Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 22.03.2010 - 2 B 466/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SchulG § 23 Abs. 3; VwGO § 123
Schülerbeförderung, staatlich genehmigte Ersatzschule, Grundschule, Profil/Wahlpflichtbereich, Bildungsgang, zumutbarer Schulweg - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Schülerin auf eine zumutbare, 60 Minuten nicht überschreitende Beförderung auf dem Hinweg zur sowie auf dem Rückweg von der Internationalen Grundschule; Besonderes Profil einer Internationalen Grundschule i.S.v. § 2 Abs. 3 S. 1 Buchst. c ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 20.08.2009 - 2 L 188/09
- OVG Sachsen, 22.03.2010 - 2 B 466/09
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 16.04.2009 - 2 B 305/08
Schülderbeförderung; notwendige Kosten; Gymnasium; zumutbarer Schulweg; Sorben
Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2010 - 2 B 466/09
Führt er den Schülertransport nicht selbst mit eigenen oder anmieteten Fahrzeugen durch, sondern beschränkt ihn auf eine Erstattung der notwendigen Fahrtkosten, kommt eine Begrenzung auf die für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstandenen Kosten nur dann in Betracht, wenn deren Benutzung zumutbar ist (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2009, SächsVBl. 2009, 171 f.). - OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 L 4066/00
Voraussetzungen einer Pflicht zur Schülerbeförderung bei Schulen in freier …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2010 - 2 B 466/09
Ob und gegebenenfalls welche mit der Grundschule gleichartigen pädagogischen Konzepte der Schulträger - in nur für die Schüler dieser Grundschule oder auch für Schüler anderer Grundschulen geeigneter Form - in der auf einen Abschluss ausgerichteten Mittelschule oder dem Gymnasium weiterverfolgt, ist deshalb unerheblich, weil dies am fehlenden Abschluss nach der Klassenstufe 4 der Grundschule nichts ändern würde (a. A. für das niedersächsische Schulrecht NdsOVG, Urt. v. 5.3.2003, NVwZ-RR 2003, 857 f.).
- OVG Sachsen, 24.07.2012 - 2 C 16/10
Anspruch von Schülern auf Beförderung und Erstattung von Beförderungskosten bei …
Beschränkungen des Anspruchs auf Schülerbeförderung dürfen daher nicht unzumutbar sein (…vgl. Senatsbeschl. v. 16. April 2009 a. a. O., S. 171.; Senatsbeschl. v. 25. März 2010 - 2 B 466/09 -, v. 19. April 2010 - 2 B 475/09 - und v. 21. April 2010 - 2 B 471/09 - Senatsbeschl. v. 10. September 2010 - 2 B 238/10 -).Hinzu kommt, dass nach den zur Schülerbeförderungssatzung 2009 ergangenen Beschlüssen des Senats vom 22. März 2010 - 2 B 466/09 - und 19. April 2010 - 2 B 475/09 - eine Beförderung der Antragsteller dieser Verfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von zwei Tarifzonen entweder sowohl auf dem Hin- und Rückweg oder auf dem Hin- oder Rückweg zumutbar erfolgen konnte.
- OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 273/10
Genehmigungsfähigkeit einer als Grundschule und Gymnasium betriebenen Schule als …
Nach dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung bietet die Grundschule zwar einen einheitlichen Bildungsgang an, führt jedoch nicht zu einem Abschluss (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Sächsischen Staatsregierung zum Haushaltbegleitgesetz 2007 und 2008, LT-Drs. 4/6175 S. 43 ff.; Senatsbeschl. v. 22. März 2010 - 2 B 466/09 -). - OVG Sachsen, 14.09.2010 - 2 B 234/10
Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Schule …
Diese Grundsätze hat der Senat auf die in § 23 Abs. 3 SchulG geregelten Pflichten der Träger der notwendigen Schülerbeförderung übertragen und entschieden, dass Schulwege von bis zu 60 Minuten nicht nur Schülern an Mittelschulen und Gymnasien (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2009, SächsVBl. 2009, 171, 173), sondern grundsätzlich auch Schülern an Grundschulen zumutbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 22.3.2010 - 2 B 466/09 -, 19.4.2010 - 2 B 475/09 - und 21.4.2010 - 2 B 471/09 -).
- OVG Sachsen, 10.09.2010 - 2 B 238/10
Einstweilige Anordnung, Schülerbeförderung, nächstgelegene Schule, staatlich …
Beschränkungen des Anspruchs auf Schülerbeförderung dürfen daher nicht unzumutbar sein (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2009, SächsVBl. 2009, 171 f; Senatsbeschl. v. 25.3.2010 - 2 B 466/09 -, v. 19.4.2010 - 2 B 475/09 - und v. 21.4.2010 - 2 B 471/09 -).Die angegriffene Schülerbeförderungssatzung 2010 hält sich im Rahmen der dem Antragsgegner durch § 23 Abs. 3 SchulG eingeräumten Ermächtigung. - OVG Sachsen, 23.07.2013 - 2 B 308/13 Nach allgemeiner Auffassung ist ein Anordnungsgrund bei der Vorwegnahme der Hauptsache nur gegeben, wenn dem Antragsteller ansonsten unzumutbar schwere, anders nicht abwendbare Nachteile drohten, die mit einer Entscheidung in der Hauptsache nicht rückgängig gemacht werden könnten (vgl. Senatsbeschl. v. 22. März 2010 - 2 B 466/09 -, juris Rn. 7;… Senatsbeschl. v. 7. November 2012 - 2 B 345/12 -, juris Rn. 14; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988, BVerfGE 79, 69, 74; Beschl. v. 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 166, 179 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 25.06.2014 - 2 B 422/13
Ausgestaltung des Anordnungsgrunds in Verfahren der vorläufigen Regelung des …
Die Sachbedeutung des Verfahrens für die Antragsteller bestimmt sich nach den im Schuljahr 2013/2014 anfallenden Kosten für die Beförderung des Antragstellers zu 1 mit - wie von den Antragstellern beantragt - öffentlichen Verkehrsmitteln (vgl. Senatsbeschl. v. 22. März 2010 - 2 B 466/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 14. Januar 2014 - 2 E 93/13 - und vom 12. Juni 2014 - 2 B 479/13 - st. Rspr.). - OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14
Zum Beförderungsanspruch eines Integrationsschülers
Die Sachbedeutung des Verfahrens für die Antragstellerin bestimmt sich nach den ab dem 1. Dezember 2014 bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 anfallenden Kosten für ihre Beförderung im freigestellten Schülerverkehr (vgl. Senatsbeschl. v. 22. März 2010 - 2 B 466/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 14. Januar 2014 - 2 E 93/13 - und v. 12. Juni 2014 - 2 B 479/13 - st. Rspr.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".