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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1152
BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14 (https://dejure.org/2016,1152)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 (https://dejure.org/2016,1152)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 (https://dejure.org/2016,1152)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 S 1 BeamtStG, § 34 S 2 BeamtStG, § 47 Abs 1 BeamtStG
    Nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Betreuers sowie Anforderungen an eine eine gefahrgeneigte Tätigkeit oder eine gefahrenträchtige Aufgabenerfüllung im Rahmen von veruntreuten Geldern aus Nachlasspflegschaften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstvergehen eines Betreuers sowie Anforderungen an eine eine gefahrgeneigte Tätigkeit oder eine gefahrenträchtige Aufgabenerfüllung im Rahmen von veruntreuten Geldern aus Nachlasspflegschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die grob mangelhafte Dienstleistung eines Rechtspflegers in Betreuungsangelegenheiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96

    Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG…, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

    Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 …und vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 - DokBer B 1992, 147 Rn. 39 sowie Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 D 40.90

    Verwertung der Aussage eines im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vernommenen …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 …und Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 …und vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 - DokBer B 1992, 147 Rn. 39 …sowie Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Rn. 8 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung im Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Rn. 8 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung im Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507 Rn. 2).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Eine Klärung durch eine revisionsgerichtliche Entscheidung ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 …und vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - ZBR 2015, 170 Rn. 6).
  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 - DokBer B 1992, 147 Rn. 39 …sowie Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 29.12.2014 - 2 B 110.13

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; haushaltsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
    Eine Klärung durch eine revisionsgerichtliche Entscheidung ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - ZBR 2015, 170 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 3d A 288/17

    Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis; …

    Rn. 102 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 -, juris Rn. 11.

    Rn. 106 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 -, juris Rn. 11, und vom 09.11.2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58; Urteil vom 12.02.1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 39.

  • VG Düsseldorf, 14.05.2019 - 38 K 9264/18
    Rn. 162 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 6. September 2017 - 2 B 2/17 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 B 44/14 -, juris, Rn. 11.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16

    Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist indes nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 -, BVerwGE 109, 268 [270]; vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 -, NVwZ 2011, 507; vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 -, ZBR 2015, 170; und vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 -, juris).
  • VG Magdeburg, 28.11.2023 - 15 A 21/21

    Disziplinarklage gegen einen Finanzbeamten

    Rn. 39 Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. nur: BVerwG; Beschl. v. 19.01.2016, 2 B 44.14, m. w. Nachw.; juris).

    Dabei gilt es, diese Grenze hoch anzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 19.01.2016, 2 B 44.14; juris).

    Dieser beamtenrechtlichen Kernpflicht genügt, wer als Beamter das ihm Mögliche und Zumutbare leistet (BVerwG, Beschl. v. 19.01.2016, 2 B 44.14; juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - DL 16 S 1071/23

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Verletzung von Aufsichts- und …

    Dieser beamtenrechtlichen Kernpflicht genügt, wer als Beamter das ihm Mögliche und Zumutbare leistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Nicht schuldhafte Mangelleistungen eines Beamten begründen keine Dienstpflichtverletzung (BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016, a.a.O. Rn. 11 m.w.N.; ThürOVG, Urteil vom 25.04.2017 - 8 DO 647/15 -, ThürVBl 2019, 31 ).

  • BVerwG, 06.09.2017 - 2 B 2.17

    Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die …

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich - wie vorliegend - als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 - juris Rn. 11 m.w.N).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 2 A 11328/17

    Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 -, BVerwGE 109, 268 [270];… vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 -, NVwZ 2011, 507 Rn. 2; vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 -, ZBR 2015, 170 und vom 19. Januar 2016 - 2 B 44.14 -, Rn. 8, juris).
  • VG München, 05.05.2017 - M 13L DB 16.1819

    Dienstvergehen der unzureichenden Aufgabenerfüllung durch Unterlassen notwendiger …

    Dieser beamtenrechtlichen Kernpflicht genügt, wer als Beamter das ihm Mögliche und Zumutbare leistet" (BVerwG, B.v. 19.1.2016 - 2 B 44/14 - juris Rn. 11).

    Erst dann liegt mehr als eine bloß unzureichende Aufgabenerfüllung durch den Beamten vor (BVerwG, B.v. 19.1.2016, a.a.O. Rn. 12).

  • VG Karlsruhe, 21.04.2022 - DL 17 K 1801/20

    Kraichtal: Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Kämmerer wegen Betrugs in …

    Dieser beamtenrechtlichen Kernpflicht genügt, wer als Beamter das ihm Mögliche und Zumutbare leistet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.2016 - 2 B 44.14 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Köln, 26.11.2020 - 19 K 6016/18
    Rn. 36 vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 -, juris,.
  • OVG Thüringen, 25.04.2017 - 8 DO 647/15

    Missbräuchliche Verwendung einer dienstlichen Tankkarte zu privaten Zwecken und …

  • VG Schleswig, 05.09.2019 - 17 A 6/17

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • VG Greifswald, 02.07.2021 - 11 A 305/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • VG Düsseldorf, 25.08.2025 - 35 K 5740/24
  • VG Greifswald, 01.06.2023 - 11 A 1689/21

    Disziplinarverfahren gegen einen Lohnsteuer-Außenprüfer: Dienstpflichtverletzung …

  • VG München, 22.07.2020 - M 13B DB 18.296

    Verhalten eines Bundespolizeibeamten bei spontaner Straßenverkehrskontrolle

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