Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 212a Abs 1 BauGB, § 15 Abs 2 S 1 BImSchG, § 16 Abs 1 S 2 BImSchG, § 16 BauO SL, § 13 Abs 1 S 2 BauO SL
(Keine) Prüfung der Freistellungsentscheidung der Immissionsschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren - Wolters Kluwer
ÄNDERUNG; BAUGENEHMIGUNG; BEEINTRÄCHTIGUNG; BETRIEBSBESCHRÄNKUNG; GEFÄHRDUNG; GUTACHTEN; IMMISSIONSSCHUTZ; INTENSITÄT; KONKURRENZ; PRIORITÄT...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutz gegen erteilte Baugenehmigung zur Änderung eines Windenergieanlagentyps bei konkurrierenden Windparks; Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde für die Überprüfung der Richtigkeit der für sie zuständigkeitsbegründenden Freistellungsentscheidung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauamt muss Entscheidungen der Immissionsschutzbehörde nicht überprüfen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abgrenzung der Aufgaben der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18
- OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18
Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige …
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. November 2018 - 5 L 411/18 - wird zurückgewiesen.Rn. 23 Mit Beschluss vom 12.11.2018 - 5 L 411/18 - hat das Verwaltungsgericht (auch) den Aussetzungsantrag gegen die Baugenehmigung zurückgewiesen.
Rn. 26 Die zulässige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12.11.2018 - 5 L 411/18 -, mit der sie nur noch ihren auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen die Baugenehmigung vom 10.11.2017 gerichteten Aussetzungsantrag gegen den Antragsgegner und erstinstanzlichen Antragsgegner zu 2) weiterverfolgen, ist nicht begründet.
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2018 - 8 A 11691/17
Schutz eines WEA-Betreibers vor Turbulenzwirkungen heranrückender WEA´s; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Diese bauordnungsrechtlichen Anforderungen werden speziell im Verhältnis benachbarter Windenergieanlagen unterschiedlicher Betreiber als verletzt angesehen, wenn durch den Betrieb einer angrenzend geplanten Anlage die Lebensdauer bestehender Anlagen erheblich vermindert wird oder über den Regelfall deutlich hinausgehende Sicherungs- und Wartungsarbeiten nötig werden.[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091] Nach dieser Rechtsprechung[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - und vom 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - juris][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - und vom 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - juris] ist die Bewertung, wem die etwaige Gefährdung der Standsicherheit einer Windenergieanlage durch eine hinzutretende benachbarte Windenergieanlage zuzurechnen ist, wesentlich davon abhängig, welche Veränderungen der Windverhältnisse der Nachbar schon beim Bau seiner Anlage in Rechnung stellen musste.Für die konkrete Abgrenzung der Risikobereiche ist insbesondere von Bedeutung, mit welchen Abständen konkurrierender Anlagen die Betreiber von Windenergieanlagen in Windparks üblicherweise rechnen können und müssen.[vgl. zur Risikoverteilung und kritisch zum sog. "Windhundprinzip" OVG NRW, Beschluss vom 9.7.2003 - 7 B 949/03 - juris][vgl. zur Risikoverteilung und kritisch zum sog. "Windhundprinzip" OVG NRW, Beschluss vom 9.7.2003 - 7 B 949/03 - juris] Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Stand- und Betriebssicherheit von Windenenergieanlagen decken sich dabei weitgehend mit den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG),[OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091][OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091] über deren Einhaltung - wie dargelegt - in erster Linie das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde und nicht der Antragsgegner zu entscheiden hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung …
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen[vgl. OVG Münster, Urteil vom 25.2.2015 - 8 A 959/10 -, BRS 83 Nr. 150][vgl. OVG Münster, Urteil vom 25.2.2015 - 8 A 959/10 -, BRS 83 Nr. 150] habe im Zusammenhang mit dem Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung anerkannt, dass die Änderung des Anlagentyps bei der geplanten Errichtung einer Windenergieanlage nicht als unwesentliche Änderung, sondern als Neuerrichtung anzusehen sei.
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16
Anfechtung einer nachträglichen Abschaltverpflichtung für eine Windenergieanlage; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Das Rheinland-Pfälzische Oberverwaltungsgericht habe in einem Urteil vom August 2016[vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 3.8.2016 - 8 A 10377/16 -, BRS 84 Nr. 166][vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 3.8.2016 - 8 A 10377/16 -, BRS 84 Nr. 166] eine wesentliche Änderung eines Vorhabens insbesondere daraus hergeleitet, dass die zu erwartenden Turbulenzeffekte einer erneuten Prüfung zu unterziehen seien. - OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09
Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Besteht - wie vorliegend - eine nach § 15 Abs. 1 BImSchG angezeigte Änderung in einer baurechtlich relevanten Maßnahme, so ist in einem Baugenehmigungsverfahren nur die Einhaltung der anderen das Vorhaben betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen.[vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.4.2012 - 2 L 192/09 -, juris][vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.4.2012 - 2 L 192/09 -, juris] Ist eine anderweitige Genehmigung erteilt worden, so ist im Baugenehmigungsverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung nicht zu prüfen.[so für die atomrechtliche Genehmigung VGH München, Beschluss vom 12.7.1983 - 2 AS 83 A.881; NVwZ 84, 51 = BRS 40, 372; Molodovsky/Famers/Waldmann, in Bayerische Bauordnung, 42. Update Febr. 2019, Artikel 55 Rdnr. 71][so für die atomrechtliche Genehmigung VGH München, Beschluss vom 12.7.1983 - 2 AS 83 A.881; NVwZ 84, 51 = BRS 40, 372; Molodovsky/Famers/Waldmann, in Bayerische Bauordnung, 42. Update Febr. 2019, Artikel 55 Rdnr. 71] Der Antragsgegner war daher nicht gehalten, die Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG, die allein in die Sachentscheidungskompetenz der Immissionsschutzbehörde - hier des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - fällt, einer eigenen rechtlichen Bewertung zu unterziehen. - OVG Saarland, 19.10.2008 - 2 B 347/08
Nachbarschutz gegen Kfz-Werkstatt
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Artikel 19 Abs. 4 GG gebietet im konkreten Fall keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.[vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2008 - 2 B 347/08 - juris][vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2008 - 2 B 347/08 - juris] Die sich aus § 212a Abs. 1 BauGB ergebende Nachteile für die Nachbarn, aber auch die damit einhergehenden wirtschaftlichen Risiken für den Bauherrn angesichts der Möglichkeit eines späteren Erfolgs des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache hat der Gesetzgeber in Kauf genommen. - VGH Bayern, 12.07.1983 - 2 AS 83 A.881
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Besteht - wie vorliegend - eine nach § 15 Abs. 1 BImSchG angezeigte Änderung in einer baurechtlich relevanten Maßnahme, so ist in einem Baugenehmigungsverfahren nur die Einhaltung der anderen das Vorhaben betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen.[vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.4.2012 - 2 L 192/09 -, juris][vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.4.2012 - 2 L 192/09 -, juris] Ist eine anderweitige Genehmigung erteilt worden, so ist im Baugenehmigungsverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung nicht zu prüfen.[so für die atomrechtliche Genehmigung VGH München, Beschluss vom 12.7.1983 - 2 AS 83 A.881; NVwZ 84, 51 = BRS 40, 372; Molodovsky/Famers/Waldmann, in Bayerische Bauordnung, 42. Update Febr. 2019, Artikel 55 Rdnr. 71][so für die atomrechtliche Genehmigung VGH München, Beschluss vom 12.7.1983 - 2 AS 83 A.881; NVwZ 84, 51 = BRS 40, 372; Molodovsky/Famers/Waldmann, in Bayerische Bauordnung, 42. Update Febr. 2019, Artikel 55 Rdnr. 71] Der Antragsgegner war daher nicht gehalten, die Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG, die allein in die Sachentscheidungskompetenz der Immissionsschutzbehörde - hier des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - fällt, einer eigenen rechtlichen Bewertung zu unterziehen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 10 B 1831/99
Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage ; Gebot der …
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Diese bauordnungsrechtlichen Anforderungen werden speziell im Verhältnis benachbarter Windenergieanlagen unterschiedlicher Betreiber als verletzt angesehen, wenn durch den Betrieb einer angrenzend geplanten Anlage die Lebensdauer bestehender Anlagen erheblich vermindert wird oder über den Regelfall deutlich hinausgehende Sicherungs- und Wartungsarbeiten nötig werden.[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091] Nach dieser Rechtsprechung[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - und vom 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - juris][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - und vom 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - juris] ist die Bewertung, wem die etwaige Gefährdung der Standsicherheit einer Windenergieanlage durch eine hinzutretende benachbarte Windenergieanlage zuzurechnen ist, wesentlich davon abhängig, welche Veränderungen der Windverhältnisse der Nachbar schon beim Bau seiner Anlage in Rechnung stellen musste. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99
Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Diese bauordnungsrechtlichen Anforderungen werden speziell im Verhältnis benachbarter Windenergieanlagen unterschiedlicher Betreiber als verletzt angesehen, wenn durch den Betrieb einer angrenzend geplanten Anlage die Lebensdauer bestehender Anlagen erheblich vermindert wird oder über den Regelfall deutlich hinausgehende Sicherungs- und Wartungsarbeiten nötig werden.[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091] Nach dieser Rechtsprechung[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - und vom 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - juris][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2000 - 7 B 2180/99 - und vom 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - juris] ist die Bewertung, wem die etwaige Gefährdung der Standsicherheit einer Windenergieanlage durch eine hinzutretende benachbarte Windenergieanlage zuzurechnen ist, wesentlich davon abhängig, welche Veränderungen der Windverhältnisse der Nachbar schon beim Bau seiner Anlage in Rechnung stellen musste. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 7 B 949/03
Welche Abstände müssen konkurrierende Windenergieanlagen in Windparks einhalten?
Auszug aus OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18
Für die konkrete Abgrenzung der Risikobereiche ist insbesondere von Bedeutung, mit welchen Abständen konkurrierender Anlagen die Betreiber von Windenergieanlagen in Windparks üblicherweise rechnen können und müssen.[vgl. zur Risikoverteilung und kritisch zum sog. "Windhundprinzip" OVG NRW, Beschluss vom 9.7.2003 - 7 B 949/03 - juris][vgl. zur Risikoverteilung und kritisch zum sog. "Windhundprinzip" OVG NRW, Beschluss vom 9.7.2003 - 7 B 949/03 - juris] Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Stand- und Betriebssicherheit von Windenenergieanlagen decken sich dabei weitgehend mit den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG),[OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091][OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.6.2018 - 8 A 11691/17 -, DVBl 2018, 1091] über deren Einhaltung - wie dargelegt - in erster Linie das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde und nicht der Antragsgegner zu entscheiden hat. - OVG Saarland, 30.08.2016 - 2 B 224/16
Einstweiliger Rechtsschutz - Nachbarschutz gegen Stellplätze
- OVG Sachsen, 20.11.2018 - 2 B 355/18
Konkurrentenstreit; Obergerichtsvollzieher mit Zulage; Dokumentation der …
- OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2025 - 7 A 41.24
Windenergieanlage - Drittanfechtung - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - …
Ebenso wenig sieht der Senat seine Rechtsauffassung durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 - (juris) und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes im Beschluss vom 12. November 2018 - 5 L 411/18 - (juris; nachgehend OVG Saarlouis, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 2 B 326/18 - juris) durchgreifend in Zweifel gezogen (vgl. auch OVG Greifswald…, Beschluss vom 9. April 2024 - 1 M 163/22 OVG - juris Rn. 32).
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 27.08.2018 - 2 B 326/18 |
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 27.08.2018 - 2 B 326/18
- OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 10 ME 357/18
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