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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32102
BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18 (https://dejure.org/2018,32102)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2018 - 2 B 5.18 (https://dejure.org/2018,32102)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2018 - 2 B 5.18 (https://dejure.org/2018,32102)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Indizwirkung des ausgeurteilten Strafmaßes für disziplinare Ahndung eines innerdienstlichen Dienstvergehens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 BDG, § 2 DG BW, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Keine Indizwirkung des ausgeurteilten Strafmaßes für disziplinare Ahndung eines innerdienstlichen Dienstvergehens

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat; Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis; Unterscheidung zwischen innerdienstlichen und außerdienstlichen Verfehlungen in Bezug auf die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LDG BW § 2 ; BBG § 54 S. 3
    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat; Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis; Unterscheidung zwischen innerdienstlichen und außerdienstlichen Verfehlungen in Bezug auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Rn. 18 Richtig ist vielmehr, dass der Senat in Fortführung seines Urteils vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - (BVerwGE 152, 228) und mit Blick auf Formulierungen in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - (BVerwGE 154, 10) in der von der Beschwerde angeführten Entscheidung (…Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 38 Rn. 13 ff.) klargestellt hat, dass dem in einem vorangegangenen Strafverfahren konkret ausgeurteilten Strafmaß eine indizielle oder präjudizielle Bedeutung für die disziplinare Maßnahmebemessung nur bei außerdienstlichen Dienstvergehen zukommt, nicht dagegen bei innerdienstlichen Dienstvergehen.

    "Außerhalb seines Dienstes wird vom Beamten kein wesentlich anderes Verhalten als von jedem anderen Bürger erwartet (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 14 m.w.N.).

    Insbesondere geht der Senat unverändert im Grundsatz davon aus, dass Straf- und Disziplinarrecht unterschiedliche Zwecke verfolgen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 37).

    Bei einer außerdienstlich begangenen Straftat kann zur Festlegung der Schwere des begangenen Dienstvergehens, die gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 LDG NW richtungweisend für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme ist, indiziell auf die vom Strafgericht konkret ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (…BVerwG, Urteile vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 21 und 26 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 37).

    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlich begangenen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 38).

    Hiernach liegt ein Fehlverhalten außerhalb des Dienstes (nur dann) vor, wenn es weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - BVerwGE 114, 37 , vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

    Rn. 22 Hiernach liegt ein Fehlverhalten außerhalb des Dienstes (nur dann) vor, wenn es weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - BVerwGE 114, 37 , vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Rn. 18 Richtig ist vielmehr, dass der Senat in Fortführung seines Urteils vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - (BVerwGE 152, 228) und mit Blick auf Formulierungen in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - (BVerwGE 154, 10) in der von der Beschwerde angeführten Entscheidung (…Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 38 Rn. 13 ff.) klargestellt hat, dass dem in einem vorangegangenen Strafverfahren konkret ausgeurteilten Strafmaß eine indizielle oder präjudizielle Bedeutung für die disziplinare Maßnahmebemessung nur bei außerdienstlichen Dienstvergehen zukommt, nicht dagegen bei innerdienstlichen Dienstvergehen.

    Bei diesem hat sich die grundsätzliche Zuordnung des Dienstvergehens zu einer der Disziplinarmaßnahmen im Sinne von § 5 Abs. 1 LDG NW zunächst ebenfalls am gesetzlich bestimmten Strafrahmen auszurichten, um durch die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes an dieser Vorgabe des Gesetzgebers eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung der Dienstvergehen zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - NVwZ 2016, 772 Rn. 19).

    Die damit angesprochene Rechtsfigur der Regeleinstufung wendet der beschließende Senat inzwischen nicht mehr an (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 19 …und vom 19. April 2018 - 2 C 59.16 - Rn. 48 m.w.N. ).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Rn. 15 b) Unabhängig davon kann der von der Beschwerde zur Untermauerung ihrer Frage angeführten Entscheidung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 38) nicht die Schlussfolgerung entnommen werden, die die Beschwerde aus ihr zieht.

    Rn. 16 Die Beschwerde meint, der Senat habe in dieser Entscheidung eine - gemeint ist wohl: neue - Definition solcher innerdienstlicher Dienstvergehen vorgenommen, bei denen das konkret ausgeurteilte Strafmaß keine indizielle oder präjudizielle Bedeutung für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme habe: Die Beschwerde macht der Sache nach geltend, mit der Formulierung "innerdienstliche Dienstvergehen, bei welchen das pflichtwidrige Verhalten in das Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit des Beamten eingebunden war" (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 38 Rn. 14) habe der Senat - innerhalb der Gruppe der innerdienstlichen Dienstvergehen - eine (neue, eingegrenzte) Teilkategorie bezeichnet, bei denen das pflichtwidrige Verhalten des Beamten in die Wahrnehmung seiner hoheitlichen Tätigkeiten eingebunden sei, die ihm aufgrund seines Statusamtes und des ihm danach übertragenen abstrakt- und konkret-funktionellen Amtes zugewiesen waren.

    Rn. 18 Richtig ist vielmehr, dass der Senat in Fortführung seines Urteils vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - (BVerwGE 152, 228) und mit Blick auf Formulierungen in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - (BVerwGE 154, 10) in der von der Beschwerde angeführten Entscheidung (Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 38 Rn. 13 ff.) klargestellt hat, dass dem in einem vorangegangenen Strafverfahren konkret ausgeurteilten Strafmaß eine indizielle oder präjudizielle Bedeutung für die disziplinare Maßnahmebemessung nur bei außerdienstlichen Dienstvergehen zukommt, nicht dagegen bei innerdienstlichen Dienstvergehen.

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Hiernach liegt ein Fehlverhalten außerhalb des Dienstes (nur dann) vor, wenn es weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - BVerwGE 114, 37 , vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9 …und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

    Rn. 22 Hiernach liegt ein Fehlverhalten außerhalb des Dienstes (nur dann) vor, wenn es weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - BVerwGE 114, 37 , vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9 …und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Hiernach liegt ein Fehlverhalten außerhalb des Dienstes (nur dann) vor, wenn es weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - BVerwGE 114, 37 , vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9 …und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

    Rn. 22 Hiernach liegt ein Fehlverhalten außerhalb des Dienstes (nur dann) vor, wenn es weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - BVerwGE 114, 37 , vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9 …und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

  • BVerwG, 21.06.2017 - 2 B 50.16

    Keine indizielle Bedeutung des ausgesprochenen Strafmaßes für die disziplinare …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Dies hat der Senat in der Folgezeit wiederholt bekräftigt (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 2017 - 2 B 50.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 44 Rn. 10 f. …und vom 27. Dezember 2017 - 2 B 18.17 - NVwZ-RR 2018, 439 Rn. 18 ff.;… vgl. auch Grigoleit, in: Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 77 Rn. 14 m.w.N.).

    Zur Begründung heißt es in dem Beschluss vom 21. Juni 2017 (a.a.O. Rn. 10 f.):.

  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 59.16

    Aberkennung der Beamtenpension nach ausländischem Strafurteil

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Die damit angesprochene Rechtsfigur der Regeleinstufung wendet der beschließende Senat inzwischen nicht mehr an (…vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 19 und vom 19. April 2018 - 2 C 59.16 - Rn. 48 m.w.N. ).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gebühren aus den analog anzuwendenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f.).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gebühren aus den analog anzuwendenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f.).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I D 19.68

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Verdacht …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18
    Stellt sich das Verhalten des Beamten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als das eines Privatmannes dar, ist es als ein außerdienstliches, sonst als innerdienstliches zu würdigen (vgl. Urteil vom 5. November 1968 - 1 D 19.68 - BVerwGE 33, 199 ).".
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 D 56.86

    Diebstahlshandlung eines Postzustellers - Innerdienstliche Pflichtverletzung - …

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug …

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 4.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Ausbildung; Ausland; Beeinträchtigung der …

  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Disziplinarverfahren; Bundespolizei; Entfernung; Berufung; Aussetzung; …

    Auch wenn sie gegenüber ebenfalls bei der Botschaft beschäftigten Kollegen abgegeben wurde, geschah dies doch außerhalb dienstlicher Zusammenhänge anlässlich einer privaten Zusammenkunft nach Dienstschluss (zur Abgrenzung: BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - juris Rn. 57;… Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 9;… Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 10; Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 5.18 - juris Rn. 21;… Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 10).

    Im Übrigen kommt bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu (vgl. nur BVerwG…, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 B 50.16 - juris Rn. 11; Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 5.18 - juris Rn. 18, jeweils m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Soweit zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden kann(vgl. zur Bezugnahme auf eine verhängte Freiheitsstrafe und den "Gleichklang zum Strafrecht" auch BVerwG…, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50/13 -, juris Rdn. 18; Beschluss vom 28.08.2018 -2 B 5/18-, juris sowie Urteil der Kammer vom 06.10.2017 -7 K 266/15-, juris), ergibt sich fallbezogen keine maßgebliche Milderung.

    Bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, kommt dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.07.2016 - 2 B 24/16 -, juris; vgl. auch Beschluss vom 28.08.2018 -2 B 5/18-, juris Rn. 18 a.E.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2022 - DB 16 S 530/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unbefugter Recherchen in …

    Dem tatsächlich ausgeurteilten Strafmaß und den dafür maßgeblichen Erwägungen kommt demgegenüber bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu, weil Straf- und Disziplinarverfahren unterschiedliche Zwecke verfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.07.2016 - 2 B 24.16 -, NVwZ-RR 2016, 876; Beschluss vom 28.08.2018 - 2 B 5.18 -, juris Rn. 18; Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, BVerwGE 166, 389 ).

    Dem tatsächlich ausgeurteilten Strafmaß kommt demgegenüber bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu, weil Straf- und Disziplinarverfahren unterschiedliche Zwecke verfolgen (BVerwG, Beschluss vom 05.07.2016 - 2 B 24.16 -, NVwZ-RR 2016, 876; Beschluss vom 28.08.2018 - 2 B 5.18 -, juris Rn. 18; Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, BVerwGE 166, 389 ).

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