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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.2006 - 2 B 35.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22436
BVerwG, 04.08.2006 - 2 B 35.06 (https://dejure.org/2006,22436)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2006 - 2 B 35.06 (https://dejure.org/2006,22436)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2006 - 2 B 35.06 (https://dejure.org/2006,22436)
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht - Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Grundsatz der freien Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2006 - 2 B 35.06
    Dieser Grundsatz ist verletzt, wenn das Gericht bei seiner Beweiswürdigung von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 ).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 2 B 19.06

    Anforderungen an die Darlegungspflicht im Falle einer die Verletzung des Rechts …

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2006 - 2 B 35.06
    Die Bezeichnung einer Aufklärungsrüge erfordert es anzugeben, welche Tatsachen sich bei der unterbliebenen Sachaufklärung des Gerichts voraussichtlich ergeben hätten (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 22. Mai 2006 - BVerwG 2 B 19.06 -).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …

    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145 und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174; Beschluss vom 4. August 2006 - BVerwG 2 B 35.06 - juris Rn. 4; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 1 B 887/10

    Bandidos-Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers rechtfertigt Abordnung in den …

    Rn. 16 4. August 2006 - 2 B 35.06 -, juris) - LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 3 Sa 1731/08 -, juris, entsprechend für den Angestellten einer Polizeibehörde (Mitgliedschaft in Motorradvereinigung, Tragen eines 1-% Patch); BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 19. Mai 1995 - RiZ (R) 1/95 -, DRiZ 1996, 452 = ZBR 1995, 344 = juris (Versetzung eines ehrenamtlichen Richters in den einstweiligen Ruhestand wegen persönlicher Beziehungen zum "Rotlichtmilieu").
  • BVerwG, 20.01.2009 - 2 B 4.08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst aufgrund der Verletzung einer Pflicht zur …

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 3 BDG liegt vor, wenn das Gericht bei seiner Beweiswürdigung von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 147; Beschluss vom 4. August 2006 - BVerwG 2 B 35.06 - juris Rn. 4; stRspr).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 23.08

    Unbeachtlichkeit einer Ausschlussfristversäumnis im Fall eines vom Säumigen nicht …

    Buchholz 448.0 § 25 WehrPflG Nr. 147; Beschluss vom 4. August 2006 - BVerwG 2 B 35.06 - juris Rn. 4; stRspr).
  • VG Berlin, 06.03.2006 - 80 A 21.06

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen Trunkenheitsfahrten, Verletzung …

    Rn. 125 Es kann für das vorliegende Verfahren dahinstehen, ob vor diesem Hintergrund die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht gerade einem Polizeivollzugsbeamten mit Blick auf dessen dienstliches Aufgabenfeld gebieten könnte, auch im privaten Bereich gegenüber Mitgliedern der "Bandidos" oder anderer entsprechender Gruppen Distanz zu wahren (vgl. dazu bejahend Oberverwaltungsgericht des Saarlands, Urteil vom 22. Februar 2006 - 7 R 1/05 - juris Rn. 64ff und Nichtzulassungsbeschluss Bundesverwaltungsgericht vom 4. August 2006 - 2 B 35/06 - bei juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2010; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17. März 2011 - VG 36 L 62.11 -).
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