Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 14.02.2022 - 2 B 334/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
GG Art. 3 Abs. 3 S. 2, BRK Art. 24, SächsSchulG § 4c, SächsSchulG § 6, SOOSA § 63
Oberschule; inklusiv unterrichtete Schüler mit dem Förderschwerpunkt lernen; lernzieldifferente Beschulung; Aufnahme in die Klassenstufe 10 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Beschwerde eines Schülers mit sonderpädagogischenmFörderbedarf gegen das Landesamt für Schule und Bildung auf Verpflichtung zur Aufnahme in die Klassenstufe 10
- rechtsportal.de
Zurückweisung der Beschwerde eines Schülers mit sonderpädagogischenmFörderbedarf gegen das Landesamt für Schule und Bildung auf Verpflichtung zur Aufnahme in die Klassenstufe 10
Verfahrensgang
- VG Dresden, 18.08.2021 - 5 L 477/21
- OVG Sachsen, 14.02.2022 - 2 B 334/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2022 - 2 B 334/21
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG beinhaltet neben dem Benachteiligungsverbot für Behinderte einen Förderauftrag, der einen Anspruch auf die Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen, personellen, sachlichen und organisatorischen Möglichkeiten vermittelt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 35 m. w. Nachw. zur Rspr. des BVerfG). - OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe
Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2022 - 2 B 334/21
Läuft die Regelung rechtlich oder faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
- OVG Sachsen, 27.02.2024 - 2 B 251/23
Individueller Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen; inklusive Beschulung
Auch aus Art. 24 i. V. m. Art. 5 Abs. 2 UN-BRK lässt sich nicht entnehmen, dass ein Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe unabhängig von verfügbaren finanziellen, personellen, sachlichen und organisatorischen Möglichkeiten besteht (vgl. auch Senatsbeschl. v. 14. Februar 2022 - 2 B 334/21 -, juris Rn. 9;… BVerfG, Kammerbeschl. v. 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 35;… BayVGH, Beschl. v. 4. September 2015 - 7 CE 15.1791 -, juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
AufenthG § 15a Abs. 1 S. 6
Entgegenstehen einer psychischen Erkrankung des ausländers der Vollstreckung einer Verteilungsentscheidung; Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 30.07.2021 - 4 V 894/21
- OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 184/21
Umverteilung § 15 a - Therapeuten-Patienten-Beziehung; Verteilungsentscheidung; …
Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Gerade zu Beginn einer Therapie, wenn sich die Vertrauensbeziehung im Aufbau befindet, kann ein Wechsel der Therapeutin oder des Therapeuten problematisch sein (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25).In diesen Fällen erweist sich die Zwangsmittelandrohung als rechtswidrig und unterliegt der Aufhebung (vgl. ausführlich (OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 39).
- OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 254/20
Vollstreckungshindernis bei einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung
Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Die einzelfallbezogene Abwägung mit dem durch § 15a Abs. 1 AufenthG geschützten öffentlichen Interesse an einer gleichmäßigen Verteilung der durch den Aufenthalt unerlaubt eingereister Personen entstehenden finanziellen Lasten ergibt, dass aufgrund einer infolge der Verteilung drohenden Verschlechterung seiner psychischen Gesundheit den Interessen des Antragstellers an einem Verbleib in Bremen ausnahmsweise der Vorrang einzuräumen ist (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, juris Rn. 11;… OVG NW, Beschl v. 10.11.2020 - 18 B 322/20 juris Rn. 9 ff).Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist daher nach § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Zwangsmittelandrohung wiederherzustellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, Rn. 9 f. juris).
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gehört zur Substantiierung einer PTBS angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie seiner vielfältigen Symptome regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden (fach-)ärztlichen Attests (BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 -264, Rn. 15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 18 B 322/20
Verteilungsentscheidung Vollstreckungshindernis Nachweis
Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Die einzelfallbezogene Abwägung mit dem durch § 15a Abs. 1 AufenthG geschützten öffentlichen Interesse an einer gleichmäßigen Verteilung der durch den Aufenthalt unerlaubt eingereister Personen entstehenden finanziellen Lasten ergibt, dass aufgrund einer infolge der Verteilung drohenden Verschlechterung seiner psychischen Gesundheit den Interessen des Antragstellers an einem Verbleib in Bremen ausnahmsweise der Vorrang einzuräumen ist (…vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, juris Rn. 11; OVG NW, Beschl v. 10.11.2020 - 18 B 322/20 juris Rn. 9 ff). - VGH Bayern, 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Beweisantrags im …
Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (…OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21
Anordnung der aufschiebenden Wrirkung gegen Verteilung eines Asylsuchenden wegen …
Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16, juris;… BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16, juris;… BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8). - OVG Bremen, 31.07.2014 - 1 B 177/14
Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Zur Überzeugung des Senats steht zudem fest, dass der Antragsteller nicht auf die grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet und nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin auch in bestehenden Möglichkeit der Behandlung einer psychischen Erkrankung verwiesen werden kann (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 8 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - 3 S 24.09
Zur Notwendigkeit der Einholung eines medizinischen Altersgutachtens vor Erlass …
Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
Ausgehend von dem § 15a Abs. 1 AufenthG zugrundeliegenden Beschleunigungsgebot (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 3 S 24/09, juris Rn. 12) kann aber nicht angenommen werden, dass eine Umsetzung der Verteilungsentscheidung in angemessener Zeit tatsächlich und rechtlich möglich ist, wenn zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt ein Vollstreckungshindernis absehbar über mehrere Monate besteht.
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