Rechtsprechung
| VG Göttingen, 02.08.2012 - 2 B 490/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 34a AsylVfG; Art 20 EGV 343/2003
Dublin II Verordnung; Italien; einstweiliger Rechtsschutz; Statthaftigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12
Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus VG Göttingen, 02.08.2012 - 2 B 490/12
Rn. 8 Trotz der grundsätzlichen Unstatthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes in sog. Dublin-II-Verfahren nach § 34 a AsylVfG muss es dem Ausländer möglich sein, geltend zu machen, dass in seinem Fall Gründe vorliegen, die nicht vom Programm der normativen Vergewisserung erfasst sind oder, dass der Aufnahmestaat nicht die europarechtlichen Mindeststandards eines Asylverfahrens erfüllt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.5.2012 -13 MC 22/12, zitiert nach juris). - VG Magdeburg, 17.07.2012 - 9 B 148/12
Eilrechtsschutz in den "Dublin-II-Fällen"
Auszug aus VG Göttingen, 02.08.2012 - 2 B 490/12
Aktuell findet die Auffassung, dass Italien nicht die Kernanforderungen des EU Flüchtlingsrechts erfüllt z.B. Unterstützung durch das VG Magdeburg, Beschluss vom 17.07.2012 -9 B 148/12-, zitiert nach juris.
- VG Göttingen, 25.07.2013 - 2 A 652/12
Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-II-Verordnung; Italien; Wiederaufnahme
Rn. 5 Mit Beschluss vom 02.08.2012 - 2 B 490/12 - verpflichtete das Gericht die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung, dafür Sorge zu tragen, dass zwischen der Zustellung eines Bescheides, mit dem für den Antragsteller die Abschiebung nach Italien angeordnet wird, und dem konkreten Rücküberstellungstermin eine Frist von mindestens zwei Wochen liegt.Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auf den Verwaltungsvorgang des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und auf den Inhalt der Gerichtsakten 2 B 490/12, 2 B 638/12 und 2 B 46/13 Bezug genommen.
- VG Gelsenkirchen, 11.04.2013 - 5a L 258/13
Asyl; Flüchtling; Abschiebung; Italien; Dublin-Verfahren
Rn. 11 Vgl. u. a. VG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2012 - A 7 K 1877/12 - VG Magdeburg, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 9 B 148/12 - anders VG Göttingen, Beschluss vom 2. August 2012 - 2 B 490/12 -, juris (RdNr. 9), dies allerdings unter Hinweis darauf, dass mit Erlass des Nds. Innenministeriums vom 23. Juli 2012 - A 11.10-46119/41-1 - mitgeteilt worden sei, dass die bisherige Amtshilfepraxis, dass Bescheide im Dublin-II-Verfahren nach Möglichkeit erst am Überstellungstag ausgehändigt werden sollen, aufgegeben worden sei; ein solcher Erlass ist der Kammer für das Bundesland Nordrhein-Westfalen nicht bekannt.
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