BVerwG, 07.03.2003 - 2 B 32.02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erfordernis eines hinreichend bestimmten Antrags in der Berufungsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.05.2000 - 15 K 2795/99
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 4 S 2732/00
- BVerwG, 07.03.2003 - 2 B 32.02
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00
Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines …
Auszug aus BVerwG, 07.03.2003 - 2 B 32.02
regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz - ggf. auch nur durch Verweisung auf den Zulassungsantrag - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 60 S. 18 m.w.N.).Mehr musste er zur Berufungsbegründung nicht tun (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 2000, a.a.O. S. 18).
- BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98
Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …
Auszug aus BVerwG, 07.03.2003 - 2 B 32.02
Der Berufungsführer muss nach Zulassung der Berufung einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen und dabei eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor die Durchführung eines Berufungsverfahrens erstrebt (vgl. etwa Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ).
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2026 - 9 S 454/24
Zum Anknüpfungspunkt der Abschläge bei der vorgezogenen Altersrente nach der …
Dem Antragserfordernis und dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer die zugelassene Berufung durchführen will (stRspr;… vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, juris Rn. 3…, vom 16.12.2004 - 1 B 59.04 -, juris Rn. 2, und vom 07.03.2003 - 2 B 32.02 -, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 6 A 1579/02
Polizeidienstunfähigkeit; Weiterverwendungsmöglichkeit im Polizeidienst erfordert …
Rn. 28 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 7. März 2003 - 2 B 32/02 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 10 A 3602/98 -, NVwZ 1999, 208, 209; Seibert, a.a.O., § 124 a Rdnr. 332 (m.w.N. aus der Rechtsprechung). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10
Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen …
Rn. 45 Dem Antragserfordernis und dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer die zugelassene Berufung durchführen will (stRspr des BVerwG; vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, juris;… Beschl. v. 16.12.2004 - 1 B 59.04 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 07.03.2003 - 2 B 32.02 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 26; jeweils zitiert nach juris).
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
Es muss hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will.[BVerwG, Beschluss vom 21.9.2011 - 3 B 56/11 -, juris; Beschluss vom 10.3.2011 - 2 B 37/10 -, juris; Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8/04 -, NVwZ 2005, 821, zitiert nach juris; Beschluss vom 16.12.2004 - 1 B 59/04 -, juris; Beschluss vom 7.3.2003 - 2 B 32/02 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 21.9.2011 - 3 B 56/11 -, juris; Beschluss vom 10.3.2011 - 2 B 37/10 -, juris; Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8/04 -, NVwZ 2005, 821, zitiert nach juris; Beschluss vom 16.12.2004 - 1 B 59/04 -, juris; Beschluss vom 7.3.2003 - 2 B 32/02 -, juris] Hieran gemessen ergibt sich aus der Berufungsbegründung mit hinreichender Deutlichkeit, dass der Kläger sowohl den ursprünglichen Hauptantrag als auch den Hilfsantrag weiterverfolgt. - BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05
Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2025 - 1 LB 181/24
§ 3 FeV als Rechtsgrundlage der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
Rn. 31 Dem Antragserfordernis und dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer die zugelassene Berufung durchführen will (stRspr des BVerwG; vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 10 B 4.05 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 1 B 59.04 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 7. März 2003 - 2 B 32.02 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 26 - zitiert nach juris Rn. 21). - OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 74/21
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
Es muss hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will.[BVerwG, Beschluss vom 21.9.2011 - 3 B 56/11 -, juris; Beschluss vom 10.3.2011 - 2 B 37/10 -, juris; Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8/04 -, NVwZ 2005, 821, zitiert nach juris; Beschluss vom 16.12.2004 - 1 B 59/04 -, juris; Beschluss vom 7.3.2003 - 2 B 32/02 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 21.9.2011 - 3 B 56/11 -, juris; Beschluss vom 10.3.2011 - 2 B 37/10 -, juris; Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8/04 -, NVwZ 2005, 821, zitiert nach juris; Beschluss vom 16.12.2004 - 1 B 59/04 -, juris; Beschluss vom 7.3.2003 - 2 B 32/02 -, juris] Hieran gemessen ergibt sich aus der Berufungsbegründung mit hinreichender Deutlichkeit, dass der Kläger sowohl den ursprünglichen Hauptantrag als auch den Hilfsantrag weiterverfolgt. - BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Anahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wegen Zulassung der …
Der Berufungsführer muss aufzeigen, aus welchen Gründen tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Beschlüsse vom 1. Dezember 2000 - 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 12 und vom 7. März 2003 - 2 B 32.02 - zitiert nach Juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2011 - 1 L 73/07
Prozesszinsen bei Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern
Dem Antragserfordernis und dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer die zugelassene Berufung durchführen will (stRspr des BVerwG; vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 10.03.2011 - 2 B 37.10 -, juris; Beschl. v. 02.06.2005 - 10 B 4.05 -, juris;… Beschl. v. 16.12.2004 - 1 B 59.04 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 07.03.2003 - 2 B 32.02 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 26 jeweils m. w .N. und zitiert nach juris). - VGH Hessen, 10.02.2011 - 8 A 3279/09
Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, Wegfall der Umstände, Änderung der …
Es entspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass d e m Antragserfordernis und dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung regelmäßig entsprochen wird, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz - gegebenenfalls auch nur durch Verweisung auf den Zulassungsantrag - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass nach wie vor die Durchführung eines Berufungsverfahrens erstrebt wird und In welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhält (vgl. u. a. BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2003 - 2 B 32/02 - und vom 2. Juni 2005 - 10 B 4 / 0 5 - jeweils juris m.w.N.).
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