Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24 |
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§ 86 Abs 1 S 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 Abs 6 VwGO, § 25 Abs 2 DG MV 2015, § 57 S 1 DG MV 2015
Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen aus Strafverfahren, bei denen der Beamte (nur) als Zeuge beteiligt war - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 21.07.2022 - 11 A 1366/21
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2024 - 10 LB 519/22
- BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14
Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Er besteht darin, divergierende Entscheidungen von Straf- und Disziplinargerichten über dieselbe Tatsachengrundlage nach Möglichkeit zu vermeiden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2013 - 2 B 22.12 - NVwZ-RR 2013, 557 Rn. 14 und vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10).Diese Möglichkeit endet, wenn die Indizwirkung des anderen gesetzlich geordneten Verfahrens entkräftet wird und der Vortrag des Beamten dem Gericht Anlass zu einer eigenständigen Beweisaufnahme gibt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 - juris Rn. 23, vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10 …und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 9).
Soweit diese Tatsachen substantiiert bestritten werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 39; Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10), ist es an der Zugrundelegung der Tatsachen gehindert und muss eigene Feststellungen treffen.
Rn. 9 Ein substantiiertes Bestreiten setzt eine von den in dem "anderen gesetzlich geordneten Verfahren" getroffenen tatsächlichen Feststellungen abweichende Schilderung des Lebenssachverhalts voraus, die plausibel und nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 36 Rn. 7 und vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10).
- BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Von Zeugen hat es sich grundsätzlich in der mündlichen Verhandlung selbst einen unmittelbaren persönlichen Eindruck zu verschaffen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 7 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 7).Diese Möglichkeit endet, wenn die Indizwirkung des anderen gesetzlich geordneten Verfahrens entkräftet wird und der Vortrag des Beamten dem Gericht Anlass zu einer eigenständigen Beweisaufnahme gibt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 - juris Rn. 23…, vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 9).
Werden diese Tatsachen nicht - oder nicht substantiiert - bestritten, kann es sowohl die Tatsachen zugrunde legen als auch hiervon absehen und eigene Feststellungen treffen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 8 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07
Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Von Zeugen hat es sich grundsätzlich in der mündlichen Verhandlung selbst einen unmittelbaren persönlichen Eindruck zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 7 …und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 7).Werden diese Tatsachen nicht - oder nicht substantiiert - bestritten, kann es sowohl die Tatsachen zugrunde legen als auch hiervon absehen und eigene Feststellungen treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 8 …und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens
Auszug aus BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Diese Möglichkeit endet, wenn die Indizwirkung des anderen gesetzlich geordneten Verfahrens entkräftet wird und der Vortrag des Beamten dem Gericht Anlass zu einer eigenständigen Beweisaufnahme gibt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 - juris Rn. 23…, vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10 …und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - juris Rn. 9).Es kommt demnach insbesondere darauf an, ob der Vortrag des angeschuldigten Beamten dem Gericht Anlass zu einer Beweisaufnahme gibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14
Rüge unterlassener Sachaufklärung bei Verwendung tatsächlicher Feststellungen aus …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Rn. 9 Ein substantiiertes Bestreiten setzt eine von den in dem "anderen gesetzlich geordneten Verfahren" getroffenen tatsächlichen Feststellungen abweichende Schilderung des Lebenssachverhalts voraus, die plausibel und nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 36 Rn. 7 …und vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10).Hingegen reicht das pauschale Vorbringen des Beamten, der festgestellte Sachverhalt entspreche nicht dem tatsächlichen Geschehensablauf, grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 36 Rn. 7).
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10
Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Soweit diese Tatsachen substantiiert bestritten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 39;… Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10), ist es an der Zugrundelegung der Tatsachen gehindert und muss eigene Feststellungen treffen. - BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20
Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren; …
- BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12
Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Er besteht darin, divergierende Entscheidungen von Straf- und Disziplinargerichten über dieselbe Tatsachengrundlage nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2013 - 2 B 22.12 - NVwZ-RR 2013, 557 Rn. 14 …und vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 10). - BVerwG, 15.12.2017 - 2 B 59.17
Disziplinarrechtliche Bindungswirkung eines Strafurteils zum Besitz und zur …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Den Vorschriften zur Bindungswirkung im Disziplinarverfahren liegt maßgeblich die Annahme zugrunde, dass tatsächliche Feststellungen, die ein Gericht auf der Grundlage eines Strafprozesses mit seinen besonderen Ermittlungsmöglichkeiten und Erfahrungen einerseits sowie den hierfür geltenden rechtsstaatlichen Sicherungen andererseits trifft, eine erhöhte Gewähr der Richtigkeit bieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2017 - 2 B 59.17 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 11 Rn. 18 m. w. N.). - BVerwG, 04.01.2023 - 2 B 22.22
Aberkennung des Ruhegehalts wegen fortdauernder Therapieverweigerung; …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Aufgrund des Gebots des fairen Verfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Januar 2023 - 2 B 22.22 - juris Rn. 38 …und vom 2. Mai 2024 - 2 B 37.23 - NVwZ 2024, 1355 Rn. 17) wäre es jedoch verpflichtet gewesen, den Beklagten mit deren Aussagen zu konfrontieren. - BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils
- BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
Disziplinarische Ahndung mehrerer Verstöße eines Polizeibeamten gegen die …
- BVerwG, 22.11.1979 - 1 D 84.78
- BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
Reichweite der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines …
Rn. 12 Dass sich das Berufungsgericht von den Tatsachenfeststellungen des rechtskräftigen Strafurteils insbesondere zur Frage der Schuldfähigkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LDG SH i. V. m. § 65 Abs. 1 Satz 1 und § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG hätte lösen müssen, macht der Beklagte nicht substantiiert geltend (…vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 15 ff. und vom 18. Februar 2025 - 2 B 45.24 - juris Rn. 7 ff., jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 04.08.2026 - 2 B 139/26
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Strafrechtliche …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschl. v. 11. Juni 2025 - 2 B 45/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.). - OVG Sachsen, 29.06.2026 - 2 B 138/26
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Fehlende Bewährung; …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 11. Juni 2025 - 2 B 45/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 24.06.2026 - 2 B 121/26
Zulassung zur Aufstiegsausbildung; Aufhebung der vorläufigen Zulassung; Verzicht …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschl. v. 11. Juni 2025 - 2 B 45/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.). - OVG Sachsen, 13.04.2026 - 2 B 3/26
Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis; Justizvollzug; Verletzung der …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2025 - 2 B 45/24 - juris Rn. 7 m. w. N. und v. 4. November 2025 - 2 B 193/25 -, juris). - OVG Sachsen, 17.04.2026 - 2 B 46/26
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Justizvollzugsdienst; …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2025 - 2 B 45/24 - juris Rn. 7 m. w. N. und v. 4. November 2025 - 2 B 193/25 -, juris). - OVG Sachsen, 16.02.2026 - 2 B 284/25
Rücknahme der Ernennung; falsche Angaben zu Bandscheibenvorfall; arglistige …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2025 - 2 B 45/24 -, juris Rn. 7 m. w. N. und v. 4. November 2025 - 2 B 193/25 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen). - OVG Sachsen, 17.11.2025 - 2 B 224/25
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Zweifel an charakterlicher …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 11. Juni 2025 - 2 B 45/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.). - OVG Sachsen, 04.11.2025 - 2 B 193/25
Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis; Mangelnde Bewährung; Gesundheitliche …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 11. Juni 2025 - 2 B 45/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.). - OVG Sachsen, 26.01.2026 - 2 B 274/25
Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis; mangelnde Bewährung; Zweifel an der …
Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (st. Rspr., vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2025 - 2 B 45/24 - juris Rn. 7 m. w. N. und v. 4. November 2025 - 2 B 193/25 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
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