Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 54.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorbringen einer entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfrage mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite als notwendiger Inhalt der Beschwerdeschrift - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sogenannten Ministerialzulage
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.07.1992 - 15 K 1549/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1995 - 1 A 3213/92
- BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 54.96
- BVerfG, 03.12.2000 - 2 BvR 1501/96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 54.96
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 54.96
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 26.01.1995 - 2 B 109.94
Höchstrichterliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, die so genannte …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 54.96
Dies hat der Senat bereits in seinem vom Oberverwaltungsgericht angeführten Beschluß vom 26. Januar 1995 - BVerwG 2 B 109.94 - (Buchholz 240.1 Nr. 11) dargelegt, auf den verwiesen wird.
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98 Es hat sich statt dessen (u.a.) auf die entsprechende Einordnung der Umgebung durch die früher für den Kreis P. zuständige 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in den Verfahren 2 B 54/96 und 2 A 177/96 berufen, die jedoch bei dieser Einordnung der Frage der Zugehörigkeit der Tankstelle zur näheren Umgebung ebenfalls nicht angesprochen hat (bei der diesen Verfahren zugrundeliegenden Fallkonstellation jedenfalls in ihrer jetzigen Größe und Betriebsausstattung und -weise möglicherweise zu Recht) und zudem die Tischlerei des Antragstellers dabei außer acht gelassen hat (vgl. den Beschluß vom 28.08.1996 in der Sache 2 B 54/96, S. 9 u./10 o.).
Auch die unterschiedliche Nutzungsstruktur und -art - auf der einen Seite ausschließlich Wohnhäuser, im wesentlichen wohl Einfamilienhäuser, auf relativ schmal geschnittenen Grundstücken, die gesamte andere Seite der Straße K. einnehmend der Tankstellenbetrieb, der von seiner Größe, den vorhanden Betriebseinrichtungen (neben den Tankanlagen: Shop, Werkstatt, Waschhalle, SB-Waschboxen), der Öffnungszeit (24 Std./Tag), seiner Funktion (Versorgungsfunktion nicht nur für angrenzende und nahegelegene Wohngebiete, sondern mehr oder weniger für den gesamten Ort und den Durchgangsverkehr) und den aufgrund all dieser Umstände von ihm ausgehenden, für die angrenzende Wohnbebauung problematischen Lärmemissionen her (vgl. die Verfahren 2 B 54/96 und 2 A 177/96) in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO ausnahmsweise zulässig wäre - sprechen für die bauplanerische Eigenständigkeit beider Bereiche.
- BVerfG, 03.12.2000 - 2 BvR 1501/96
Verfassungsbeschwerde - Staatsbürgerliche Rechte - Recht des öffentlichen …
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1996 - BVerwG 2 B 54.96 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. November 1995 - 1 A 3213/92 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Juli 1992 - 15 K 1549/91 -, d) den Widerspruchsbescheid der Wehrbereichsverwaltung III vom 28. März 1991 - I B 1 (10) - Pers. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2013 - 1 A 2647/10
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ministerialzulage von der …
Rn. 34 Vgl. aus der Rechtsprechung insbesondere BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Dezember 2000 - 2 BvR 1501/96 -, a.a.O., und BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 2 B 109.94 -, juris, vom 21. Juni 1996 - 2 B 54.96 -, n.v., und vom 18. Juli 1996 - 2 B 53.96 -, juris; ferner OVG NRW, Urteil vom 27. November 1995 - 1 A 3213/92 -, n.v.; BayVGH, Urteil vom 4. Mai 1994 - 3 B 93.2672 -, a.a.O.; VG Magdeburg, Urteil vom 9. März 2010 - 5 A 332/08 -, juris, Rn. 34 bis 37; aus der Literatur: Tintelott, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., und Schmidt, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Januar 2013, BBesG Anlage I Vorbem. Nr. 7 Erl.
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