Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge - Überprüfbarkeit von Erlassen eines Ministeriums in einem Revisionsverfahren - Ermessensfehlerfreiheit einer fristlosen Entlassung bei Erfüllung der ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1983 - 6 A 19/82
- BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80
Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83
Durch die im Berufungsurteil bereits angeführten Urteile des beschließenden Senats vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - (DVBl. 1982, 1193 [1195]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), - BVerwG 2 C 46.80 - und - BVerwG 2 C 77.81 - (DÖD 1983, 19 [21]; jeweils m.w.N.) ist im übrigen bereits geklärt, daß die fristlose Entlassung bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß ist, und daß gegen die Bindung des Ermessens durch den sogenannten "Trunkenheitserlaß" keine rechtlichen Bedenken bestehen. - BVerwG, 17.04.1975 - II C 30.73
Individualisierung eines Besoldungsanspuchs - Besoldungsgruppe des Dienstgrades …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage ist ein - für das Vorverfahren in § 68 Abs. 2 VwGO vorausgesetzter - vor Klageerhebung an die Behörde zu stellender entsprechender Antrag, der eine Klagevoraussetzung und keine im Prozeß nachholbare bloße Prozeßvoraussetzung ist (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 10.73 - [Buchholz 232 § 181 BBG Nr. 6], vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1] und vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DVBl. 1978, 607 = ZBR 1978, 33]).
- BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73
Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage ist ein - für das Vorverfahren in § 68 Abs. 2 VwGO vorausgesetzter - vor Klageerhebung an die Behörde zu stellender entsprechender Antrag, der eine Klagevoraussetzung und keine im Prozeß nachholbare bloße Prozeßvoraussetzung ist (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 10.73 - [Buchholz 232 § 181 BBG Nr. 6], vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1] und vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DVBl. 1978, 607 = ZBR 1978, 33]). - BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73
Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage ist ein - für das Vorverfahren in § 68 Abs. 2 VwGO vorausgesetzter - vor Klageerhebung an die Behörde zu stellender entsprechender Antrag, der eine Klagevoraussetzung und keine im Prozeß nachholbare bloße Prozeßvoraussetzung ist (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 10.73 - [Buchholz 232 § 181 BBG Nr. 6], vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1] und vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DVBl. 1978, 607 = ZBR 1978, 33]). - BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81
Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83
Durch die im Berufungsurteil bereits angeführten Urteile des beschließenden Senats vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - (DVBl. 1982, 1193 [1195]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), - BVerwG 2 C 46.80 - und - BVerwG 2 C 77.81 - (DÖD 1983, 19 [21]; jeweils m.w.N.) ist im übrigen bereits geklärt, daß die fristlose Entlassung bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß ist, und daß gegen die Bindung des Ermessens durch den sogenannten "Trunkenheitserlaß" keine rechtlichen Bedenken bestehen. - BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83
Durch die im Berufungsurteil bereits angeführten Urteile des beschließenden Senats vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - (DVBl. 1982, 1193 [1195]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), - BVerwG 2 C 46.80 - und - BVerwG 2 C 77.81 - (DÖD 1983, 19 [21]; jeweils m.w.N.) ist im übrigen bereits geklärt, daß die fristlose Entlassung bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß ist, und daß gegen die Bindung des Ermessens durch den sogenannten "Trunkenheitserlaß" keine rechtlichen Bedenken bestehen.
- BVerwG, 14.06.1984 - 2 B 67.83
Erforderlichkeit eines Vorverfahrens hinsichtlich eines vom Kläger geltend …
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verpflichtungs- bzw. Leistungsklage ist aber ein vor Klageerhebung an die Behörde zu stellender entsprechender Antrag, der eine Klagevoraussetzung und keine im Prozeß nachholbare bloße Prozeßvoraussetzung ist (vgl. z.B. Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 10.73 - [Buchholz 232 § 181 BBG Nr. 6], vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1] und vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DVBl. 1978, 607 = ZBR 1978, 33] sowie Beschluß vom 11. April 1983 - BVerwG 2 B 38.83 -).
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