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| BVerwG, 06.07.1999 - 2 B 45.99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00
Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung …
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verlangt insoweit nur, dass der Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung gemäß § 130 a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO über die unveränderte Absicht einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren und damit darauf hingewiesen wird, dass das Gericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. August 2000 - BVerwG 9 B 388.00 - unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 -, vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - und vom 24. November 1994 - BVerwG 8 B 176.94 - alle in Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5, 7 und 12 sowie den Beschluss vom 6. Juli 1999 - BVerwG 2 B 45.99 - ; vgl. ferner Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16; Beschluss vom 15. Oktober 1998 - BVerwG 9 B 142.98 - ; Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - NVwZ-RR 1999, 537; Beschluss vom 7. Juni 1999 - BVerwG 9 B 242.99 - InfAuslR 1999, 475). - BVerwG, 03.09.2015 - 2 B 29.14
Verwendungseinkommen bei Beschäftigung bei einem privatrechtlich organisierten …
Will das Berufungsgericht hieran auch angesichts entscheidungserheblicher Beweisanträge festhalten, wird dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs stets genügt, wenn der Beteiligte durch eine erneute Anhörungsmitteilung i.S.d. § 130a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO über das unverändert beabsichtigte Verfahren darauf hingewiesen wird, dass das Berufungsgericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 1994 - 8 B 176.94 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 12 m.w.N., vom 6. Juli 1999 - 2 B 45.99 - juris Rn. 2 …und vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 10.08.2000 - 9 B 388.00
Darlegung der Rüge der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör als …
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verlangt insoweit nur, dass der Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung nach § 130 a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO über die unveränderte Absicht einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren und damit darauf hingewiesen wird, dass das Gericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 -, vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - und vom 24. November 1994 - BVerwG 8 B 176.94 -, alle abgedruckt in Buchholz 310 § 130 a VwGO Nrn. 5, 7 und 12; vgl. ferner zuletzt etwa den Beschluss vom 6. Juli 1999 - BVerwG 2 B 45.99 - ).
- BVerwG, 26.10.2000 - 9 B 445.00
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Entscheidung ohne …
Da das Berufungsgericht all dies unterlassen und den fraglichen Schriftsatz des Klägers ersichtlich übergangen hat, liegt der geltend gemachte Gehörsverstoß vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 1994 - BVerwG 8 B 176.94 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 12;… Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - a.a.O. Nr. 16 und Beschluss vom 6. Juli 1999 - BVerwG 2 B 45.99 - ). - BVerwG, 22.06.2000 - 9 B 55.00
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch ein mangelhaftes …
Da das Berufungsgericht all dies unterlassen hat liegt der geltend gemachte Verfahrensmangel vor (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. November 1994 - BVerwG 8 B 176.94 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 12;… Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - a.a.O. Nr. 16; Beschluß vom 6. Juli 1999 - BVerwG 2 B 45.99 - und zuletzt etwa Beschluß vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - ). - BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 92.00
Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs - Unterlassene …
Diese Beweisanträge hätte das Berufungsgericht entweder zum Gegenstand einer erneuten Anhörungsmitteilung nach § 130 a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO machen müssen oder es hätte in dem angefochtenen Beschluß darlegen müssen, weshalb es ausnahmsweise ohne einen solchen Hinweis im vereinfachten Berufungsverfahren entscheiden durfte (BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16; Beschluß vom 6. Juli 1999 - BVerwG 2 B 45.99 - ).
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