Rechtsprechung
| OVG Bremen, 23.02.2024 - 2 B 320/23 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 15a Abs. 1 S. 6; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
Berücksichtigen von Stellungnahmen Psychologischer Psychotherapeuten bei der Entscheidung des Gerichts über entgegenstehende gesundheitliche Gründe für die Verteilung eines unerlaubt eingereisten Ausländers
Verfahrensgang
- VG Bremen, 10.11.2023 - 4 V 2396/23
- OVG Bremen, 23.02.2024 - 2 B 320/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2024 - 2 B 320/23
Die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07, juris Rn. 15 entwickelten Grundsätze stehen dieser Würdigung nicht entgegen. - OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - Auswahlverfahren; Ermessensausübung; …
Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2024 - 2 B 320/23
Bezüglich dieses neuen Streitgegenstandes besteht keine Beschränkung der Prüfung des Senats auf die Beschwerdegründe nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2023 - 1 B 146/23, juris Rn. 24). - OVG Hamburg, 02.08.2019 - 4 Bs 219/18
Rückholung eines abgeschobenen Ausländers nach Deutschland; Sachdienlichkeit der …
Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2024 - 2 B 320/23
a) Die Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren ist zulässig, da sie einer nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetretenen Sachverhaltsänderung (Erlass einer neuen Zwangsmittelandrohung) Rechnung trägt, die entscheidungserheblichen Rechts- und Tatsachenfragen im Wesentlichen dieselben bleiben und der Streit zwischen den Beteiligten so endgültig ausgeräumt werden kann (…vgl. zu den Voraussetzungen einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 89/22, juris Rn. 5; Hmb. OVG, Beschl. v. 02.08.2019 - 4 Bs 219/18, juris Rn. 10, 13;… Sächs. OVG, Beschl. v. 14.07.2020 - 3 Bs 218/20, juris Rn. 14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 18 B 322/20
Verteilungsentscheidung Vollstreckungshindernis Nachweis
Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2024 - 2 B 320/23
Die Anforderungen an den Nachweis gesundheitlicher Gründe, die der Verteilung oder deren Vollstreckung entgegenstehen können, ergeben sich stattdessen aus dem allgemeinen Prozessrecht (OVG NW, Beschl. v. 10.11.2020 - 18 B 322/20, juris Rn. 20 - 22). - OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
Anordnung der aufschiebenden Wrirkung gegen Verteilung eines Asylsuchenden wegen …
Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2024 - 2 B 320/23
Zudem verlangt das Bundesverwaltungsgericht selbst in diesem Zusammenhang die Vorlage eines fachärztlichen Attests nur "regelmäßig" und nicht zwingend (zur Berücksichtigung von Stellungnahmen Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen Verteilungen nach § 15a AufenthG vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 17). - OVG Bremen, 19.05.2022 - 2 B 89/22
Antragsänderung in Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Übergang …
Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2024 - 2 B 320/23
a) Die Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren ist zulässig, da sie einer nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetretenen Sachverhaltsänderung (Erlass einer neuen Zwangsmittelandrohung) Rechnung trägt, die entscheidungserheblichen Rechts- und Tatsachenfragen im Wesentlichen dieselben bleiben und der Streit zwischen den Beteiligten so endgültig ausgeräumt werden kann (vgl. zu den Voraussetzungen einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2022 - 2 B 89/22, juris Rn. 5;… Hmb. OVG, Beschl. v. 02.08.2019 - 4 Bs 219/18, juris Rn. 10, 13;… Sächs. OVG, Beschl. v. 14.07.2020 - 3 Bs 218/20, juris Rn. 14). - OVG Bremen, 27.04.2022 - 2 B 281/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verteilung eines Asylsuchenden an die …
Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2024 - 2 B 320/23
Keinesfalls darf der Betroffene aber durch die Vollstreckung der Verteilung der Gefahr des Todes oder schwerster Gesundheitsschäden ausgeliefert werden (st. Rspr. des erkennenden Gerichts, vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.04.2022 - 2 B 281/21, juris Rn. 15 f. m.w.N.).
- OVG Bremen, 10.02.2026 - 4 B 273/25
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; einvernehmliche sexuelle Beziehung …
Es bedarf eines Dokuments, das von einer Ärztin, einem Arzt, einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten stammt (…OVG Bremen, Beschl. v. 28.11.2025 - 2 B 210/25, juris Rn. 10; Beschl. v. 23.02.2024 - 2 B 320/23, juris Rn. 19). - OVG Bremen, 28.11.2025 - 2 B 210/25
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer; Nachweis eines …
unmittelbar noch analog anwendbar (OVG Bremen, Beschl. v. 23.02.2024 - 2 B 320/23, juris Rn. 19).b) Jedoch bedarf es zum Nachweis eines gesundheitlichen Verteilungshindernisses im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG eines Dokuments, das von einer Ärztin, einem Arzt, einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten stammt (OVG Bremen, Beschl. v. 23.02.2024 - 2 B 320/23, juris Rn. 19).
- OVG Bremen, 08.07.2025 - 2 B 80/25
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; maßgeblicher Zeitpunkt; Asylantrag; …
Für die Frage, ob zwingende Gründe einer Verteilung an einen bestimmten Ort entgegenstehen (§ 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG), folgt aus der gesetzlichen Anforderung, solche Gründe vor der Veranlassung der Verteilung nachzuweisen, zugleich, dass insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Veranlassung der Verteilung durch die Behörde maßgeblich ist (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 23.02.2024 - 2 B 320/23, juris Rn. 13;… zu Ausnahmen aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 29.06.2023 - 2 B 94/23, juris Rn. 12). - OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 2 LA 126/24
Arzt; Attest ärztliches; Erkrankung; Förderungshöchstdauer; psychische …
Selbst wenn berücksichtigt wird, dass bisweilen auch Stellungnahmen Psychologischer Psychotherapeuten im Rechtsverkehr die Eignung zum Nachweis von Erkrankungen zuerkannt wird (vgl. dazu etwa BremOVG, Beschl. v. 23.2.2024 - 2 B 320/23 -, juris Rn. 19) verfügt die Sozialpsychologin E. bereits nicht über diese Qualifikation, während die vorgelegte Bescheinigung der Psychologischen Psychotherapeutin vom 7. August 2017, wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, inhaltlich nicht ausreichend ist; sie enthält lediglich Verdachtsdiagnosen nach einem ersten Anamnesegespräch und bezieht sich zudem nur auf einen einzigen Tag gegen Ende des Sommersemesters 2017.
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