Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 29.05.2020 - 2 B 409/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsFrTrSchulG § 17 Abs. 3 SächsFrTrSchulG § 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsFrTrSchulG § 5 Abs. 2 Lehramtsprüfungsordnung I Schulordnung Berufliche Gymnasien
Untersagung des Einsatzes einer Lehrkraft an einer Ersatzschule; Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung für den Unterricht am Beruflichen Gymnasium; Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen; Leistungskurs Gesundheit und Soziales - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10
Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2020 - 2 B 409/18
Es hat im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris) angenommen, dass die Beigeladene aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung für die Tätigkeit als Lehrkraft im Leistungskurs Gesundheit und Soziales nicht offensichtlich ungeeignet ist, und dies anhand der erforderlichen Einzelfallprüfung dargelegt (Beschlussabdruck S. 12 bis 15).Mit Blick auf die in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 102 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verankerte Privatschulfreiheit, die auch die Freiheit der Auswahl der Lehrkräfte umfasst, kann im Privatschulbereich grundsätzlich auf einen an formalisierte Ausbildungsgänge und Prüfungen gebundenen Nachweis der Gleichwertigkeit der Ausbildung verzichtet werden, wenn die wissenschaftliche und pädagogische Eignung durch gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen wird (vgl. Senatsurt. v. 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris Rn. 24, 25).
- OVG Sachsen, 14.03.2025 - 2 B 18/25
Untersagung Lehrkrafteinsatz; Ersatzschule; Anordnung sofortige Vollziehung
Diese Feststellung ist auf Grundlage der Umstände des konkreten Einzelfalls zu treffen (Senatsbeschl. v. 29. Mai 2020 - 2 B 409/18 -, juris Rn. 3).Mit Blick auf die in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 102 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verankerte Privatschulfreiheit, die auch die Freiheit der Auswahl der Lehrkräfte umfasst, kann im Privatschulbereich grundsätzlich auf einen an formalisierte Ausbildungsgänge und Prüfungen gebundenen Nachweis der Gleichwertigkeit der Ausbildung verzichtet werden, wenn die wissenschaftliche und pädagogische Eignung durch gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen wird (Senatsbeschl. v. 29. Mai 2020 a. a. O. Rn. 6).
- OVG Sachsen, 12.08.2025 - 2 B 130/25
Untersagung Lehrkrafteinsatz; Ersatzschule; Anordnung sofortige Vollziehung
Diese Feststellung ist auf Grundlage der Umstände des konkreten Einzelfalls zu treffen (vgl. Senatsbeschl. v. 14. März 2025 - 2 B 18/25 -, juris Rn. 10 und v. 29. Mai 2020 - 2 B 409/18 -, juris Rn. 3).Mit Blick auf die in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 102 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verankerte Privatschulfreiheit, die auch die Freiheit der Auswahl der Lehrkräfte umfasst, kann im Privatschulbereich grundsätzlich auf einen an formalisierte Ausbildungsgänge und Prüfungen gebundenen Nachweis der Gleichwertigkeit der Ausbildung verzichtet werden, wenn die wissenschaftliche und pädagogische Eignung durch gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen wird (Senatsbeschl. v. 14. März 2025 a. a. O. Rn. 11 und v. 29. Mai 2020 a. a. O. Rn. 6).
- OVG Sachsen, 14.01.2026 - 2 B 281/25
Untersagung des Einsatzes einer Lehrkraft an einer Berufsfachschule für …
Diese Feststellung ist auf Grundlage der Umstände des konkreten Einzelfalls zu treffen (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 12. August 2025 - 2 B 130/25 -, juris Rn. 5 sowie v. 14. März 2025 - 2 B 18/25 -, juris Rn. 10 und v. 29. Mai 2020 - 2 B 409/18 -, juris Rn. 3).
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