Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wegen Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bestimmung der generellen Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung; Bestehen eines Anspruchs auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 12.03.2003 - 3 A 60/01
- OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 5 LC 171/03
- BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 14.02.1984 - 6 C 46.83
Feststellung des Dienstorts eines Gerichtsreferendars im Sinne des …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Der Kläger hat nicht dargelegt, dass das Berufungsurteil von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2003 - 2 C 20.02 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 12 und vom 14. Februar 1984 - 6 C 46.83 - BVerwGE 69, 24 abweicht.Eine Abweichung von dem Urteil vom 14. Februar 1984, a.a.O., scheidet offensichtlich aus.
Darüber hinaus ist der Dienstherr regelmäßig nicht verpflichtet, Rechtsreferendare vollständig von Aufwendungen freizustellen, die durch Reisen zur Erfüllung einer Dienstpflicht entstehen (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1984, a.a.O. ).
- BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Der Kläger hat nicht dargelegt, dass das Berufungsurteil von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2003 - 2 C 20.02 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 12 und vom 14. Februar 1984 - 6 C 46.83 - BVerwGE 69, 24 abweicht.Nach dem Urteil vom 25. September 2003, a.a.O., folgen aus den gesetzlichen Regelungen über die Anwärterbezüge gemäß §§ 59 ff. BBesG Ansprüche der verbeamteten Rechtsreferendare auf unentgeltliche Ausbildung.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Der Revisionszulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist gegeben, wenn die Berufungsentscheidung auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 18; Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26; stRspr).
- BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Daher unterliegt ihre Auslegung der revisionsgerichtlichen Prüfung nur insoweit, als es um die Einhaltung der für Willenserklärungen geltenden allgemeinen Auslegungsgrundsätze geht (BVerwG, Urteile vom 29. März 1968 - IV C 27.67 - BVerwGE 29, 261 , vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 und vom 7. Mai 1981 - 2 C 5.79 - Buchholz 232 § 25 Nr. 1). - BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Daher unterliegt ihre Auslegung der revisionsgerichtlichen Prüfung nur insoweit, als es um die Einhaltung der für Willenserklärungen geltenden allgemeinen Auslegungsgrundsätze geht (BVerwG, Urteile vom 29. März 1968 - IV C 27.67 - BVerwGE 29, 261 , vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 und vom 7. Mai 1981 - 2 C 5.79 - Buchholz 232 § 25 Nr. 1). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer darzulegen, worin der allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedarf an der Klärung einer von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage bestehen soll (BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr). - BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98
Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Der Berufungsführer muss aufzeigen, aus welchen Gründen tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Beschlüsse vom 1. Dezember 2000 - 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 12 und vom 7. März 2003 - 2 B 32.02 - zitiert nach Juris). - BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79
Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Daher unterliegt ihre Auslegung der revisionsgerichtlichen Prüfung nur insoweit, als es um die Einhaltung der für Willenserklärungen geltenden allgemeinen Auslegungsgrundsätze geht (BVerwG, Urteile vom 29. März 1968 - IV C 27.67 - BVerwGE 29, 261 , vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 und vom 7. Mai 1981 - 2 C 5.79 - Buchholz 232 § 25 Nr. 1). - BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Der Revisionszulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist gegeben, wenn die Berufungsentscheidung auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 18; Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26; stRspr). - BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00
Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines …
Auszug aus BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04
Der Berufungsführer muss aufzeigen, aus welchen Gründen tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Beschlüsse vom 1. Dezember 2000 - 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 12 und vom 7. März 2003 - 2 B 32.02 - zitiert nach Juris). - BVerwG, 07.03.2003 - 2 B 32.02
Erfordernis eines hinreichend bestimmten Antrags in der Berufungsbegründung
- BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11
Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung; …
Nach den von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen muss die Berufungsbegründung substantiiert und konkret auf den zu entscheidenden Fall bezogen sein; sie hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (Beschlüsse vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 12 S. 8, vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 2 B 51.04 - juris Rn. 4 …und vom 2. Juli 2008 - BVerwG 10 B 3.08 - juris Rn. 3). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10
Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen …
Der Wortlaut des 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO, die nach seiner Entstehungsgeschichte gewollte Anlehnung an die im verwaltungsprozessualen Revisionsrecht und im Zivilprozess für die Berufungsbegründung geltenden Anforderungen sowie der Zweck der Bestimmung, mit der Berufungsbegründungspflicht die Berufungsgerichte zu entlasten und dadurch das Berufungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen, lassen erkennen, dass die Berufungsbegründung dabei substantiiert und konkret auf den zu entscheidenden Fall bezogen sein muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.12.2004 - 2 B 51.04 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2025 - 1 LB 181/24
§ 3 FeV als Rechtsgrundlage der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
Der Wortlaut des 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO, die nach seiner Entstehungsgeschichte gewollte Anlehnung an die im verwaltungsprozessualen Revisionsrecht und im Zivilprozess für die Berufungsbegründung geltenden Anforderungen sowie der Zweck der Bestimmung, mit der Berufungsbegründungspflicht die Berufungsgerichte zu entlasten und dadurch das Berufungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen, lassen erkennen, dass die Berufungsbegründung dabei substantiiert und konkret auf den zu entscheidenden Fall bezogen sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 B 51.04 -, juris Rn. 4).Von der Klägerin zu verlangen, in ihrer Begründungsschrift überdies auch alle Argumente des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nochmals im Einzelnen etwa in Gestalt eines wörtlichen (Voll-)Zitats vorzutragen, liefe auf eine bloße Förmelei hinaus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 B 51.04 -, juris Rn. 5, wonach nicht zweifelhaft sein könne, dass die wörtliche Wiedergabe von Textstellen aus Gerichtsentscheidungen, Schriftsätzen oder juristischen Kommentaren grundsätzlich als Berufungsbegründung ausreichen kann, wenn der Berufungsführer wie vorliegend den konkreten Bezug - hier: findet die Untersagung ihre Rechtsgrundlage in § 3 Abs. 1 FeV - zu einer Erwägung des Verwaltungsgerichts herstellt).
- BVerwG, 21.02.2012 - 9 B 72.11
Überraschungsentscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über einer freie Wahl …
Nach den von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen muss die Berufungsbegründung substantiiert und konkret auf den zu entscheidenden Fall bezogen sein; sie hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (Beschlüsse vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 12 S. 8, vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 2 B 51.04 - juris Rn. 4 …und vom 2. Juli 2008 - BVerwG 10 B 3.08 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
Rn. 16 Die Berufungsbegründung hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG vom 23.9.1999 NVwZ 2000, 67; vom 2.6.2005 Az. 10 B 4.05 RdNr. 3; vom 2.7.2008 Az. 10 B 3.08 RdNr. 3); sie muss substantiiert und konkret auf den zu entscheidenden Fall bezogen sein (BVerwG vom 9.12.2004 Az. 2 B 51.04 RdNr. 4;… vom 2.7.2008, a.a.O.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".