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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 52.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9385
BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 52.03 (https://dejure.org/2004,9385)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2004 - 2 B 52.03 (https://dejure.org/2004,9385)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 2 B 52.03 (https://dejure.org/2004,9385)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rückgriff auf pauschale Krankheitsbilder als Grundlage für die Bestimmung der gesundheitlichen Eignung von Beamten; Jederzeitige Entlassung eines Beamten auf Widerruf durch Widerruf; Rechtfertigung der Entlassung durch jeden sachlichen Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.02.1964 - II C 58.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 52.03
    Ein solcher liegt auch vor, wenn begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Beamten auf Widerruf bestehen (vgl. bereits Urteil vom 18. Februar 1964 - BVerwG 2 C 58.62 - Buchholz 237.7 § 46 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei …

    Eine solche Regelung enthält § 101 Abs. 1 BRRG für den Polizeivollzugsdienst; sie trägt den im Vergleich zu anderen Beamten höheren gesundheitlichen Anforderungen des Dienstherrn an Polizeivollzugsbeamte Rechnung (Beschluss vom 3. Juni 2004 - BVerwG 2 B 52.03 - Buchholz 237.7 § 7 NWLBG Nr. 6).
  • VG Berlin, 22.01.2014 - 7 K 117.13

    Brustimplantat kein Hindernis für den Polizeidienst

    Denn die aufgelisteten Merkmalsnummern bezeichnen Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. körperliche Zustände, bei deren Vorliegen der Dienstherr vor dem Hintergrund der aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entweder von aktueller Dienstunfähigkeit ausgegangen ist oder prognostiziert hat, dass künftig gehäufte Erkrankungen oder Leistungsschwächen wie auch vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden konnten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2004 - BVerwG 2 B 52.03 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2026 - 2 MB 15/26

    Beschwerde gegen Hängebeschluss

    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG jederzeit durch Entlassung beendet werden (vgl. dazu nur: BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 B 52.03 -, juris Rn. 5 …und Urteil vom 9. Oktober 2025 - 2 A 6.25 -, juris Rn. 15).

    In Bezug auf den Polizeivollzugsdienst, der Tätigkeiten mit sich bringt, die in besonderem Maße körperliche Leistungsfähigkeit erfordern, ist es sachgerecht, bereits vom Polizeibeamten auf Widerruf ein hohes Maß an körperlicher Eignung zu verlangen (vgl. dazu nur: BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 B 52.03 -, juris Rn. 5 …sowie Urteil vom 13. Februar 2025 - 2 C 4.24 -, juris Rn. 35 f. unter Hinweis auf die Polizeidienstvorschrift 300, die aufgrund besonderer Sachkunde gewonnene, die spezifischen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes berücksichtigende Erfahrungssätze zusammenfasst; vgl. dazu auch OVG Münster…, Beschluss vom 10. November 2021 - 1 E 869/20 -, juris Rn. 9 f.).

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