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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.2010 - 2 B 4.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18095
BVerwG, 21.07.2010 - 2 B 4.10 (https://dejure.org/2010,18095)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2010 - 2 B 4.10 (https://dejure.org/2010,18095)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - 2 B 4.10 (https://dejure.org/2010,18095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Zusammenhang mit der Bewährung auf einen höher bewerteten Dienstposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BLV a.F. § 11; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen der Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) im Zusammenhang mit der Bewährung auf einen höher bewerteten Dienstposten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06

    Dienstposten, höherbewerteter, sog. gebündelter; Bewährung, auf einen …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 2 B 4.10
    Zur Begründung bezieht sie sich auf das erstinstanzliche Urteil und verweist auf das Urteil des Senats vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 2.06 - (Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4).

    Rn. 6 Im Übrigen verweisen das Berufungsurteil und die Beklagte zutreffend darauf, dass der Senat im Urteil vom 25. Januar 2007 a.a.O. entschieden hat, dass § 11 BLV a.F. eine förmliche Bewährungsfeststellung nicht vorsieht.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 2 B 4.10
    Rn. 4 Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18; stRspr).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen - …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 2 B 4.10
    Das Maß der Sachaufklärungspflicht bestimmt sich nach der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; stRspr).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2015 - 7 N 34.14

    Sachverhaltsfeststellung und Beweiserhebung im Zusammenhang mit dienstlichen …

    Davon abgesehen ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass es dem Dienstherrn aufgrund seines organisatorischen Ermessens frei steht, innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens aus § 11 BLV a.F. das Verfahren der Bewährungsfeststellung im Einzelnen zu bestimmen und auch eine förmliche Feststellung vorzunehmen; sieht er eine förmliche Feststellung nach einem bestimmten Verfahren vor, so sind diese selbst gesetzten Vorgaben zu beachten (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 B 4.10 - juris Rn. 6).

    Wie bereits ausgeführt, ist es durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass die Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen im niedrigeren Statusamt stehenden Beamten einer Entscheidung zur Bestenauslese bedarf (BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 14 bis 16) und dass es ansonsten Sache der Behörde ist, inwieweit sie die Bewährungsfeststellung im gesetzlichen Rahmen förmlich oder nichtförmlich durchführen will (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 B 4.10 - juris Rn. 6).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem bereits genannten Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 B 4.10 - entschieden, dass es dem Dienstherrn aufgrund seines organisatorischen Ermessens frei steht, innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens aus § 11 BLV a.F. das Verfahren der Bewährungsfeststellung im Einzelnen zu bestimmen und auch eine förmliche Feststellung vorzunehmen.

  • VGH Hessen, 17.03.2014 - 10 A 1890/13

    Asylrecht/Eritrea, Verfahrenseinstellung bei unverwertbaren Fingerabdrücken

    Entscheidungserheblichkeit fehlt daher zum Beispiel auch dann, wenn es auf die Grundsatzfrage nach den Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts nicht ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 B 4/10 -, juris, Rdnrn. 4 ff.;… Bergmann, a.a.O., Rdnr. 23 in Verbindung mit Rdnr. 16 zu § 78 AsylVfG).

    Eine Ausnahme kann insofern nur vorliegen, wenn der Zulassungsantragsteller durch eine begründete Verfahrensrüge die Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts erfolgreich angegriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 B 4/10 -, juris, Rdnrn. 4 ff.;… Bergmann, a.a.O., Rdnr. 23 in Verbindung mit Rdnr. 16 zu § 78 AsylVfG), was hier nicht der Fall ist.

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