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Weitere Entscheidungen unten: OVG Sachsen, 26.04.2024 | VG Schleswig, 27.02.2025

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2788
BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24 (https://dejure.org/2025,2788)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2025 - 2 B 36.24 (https://dejure.org/2025,2788)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2025 - 2 B 36.24 (https://dejure.org/2025,2788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; VwGO § 86 Abs. 1; EZulV § 11 Abs. 1
    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zulage für Sprengstoffsuche in Mazar-i-Sharif: Nicht ohne konkrete Gefahr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 14.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Erforderlich ist, dass ausreichende Anhaltspunkte für die konkrete Gefahr eines Schadens durch die Explosion eines Sprengkörpers im Einzelfall vorliegen (wie BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14.96 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 7).

    Rn. 13 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14/96 - (…Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 7 = juris Rn. 19 ff.) ausgeführt:.

    Rn. 17 bb) Die Fragen zu 4. bis 7. sind auf der Basis der dargestellten und - wie ausgeführt - unverändert maßgeblichen Senatsrechtsprechung im Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14.96 - (…Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 7 = juris Rn. 19 ff.) dahingehend zu beantworten, dass es nicht auf die allgemeine Gefahrenlage im Einsatzland ankommt - einerlei, wie man die von der Beschwerde verwendeten Begriffe leicht, mittel und hoch in diesem Zusammenhang definieren würde -, sondern dass es stets ausreichender Anhaltspunkte für die konkrete Gefahr eines Schadens durch die Explosion eines Sprengkörpers im Einzelfall bedarf.

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts wegen Ablehnung der in …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Vorbringens gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 B 12.15 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 390 Rn. 17…, vom 30. April 2019 - 2 B 59.18 - juris Rn. 13 und vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 3 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 31.03.2016 - 2 B 12.15

    Vorabentscheidungsbeschluss bei sogenanntem Ausforschungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Vorbringens gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 B 12.15 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 390 Rn. 17…, vom 30. April 2019 - 2 B 59.18 - juris Rn. 13 …und vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 3 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 59.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen der Begehung eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Vorbringens gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 B 12.15 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 390 Rn. 17, vom 30. April 2019 - 2 B 59.18 - juris Rn. 13 …und vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 3 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Will der Gesetzgeber die gerichtliche Kontrolle zurücknehmen, hat er zu berücksichtigen, dass die letztverbindliche Normauslegung und auch die Kontrolle der Rechtsanwendung im Einzelfall grundsätzlich den Gerichten vorbehalten ist; die Freistellung der Rechtsanwendung von gerichtlicher Kontrolle bedarf deshalb stets eines hinreichend gewichtigen, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteten Sachgrunds (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Rn. 19 Die Befugnis zur letztverbindlichen Auslegung des objektiven Rechts ist durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG den Gerichten übertragen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 - BVerwGE 34, 278 ).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - juris Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Dezember 2023 - 2 B 19.23 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - juris Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Dezember 2023 - 2 B 19.23 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - <BVerwGE 98, 192 f.> und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - <ZBR 1996, 45> und - BVerwG 2 C 40.94 - ).
  • BVerwG, 20.12.2023 - 2 B 19.23

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - juris Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Dezember 2023 - 2 B 19.23 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94

    Anspruch auf eine Stellenzulage sowie eine Aufwandsentschädigung - Abnahme der …

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder - Außendienst - …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21

    Erschwerniszuschläge für Sprengstoffentschärfer

  • VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19

    Erschwerniszulage für Kampfmittelabwehrfeldwebel der Bundeswehr anlässlich …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2025 - 2 LB 199/23
    Der Verwaltung ist - anders als der Kläger im Hinblick auf Ziffer 17026 der Zentralen Dienstvorschrift A-1454/1 "Stellen- und Erschwerniszulagen" meint - kein die gerichtliche Überprüfung einschränkender Beurteilungsspielraum eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, Rn. 18 - 20, juris).

    Rn. 39 Für die Definition der Tatbestandsmerkmale des § 11 Abs. 1 Satz 2 EZulV schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Eufach0000000011s an, das in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (a. a. O., juris) im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 EZulV auf sein Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14/96 - Bezug genommen und dieses wie folgt wiedergegeben hat:.

    Rn. 45 Diese zu § 11 Abs. 1 EZulV in der Fassung vom 6. März 1987 (BGBl. I S. 762) ergangene Rechtsprechung ist nach Auffassung des BVerwG, welcher sich der Senat ebenso anschließt, auf die zum Zeitpunkt der Durchführung der streitgegenständlichen Einsätze geltende Fassung vom 13. Mai 2015 zu übertragen; soweit die Verordnung in ihrer neuen Fassung abweichend formuliert ist, enthalten die unterschiedlichen Formulierungen keinen Unterschied in der Zweckrichtung der Zulage und auch nicht bezüglich des Grades der Gefahr oder der Definition des Verdachts (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025, a. a. O., Rn. 15, juris).

    Mangels weiterer Anhaltspunkte hierfür war auch keine weitere gerichtliche Sachaufklärung insoweit erforderlich, zumal dem vorliegenden Verfahren dieselbe Tätigkeit eines Kampfmittelabwehrfeldwebels zugrunde lag, über die bereits das OVG B-Stadt (Urteil vom 13. Juni 2024, 5 LC 52/22, juris) und hernach das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (a. a. O., juris) entschieden hat, an dem sich der Senat orientiert.

  • BVerwG, 30.06.2025 - 2 B 40.24

    Dienstvergehen durch Annahme von Essenseinladungen

    Die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36.24 - juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2025 - 7 D 139/22

    Planbedingte Verkehrslärmbelastung oberhalb der Schwelle einer Gesundheitsgefahr

    Rn. 169 Vgl. allg. BVerwG, Beschluss vom 15.1.2025- 2 B 36.24 -, juris, Rn. 23, m. w. Nachw.
  • VG Freiburg, 11.11.2025 - 3 K 4072/24

    Erschwerniszulage; Rückforderung; Entreicherung; Billigkeitsentscheidung

    Daher habe entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine konkrete Gefährdung im Sinne einer mit guten Gründen anzunehmenden Verdachtslage vorgelegen (vgl. Beschluss vom 15.01.2025 - 2 B 36.24 -, juris).

    In einer rechtlichen Situation, die ersichtlich noch der richterlichen Klärung bedarf - wie auch die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung von Anfang des Jahres belegt (Beschluss vom 15.01.2025 - 2 B 36.24 -, juris) -, darf es dem Kläger, als einem in Rechtsfragen unerfahrenen Soldaten, nicht zum Nachteil gereichen, wenn er die Rechtslage nicht richtig erkennt und als Folge dessen eine Leistung entgegennimmt, die ihm gegebenenfalls nicht zusteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.04.1983 - 6 C 134.80 -, juris Rn. 26).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2026 - 1 C 11329/24

    Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens bei Bebauungsplänen der …

    Rn. 84 Die von dem Antragsteller in diesem Kontext gestellten Beweisanträge zu 3) bis 5) betreffend die Vegetation im benachbarten Vogelschutzgebiet, die Belastbarkeit der im Planverfahren eingeholten Daten zur Avifauna und die Lärmbelastung im Plangebiet waren - ungeachtet sonstiger Ablehnungsgründe - jedenfalls als unzulässige Ausforschungs- bzw. Beweisermittlungsanträge abzulehnen, denn es bestehen über nicht näher substantiierte Behauptungen des Antragstellers hinaus keinerlei greifbare Anhaltspunkte für die aufgestellten Tatsachenbehauptungen (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 6 B 54/16 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris Rn. 23).
  • VG Aachen, 01.09.2025 - 1 K 2073/24

    Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr dürfen Zulagen behalten

    Insoweit verkenne das BVerwG in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (2 B 36.24), dass es nicht um die Prüfung "von" Spreng- und Brandvorrichtungen gehe, sondern nach der Begründung zur Änderung der EZulV die besondere Erschwernis bereits vorliege, wenn eine Prüfung "auf" derartige Vorrichtungen vorgenommen werde.

    Rn. 36 Vgl. zum Erfordernis eines hinreichend konkreten und auf objektivierbaren Anhaltspunkten beruhenden Verdachts für die Zulagengewährung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris; VG Greifswald, Urteil vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris.

  • VG Aachen, 01.09.2025 - 1 K 2818/24

    Erschwerniszulage; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung

    Insoweit verkenne das BVerwG in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (2 B 36.24), dass es nicht um die Prüfung "von" Spreng- und Brandvorrichtungen gehe, sondern nach der Begründung zur Änderung der EZulV die besondere Erschwernis bereits vorliege, wenn eine Prüfung "auf" derartige Vorrichtungen vorgenommen werde.

    Rn. 38 Vgl. zum Erfordernis eines hinreichend konkreten und auf objektivierbaren Anhaltspunkten beruhenden Verdachts für die Zulagengewährung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris; VG Greifswald, Urteil vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris.

  • VG Aachen, 01.09.2025 - 1 K 2473/24

    Erschwerniszulage; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung

    Insoweit verkenne das BVerwG in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (2 B 36.24), dass es nicht um die Prüfung "von" Spreng- und Brandvorrichtungen gehe, sondern nach der Begründung zur Änderung der EZulV die besondere Erschwernis bereits vorliege, wenn eine Prüfung "auf" derartige Vorrichtungen vorgenommen werde.

    Rn. 36 Vgl. zum Erfordernis eines hinreichend konkreten und auf objektivierbaren Anhaltspunkten beruhenden Verdachts für die Zulagengewährung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris; VG Greifswald, Urteil vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris.

  • VG Aachen, 01.09.2025 - 1 K 2560/24

    Erschwerniszulage; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung

    Insoweit verkenne das BVerwG in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (2 B 36.24), dass es nicht um die Prüfung "von" Spreng- und Brandvorrichtungen gehe, sondern nach der Begründung zur Änderung der EZulV die besondere Erschwernis bereits vorliege, wenn eine Prüfung "auf" derartige Vorrichtungen vorgenommen werde.

    Rn. 36 Vgl. zum Erfordernis eines hinreichend konkreten und auf objektivierbaren Anhaltspunkten beruhenden Verdachts für die Zulagengewährung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris; VG Greifswald, Urteil vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris.

  • VG Koblenz, 12.09.2025 - 2 K 866/24

    Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr in Mali …

    Auch erscheint es der Kammer nach dem Vortrag der Klägerin in der mündlichen Verhandlung nicht als gesichert, dass die Klägerin, wie von der Beklagten vorgetragen, tatsächlich nur Routinekontrollen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36.24 -, juris) durchgeführt hat.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,24197
OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24 (https://dejure.org/2024,24197)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2024 - 2 B 36/24 (https://dejure.org/2024,24197)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2024 - 2 B 36/24 (https://dejure.org/2024,24197)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    SächsHSG § 60, SächsHSG § 61
    Stellenbesetzung; Lehrstuhl Islamisches Recht; Befangenheit; Habilitationsäquivalenz

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit ausgeführt (vgl. Urt. v. 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 30):.

    Die Auswahlentscheidung kann daher gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und ob der Beurteilungsspielraum überschritten ist, etwa weil die Entscheidung erkennbar auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2016 a. a. O. Rn. 20).

    Rn. 15 Gerichtlicher Prüfungsgegenstand ist die endgültige Auswahlentscheidung der Hochschule unter Beteiligung der gesetzlich vorgeschriebenen Gremien, die der Ruferteilung durch die Rektorin zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2016 a. a. O. Rn. 19).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Das Gericht darf sich nicht auf eine summarische Prüfung beschränken; vielmehr ist eine umfassende tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Bewerberauswahl verfassungsrechtlich geboten (st. Rspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 16;… BVerwG, Urt. v. 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 31 f.).

    Der im Verfahren unterlegene Bewerber hat Anspruch auf eine verbindliche Information durch den Dienstherrn über das Ergebnis des Auswahlverfahrens, damit er nicht Gefahr läuft, ein Rechtsmittel auf ungesicherter tatsächlicher oder rechtlicher Grundlage zu ergreifen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 ;BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 2 C 26.03 - NVwZ 2004, 1257).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2014 - 1 M 58/14

    Berufung zum Professor; Nachweis besonderer Leistungen bei der Anwendung oder …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Rn. 14 Hinsichtlich der fachwissenschaftlichen Eignung ist zudem die besondere, durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz der beteiligten Hochschulorgane über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Professorenstelle zu berücksichtigen (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 5. Januar 2012 - 7 CE 11.1432 -, juris Rn. 18;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. März 2012 - OVG 5 S 12.11 -, juris Rn. 4; OVG LSA, Beschl. v. 1. Juli 2014 - 1 M 58/14 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 3. September 2015 - 2 B 14/15 -, juris und v. 16. Dezember 2015 - 2 B 300/15 - juris).
  • VGH Bayern, 05.01.2012 - 7 CE 11.1432

    Berufung für Professur; Auswahlentscheidung; Anforderungsprofil

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Rn. 14 Hinsichtlich der fachwissenschaftlichen Eignung ist zudem die besondere, durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz der beteiligten Hochschulorgane über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Professorenstelle zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 5. Januar 2012 - 7 CE 11.1432 -, juris Rn. 18;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. März 2012 - OVG 5 S 12.11 -, juris Rn. 4;… OVG LSA, Beschl. v. 1. Juli 2014 - 1 M 58/14 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 3. September 2015 - 2 B 14/15 -, juris und v. 16. Dezember 2015 - 2 B 300/15 - juris).
  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 7 CE 12.166

    Antrag auf einstweilige Anordnung; Professorenberufung; Darlegung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Rn. 22 Schließlich ist auch die bloße Mitwirkung an einer für einen Bewerber früher ergangenen Entscheidung, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, allein nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, insbesondere nicht die Mitwirkung an einem wegen Verfahrensfehlern abgebrochenen früheren Verfahren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18. April 2012 - 7 CE 12.166 - OVG Hamburg, Beschl. v. 9. Oktober 1998 - 1 Bs 214/98 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 5 ME 50/21

    Becherde gegen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens einer Professur wegen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Bindend für die Berufungskommission ist vorliegend indes allein die für die Universität L...... geltende Handreichung Befangenheit, die als Verwaltungsvorschrift eine Selbstbindung entstehen lässt, von der die Hochschule nicht unbegründet abweichen darf (vgl. etwa NdsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2021 - 5 ME 50/21 -, juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2012 - 5 S 12.11

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Besetzung einer Professorenstelle; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Rn. 14 Hinsichtlich der fachwissenschaftlichen Eignung ist zudem die besondere, durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz der beteiligten Hochschulorgane über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Professorenstelle zu berücksichtigen (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 5. Januar 2012 - 7 CE 11.1432 -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. März 2012 - OVG 5 S 12.11 -, juris Rn. 4;… OVG LSA, Beschl. v. 1. Juli 2014 - 1 M 58/14 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 3. September 2015 - 2 B 14/15 -, juris und v. 16. Dezember 2015 - 2 B 300/15 - juris).
  • OVG Sachsen, 16.12.2015 - 2 B 300/15

    Stellenbesetzung; Hochschullehrer; Konkurrentenstreit; Berufungskommission; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Rn. 14 Hinsichtlich der fachwissenschaftlichen Eignung ist zudem die besondere, durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz der beteiligten Hochschulorgane über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Professorenstelle zu berücksichtigen (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 5. Januar 2012 - 7 CE 11.1432 -, juris Rn. 18;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. März 2012 - OVG 5 S 12.11 -, juris Rn. 4;… OVG LSA, Beschl. v. 1. Juli 2014 - 1 M 58/14 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 3. September 2015 - 2 B 14/15 -, juris und v. 16. Dezember 2015 - 2 B 300/15 - juris).
  • OVG Hamburg, 09.10.1998 - 1 Bs 214/98

    Stellenbesetzungsverfahren; Befangenheit; Kommisionsmitglied; Mitwirkung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 36/24
    Rn. 22 Schließlich ist auch die bloße Mitwirkung an einer für einen Bewerber früher ergangenen Entscheidung, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, allein nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, insbesondere nicht die Mitwirkung an einem wegen Verfahrensfehlern abgebrochenen früheren Verfahren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18. April 2012 - 7 CE 12.166 - OVG Hamburg, Beschl. v. 9. Oktober 1998 - 1 Bs 214/98 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 2 B 14/15

    Hochschullehrer; Stellenbesetzung; Beurteilungsspielraum

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines …

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren; …

  • OVG Sachsen, 10.09.2018 - 2 B 252/18

    Konkurrentenstreit; Verwirkung; Passivlegitimation

  • OVG Sachsen, 06.06.2017 - 2 B 64/17

    Stellenbesetzung, Berufungskommission, Abweichung

  • OVG Sachsen, 02.08.2010 - 2 B 181/10

    Rechtmäßigkeit einer Rektorenwahl trotz eines nur einen Kandidaten enthaltenen …

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 5 ME 12/25

    Untersagung der Beauftragung eines Kandidaten mit einer Professurverwaltung im …

    Hierbei haben die beteiligten Hochschulorgane eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz hinsichtlich der Qualifikation der Bewerber (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2016 - BVerwG 2 C 30.15 -, juris Rn. 20; Nds. OVG…, Beschluss vom 2.5.2019 - 5 ME 68/19 -, juris Rn. 28;… Beschluss vom 10.6.2022 - 5 ME 4/22 -, juris Rn. 22;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 27.7.2022 - 4 S 713/22 -, juris Rn. 36; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.4.2024 - 2 B 36/24 -, juris Rn. 14).

    Die Auswahlentscheidung der Hochschule kann gerichtlicherseits nur daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa, weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2016 - BVerwG 2 C 30.15 -, juris Rn. 20; Nds. OVG…, Beschluss vom 2.5.2019 - 5 ME 68/19 -, juris Rn. 28;… Beschluss vom 10.6.2022 - 5 ME 4/22 -, juris Rn. 22;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 27.7.2022 - 4 S 713/22 -, juris Rn. 36; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.4.2024 - 2 B 36/24 -, juris Rn. 14).

  • VG Freiburg, 19.05.2026 - 1 K 1882/26

    Bewerbende auf eine Professur haben keinen Anspruch auf eine bestimmte …

    Auch die Betreuung einer Dissertation begründet in der Regel die Besorgnis der Befangenheit, nicht hingegen die bloße Begutachtung (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 26.04.2024 - 2 B 36/24 - juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,7658
VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24 (https://dejure.org/2025,7658)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.02.2025 - 2 B 36/24 (https://dejure.org/2025,7658)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. Februar 2025 - 2 B 36/24 (https://dejure.org/2025,7658)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2023 - 1 MB 15/23

    Bauordnungsverfügung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 -, juris Rn. 24 ; Beschluss vom 24. August 2023 - 1 MB 15/23 -, juris Rn. 28 ).

    Eine solche Vorgehensweise ist aber nicht obligatorisch, sondern dient dem Klarstellungsinteresse des Grundstückeigentümers (vgl. zum Ganzen: OVG Schleswig, Beschluss vom 24. August 2023 - 1 MB 15/23 -, juris Rn. 26 ).

    Der Bestandsschutz setzt also voraus, dass die jeweils betroffene bauliche Anlage und ihre Nutzung entweder formell legalisiert, also von einer (möglicherweise auch rechtswidrigen) Baugenehmigung gedeckt sind oder aber im Zeitpunkt ihrer Errichtung bzw. später während eines nennenswerten Zeitraumes materiell mit dem geltenden Baurecht übereingestimmt haben ( OVG Schleswig, Beschluss vom 24. August 2023 - 1 MB 15/23 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88

    Bestandsschutz als Gegenrecht gegenüber einer Beseitigungsanordnung; Beweislast …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Für die Nutzung des Zwischenbaus ist es der hierfür beweispflichtigen Antragstellerin (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 -, juris Rn. 3) nicht gelungen, die von ihr zunächst behauptete Baugenehmigung vorzulegen.

    Bei der Behauptung, der Nutzungsuntersagung stehe ein materieller Bestandsschutz entgegen, handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 -, juris Rn. 3) um eine Einwendung, für die der Ordnungspflichtige die Darlegungs- und im Zweifel auch die Beweislast trägt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche; …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 - juris Rn. 8 ; Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17 - n. v.).

    Rn. 37 Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ganz ausnahmsweise dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 11. Juli 2024, - 1 MB 12/24 - ; Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 -, juris Rn. 10 ; VG Schleswig…, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris Rn. 11 m. w. N.) oder materiellen Bestandsschutz genießt (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 1 MB 20/24 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2024 - 1 MB 12/24

    Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses als Ferienhaus.

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Rn. 37 Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ganz ausnahmsweise dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 11. Juli 2024, - 1 MB 12/24 - ;… Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 -, juris Rn. 10 ; VG Schleswig…, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris Rn. 11 m. w. N.) oder materiellen Bestandsschutz genießt (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 1 MB 20/24 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Zur Verhinderung einer Umgehung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens kann daher bei einem Streit um die materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzung eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit von vornherein nur in Betracht kommen, wenn bereits ein entsprechender Bauantrag gestellt worden ist ( OVG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2024, - 1 MB 12/24 - m.w.N.; OVG Münster…, Beschluss vom 22. April 1996 - 7 B 315/96 -, juris Rn. 11;… Lehmann/Reußow, Kommentar, LBO, Stand: Mai 2024, § 80 Rn. 11;… Sauthoff, in: Schreiber/Ruge, Handbuch Immobilienrecht, Kapitel 3: Öffentliches Baurecht - Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Rn. 279).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2003 - 1 MB 27/03

    Anforderungen an die Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung zur …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Dies gilt vor dem Hintergrund, dass ansonsten - ohne Sofortvollzug - die gesetzestreuen Bürger schlechter gestellt würden (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29. August 2003 - 1 MB 27/03 - VG Schleswig, Beschluss vom 18 Januar 2018 - 2 B 93/16 - juris Rn. 8 ).

    Dieser Ordnungsfunktion ist bereits ein besonderes Gewicht beizumessen, da der gesetzestreue Bürger, der die Aufnahme einer genehmigungspflichtigen, aber bislang nicht genehmigten Nutzung nur auf der Grundlage einer vollziehbaren Baugenehmigung verwirklicht, andernfalls gegenüber dem - bewusst oder unbewusst - rechtswidrig Handelnden in bedenklicher, das Rechtsbewusstsein der Allgemeinheit erschütternder Weise bevorzugt werden würde (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29. August 2003 - 1 MB 27/03 - juris).

  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Da die Antragstellerin die Gebäude ohne die erforderliche Genehmigung nutzt oder zu nutzen plant, hat diese auch das (wirtschaftliche) Risiko der baurechtswidrigen Nutzung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 4 B 117/96 -, juris Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19

    Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht ( OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 -, juris Rn. 24 ;… Beschluss vom 24. August 2023 - 1 MB 15/23 -, juris Rn. 28 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf das zur Genehmigung gestellte Gebäude ausgehende Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (OVG Schleswig, Urteil vom 16. März 2006 - 1 LB 3/05 -, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1996 - 7 B 315/96

    Formell illegale Nutzung; Sofort vollziehbares Nutzungsverbot; …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Zur Verhinderung einer Umgehung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens kann daher bei einem Streit um die materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzung eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit von vornherein nur in Betracht kommen, wenn bereits ein entsprechender Bauantrag gestellt worden ist ( OVG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2024, - 1 MB 12/24 - m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 22. April 1996 - 7 B 315/96 -, juris Rn. 11;… Lehmann/Reußow, Kommentar, LBO, Stand: Mai 2024, § 80 Rn. 11;… Sauthoff, in: Schreiber/Ruge, Handbuch Immobilienrecht, Kapitel 3: Öffentliches Baurecht - Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Rn. 279).
  • VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.02.2025 - 2 B 36/24
    Rn. 37 Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ganz ausnahmsweise dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 11. Juli 2024, - 1 MB 12/24 - ;… Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 -, juris Rn. 10 ; VG Schleswig, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 B 51/20 -, juris Rn. 11 m. w. N.) oder materiellen Bestandsschutz genießt (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 1 MB 20/24 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2024 - 1 MB 20/24

    Nutzungsuntersagung bei fehlender Baugenehmigung für ein Gebäude mit inzwischen …

  • VG Schleswig, 15.05.2023 - 2 B 12/23

    Rückbauverfügung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10038/91

    Widerspruchsbescheid; Beschwer des Widerspruchsführers; Vorverfahren; Vorliegen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - 12 A 3006/19

    Aufhebung einer verlängerten Erlaubnis zur Kindertagespflege; Aufhebung der …

  • VG Schleswig, 18.01.2017 - 2 B 93/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfügung, Bauvorlagen einzureichen

  • VG Schleswig, 07.10.2025 - 2 B 10/25

    Keine Intensivpflege bei genehmigter Wohnnutzung!

    Dies gilt vor dem Hintergrund, dass ansonsten - ohne Sofortvollzug - die gesetzestreuen Bürger schlechter gestellt würden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2025 - 2 B 36/24 -, Rn. 30 , juris; s. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2003 - 1 MB 27/03 - juris [Leitsatz] und OVG Münster…, Beschluss vom 21.03.2025 - 4 B 932/24 -, Rn. 7, juris).
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