Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fürsorgepflicht des Richterdienstgerichts - Vertreter des Dienstherrn - Fürsorgepflicht - Amtspflichten - Haftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.05.1977 - 89 III 74
- BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (26)
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschriften ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluss vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).Nach dem gesamten Lauf des Verfahrens hätte zur Vermeidung eines Rügeverlustes auch von dem anwaltlich vertretenen Kläger aufgrund seiner Mitwirkungspflicht erwartet werden müssen, daß er in bezug auf die nunmehr für so bedeutsam gehaltenen Beweisfragen in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht formelle Beweisanträge stellt (vgl. hierzu Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Daß erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 2 B 65.77 -).
- BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Das Gericht braucht sich nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens der Beteiligten auseinanderzusetzen (u.a. Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78], vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 -). - BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Diesem kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen gerichtet ist (u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136] und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160]). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Diesem kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen gerichtet ist (u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136] und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160]). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Ein Ermessens fehl er, der den Anspruch auf rechtliche Gehör verletzt (vgl. u.a. Beschluß vom 25. März 1964 - BVerwG 3 CB 160.63 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 8] BVerwGE 44, 307; 50, 275), liegt nicht vor. - BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Das Gericht braucht sich nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens der Beteiligten auseinanderzusetzen (u.a. Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78], vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 -). - BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Das Recht auf rechtliches Gehör wird nicht "versagt", wenn der Betroffene oder sein Vertreter es unterläßt, Gebrauch von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [237]; 36, 264 [266]). - BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht
Auszug aus BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78
Daß erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 2 B 65.77 -). - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der …
- BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
- BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines …
- BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69
Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises …
- BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
- BVerwG, 18.03.1976 - 6 B 86.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung eines …
- BVerwG, 10.05.1976 - 6 B 25.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 16.10.1968 - III C 59.68
Ordnungsgemäße Rüge einer mangelhaften Aufklärung des Sachverhalts - …
- BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 5.78
Vorenthalten des statusrechtlichen Amtes des Landeskirchenrates - Rüge mangelnder …
- BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines …
- BVerwG, 21.02.1977 - 6 B 44.76
- BVerwG, 10.02.1978 - 2 B 65.77
Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung …
- BVerwG, 30.04.1976 - III CB 29.74
Ablehnung eines Vertagungsantrages - Entschlußfähigkeit - Handlungsfähigkeit - …
- BVerwG, 07.08.1969 - VI B 20.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
- BGH, 03.11.1955 - III ZR 148/54
Kirchenbeamte und Art. 131 GrundG
- BVerwG, 25.03.1964 - III CB 160.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
Vertagungsantrag - Verlegungsantrag - Terminwahrnehmung - Gründe der Verhinderung …
Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Aufhebung des Termins (vgl. Beschluß vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).Hierbei ist zu beachten, daß es im allgemeinen Pflicht der an der Terminswahrung verhinderten Partei ist, dem Gericht die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin vorzutragen (Beschluß vom 16. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 59.68 - [JR 1969, 194];… Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - [a.a.O. S. 276]; Beschluß vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).
Der telegrafisch vorgebrachte Hinweis des Klägers, die kurzfristige Anberaumung des Termins gefährde die "Wiederermöglichung berufsorientierter Weiterarbeit" und der ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung am 1. März 1977 unter Bezugnahme auf dieses Telegramm gestellte Vertagungsantrag des Prozeßbevollmächtigten ließen auch nicht andeutungsweise erkennen, ob überhaupt und in welcher Weise das Verfahren durch die Aufhebung des Termins hätte gefördert werden können (vgl. Beschlüsse vom 30. April 1976 - BVerwG 3 CB 29.74 - [Buchholz 31 § 108 VwGO Nr. 85] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).
- BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78
Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten - …
Durch die Bezugnahme auf in anderen Verfahren eingereichte Schriftsätze kann die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach Maßgabe des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a.Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 242 - S. 1008 -], vom 10. Mai 1976 - BVerwG 6 B 25.76 - undvom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -). - BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung …
Wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist die Revision jedoch nur zuzulassen, wenn sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar, nicht erst aufgrund von weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache stellt (Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 5.78 - und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).
- BVerwG, 20.01.1984 - 2 B 96.82
Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung durch …
Hiernach ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret unter Angabe der Beweismittel benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, und wenn ferner angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruhen kann (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -). - BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 68.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret unter Angabe des Beweismittels benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, und wenn ferner angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -). - BVerwG, 12.02.1993 - 2 B 151.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret unter Angabe des Beweismittels benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, und wenn ferner angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -). - BVerwG, 09.10.1981 - 2 B 62.80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - "Berechtigtes Interesse" an einem …
Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist die Revision jedoch nur zuzulassen, wenn sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar, nicht erst auf Grund von weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache stellt (Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 5.78 - und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -). - BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79
Verfahrensmangel durch Absehen von nicht ausdrücklich beantragter Beweiserhebung
Hiernach ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß im Sinne der genannten Vorschriften bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret unter Angabe des Beweismittels benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden sowie angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -). - BVerwG, 15.12.1995 - 2 B 146.95
Grundsätzlichkeit der Bedeutung einer Rechtsache - Zumutbarkeit der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret unter Angabe des Beweismittels benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, und wenn ferner angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -). - BVerwG, 20.09.1983 - 2 B 146.82
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung für eine …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret unter Angabe des Beweismittels benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, und ferner angegeben wird, inwiefern das Urteil oder der Beschluß im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -). - BVerwG, 25.03.1983 - 2 B 170.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 11.03.1980 - 2 B 50.79
Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Zweifel an der Verfassungstreue - Tätigkeit …
- BVerwG, 28.12.1979 - 2 B 72.79
Rüge der Verletzung der Hinweispflicht und Erörterungspflicht des vorsitzenden …
- BVerwG, 19.01.1984 - 2 B 21.83
Divergenz zwischen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts und …
- BVerwG, 14.09.1979 - 2 B 17.78
Anforderungen an die Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Ordnungsgemäße …
- BVerwG, 13.02.1979 - 6 B 60.78
- BVerwG, 29.08.1997 - 2 B 96.97
Verwertung der im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen im …
- BVerwG, 19.07.1995 - 2 B 69.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
- BVerwG, 20.10.1983 - 2 B 145.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
- BVerwG, 09.09.1983 - 2 CB 1.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 13.08.1980 - 2 B 32.80
Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung im Rahmen einer Grundsatzrüge
- BVerwG, 14.01.1980 - 6 B 137.79
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
- BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 67.79
Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Verletzung der Aufklärungspflicht - …
- BVerwG, 11.07.1980 - 2 B 29.80
Nichtbeachtung des Vortrages zum Entlassungsgrund des § 40 Abs. 3 Nr. 3 der …
- BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 39.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 20.09.1978 - 2 B 61.77
Vertretung des Klägers durch seine bisherigen Bevollmächtigten bis zur Anzeige …
- BVerwG, 08.05.1981 - 2 B 15.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 01.12.1980 - 2 B 78.79
"Richtige" Handhabung der Vergabe von Beförderungsdienstposten an lebensältere …
- BVerwG, 10.07.1985 - 1 B 66.85
Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit einer …
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