Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 42.13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Dienstliche Beurteilung; Bedeutung der zeitlichen Reihenfolge der Bestimmung von Einzelkompetenzen und Gesamturteil; Aufklärungspflicht; Inhalt des Protokolls
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 105 VwGO, § 160 Abs 2 ZPO, § 86 Abs 1 S 1 VwGO
Dienstliche Beurteilung; Bedeutung der zeitlichen Reihenfolge der Bestimmung von Einzelkompetenzen und Gesamturteil; Aufklärungspflicht; Inhalt des Protokolls - Wolters Kluwer
Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht zum Zustandekommen der dienstlichen Beurteilung eines Zollbetriebsinspektors
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht zum Zustandekommen der dienstlichen Beurteilung eines Zollbetriebsinspektors
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 05.06.2012 - 1 K 176/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2013 - 10 A 11064/12
- BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 42.13
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 42.13
Rn. 8 Nach der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts muss das abschließende Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung aus den bereits bewerteten und gewichteten Einzelkompetenzen entwickelt werden (vgl. auch Urteile vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 = Buchholz 232.1 § 41 BLV Nr. 3 und vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 47 jeweils Rn. 46). - BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90
Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 42.13
Der Begriff der wesentlichen Vorgänge im Sinne von § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO meint die Förmlichkeiten der Verhandlung, d.h. den äußeren Hergang der Verhandlung, nicht aber den Inhalt von Erklärungen (BGH, Urteil vom 21. März 1991 - IX ZR 186/90 - NJW 1991, 2084 ). - BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode
Auszug aus BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 42.13
Rn. 8 Nach der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts muss das abschließende Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung aus den bereits bewerteten und gewichteten Einzelkompetenzen entwickelt werden (vgl. auch Urteile vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 = Buchholz 232.1 § 41 BLV Nr. 3 …und vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 47 jeweils Rn. 46).
- BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16
Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der …
Die Wiedergabe der Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten oder eines Sachbeistands außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung im Rahmen einer formlosen Anhörung zur näheren Darlegung des vorgetragenen Sachverhalts ist hingegen schon nach dem Wortlaut dieser Regelung nicht vorgeschrieben (BVerwG, Beschlüsse vom 8. April 1983 - 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 S. 10, vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 - NVwZ 1991, 672 und vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).Die Äußerungen von Verfahrensbeteiligten im Rahmen ihrer formlosen Anhörung sind daher nur nach Maßgabe von § 105 VwGO in Verbindung mit § 160 Abs. 4 ZPO in das Protokoll aufzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).
- BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 44.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Ortsumgehung Celle - Mittelteil)
Die Wiedergabe der Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten oder eines Sachbeistands außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung im Rahmen einer formlosen Anhörung zur näheren Darlegung des vorgetragenen Sachverhalts ist hingegen schon nach dem Wortlaut dieser Regelung nicht vorgeschrieben (BVerwG, Beschlüsse vom 8. April 1983 - 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 S. 10, vom 17. Oktober 1990 - 2 B 158.89 - NVwZ 1991, 672 und vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).Die Äußerungen von Verfahrensbeteiligten im Rahmen ihrer formlosen Anhörung sind daher nur nach Maßgabe von § 105 VwGO in Verbindung mit § 160 Abs. 4 ZPO in das Protokoll aufzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 B 42.13 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 2 Rn. 6).
- VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594
§ 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil …
Es wird nicht umgekehrt aus einer primär gebildeten Rangreihenfolge die dem einzelnen Beamten danach zufallende - relative - Bewertung abgeleitet, womit der eigentliche Beurteilungsvorgang entwertet und ad absurdum geführt würde (…BVerwG B.v. 26.5.2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 juris Rn. 46; B.v. 24.9.2013 - 2 B 42.13 - juris Rn. 8).
- VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15
Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch
Erfasst ist davon der äußere Verhandlungsablauf, nicht jedoch sämtliche Erklärungen der Beteiligten und deren Inhalt (vgl. BVerwG, B. v. 24.09.2013 - 2 B 42/13 -, juris). - BVerwG, 02.04.2014 - 2 B 9.12
Zur Zulässigkeit eines Zweitbescheids; Festlegungen des Berufungsgerichts in der …
Auch dieser Begriff ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (…vgl. Beschlüsse vom 7. April 2011 - BVerwG 9 A 8.10 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 58 Rn. 2, vom 28. November 2011 - BVerwG 9 B 53.11 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 70 Rn. 6 und zuletzt vom 24. September 2013 - BVerwG 2 B 42.13 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VG Schleswig, 13.11.2017 - 2 B 53/17
Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung
Das mit dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs verbundene Ziel, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, ist in einem solchen Fall nicht mehr zu erreichen (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.04.2014, - 9 CS 13.2007 -, OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.06.2013, - 2 M 34/13 -,VGH Mannheim, Beschl. v. 12.01.2005, - 8 S 2720/04 - Beschl. der Kammer v. 12.12.2013, - 2 B 42/13 - v. 01.10.2015 - 2 B 45/15).
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