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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4328
BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92 (https://dejure.org/1992,4328)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 2 B 56.92 (https://dejure.org/1992,4328)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 (https://dejure.org/1992,4328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Verweigerung der Aushändigung einer bereits erstellten Ernennungsurkunde - Anspruch eines Beamten auf Aushändigung oder Beförderung zu dem in einer Ernennungsurkunde angegebenen Datum - Anspruch eines Soldaten auf Aushändigung oder Beförderung zu dem in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstherr berechtigt, einen Berufssoldaten (oder Beamten) für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Untersuchung und des gegebenenfalls anschließenden förmlichen Disziplinarverfahrens von einer an sich möglichen Beförderung auszuschließen (Urteil vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 32.85 - ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92
    Solche Angriffe sind aber für die begehrte Zulassung der Revision wegen Divergenz unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen …

    Sachwidrig ist der Ausschluss des Beamten aus dem Beförderungsauswahlverfahren allerdings dann, wenn angesichts der gegen ihn erhobenen Vorwürfe offensichtlich kein Anlass dafür gegeben war, in einem Disziplinarverfahren zu prüfen, ob er seine Dienstpflichten verletzt hat, oder wenn das Disziplinarverfahren aus anderen Gründen missbräuchlich eingeleitet wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32.85 - Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 S. 3, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 - Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1 S. 1; OVG Weimar…, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 EO 781/06 - juris Rn. 35; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 5 ME 504/07 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 M 18/14 - juris Rn. 7 m.w.N.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 B 455/13 - juris Rn. 21, 25; OVG Münster, Beschluss vom 24. März 2016 - 1 B 1110/15 - RiA 2016, 222 m.w.N.; OVG Koblenz…, Beschluss vom 10. August 2017 - 2 B 11299/17 - NVwZ 2017, 1556 Rn. 5 m.w.N.; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 1 B 2211/17 - ZBR 2019, 52 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2016 - 2 B 10648/16

    Ausschluss von Beförderung bei laufendem Disziplinarverfahren

    Denn der Dienstherr würde sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarischen Vorwurfs beförderte oder in vergleichbarer Weise förderte und damit die Befähigung und Eignung des Betroffenen für eine höherwertige Verwendung oder Stelle bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass er Anlass sieht, die Amtsführung oder das persönliche Verhalten des Betreffenden in seinem bisherigen Status zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32.85 -, NVwZ-RR 1989, 32; Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 -, Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1; OVG RP, Beschlüsse vom 3. Juli 1998 - 2 B 11487/98.OVG - vom 11. Juli 2007 - 2 A 10691/07.OVG - vom 3. September 2008 - 2 B 10824/08.OVG - vom 12. September 2013 - 2 B 10837/13.OVG - und [einen Richter betreffend] vom 27. Mai 2015 - 10 B 10295/15.OVG - sowie OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 1 B 267/08 -, juris).

    Rn. 7 Dies gilt selbst dann, wenn die Beförderungsurkunde bereits unterschrieben vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 -, a.a.O.).

    Sie können deshalb von vornherein keine andere Entscheidung in dem hier in Rede stehenden Zusammenhang rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2026 - 6 B 234/26

    Keine Beförderung für Polizeikommissarin nach Änderung des Geschlechtseintrags

    Rn. 16 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19.2.2019 - 6 A 1135/17 -, juris Rn. 37; vom 3.9.2015 - 6 B 666/15 -, NVwZ-RR 2016, 63 = juris Rn. 11; und vom 31.5.2019 - 6 B 366/19 -, juris Rn. 19 f.; BVerwG, Beschluss vom 24.9.1992 - 2 B 56.92 -, juris Rn. 4, zu § 18 Abs. 3 WDO a. F.

    Rn. 18 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.9.1992 - 2 B 56.92 -, juris Rn. 4, zu § 18 Abs. 3 WDO a. F.; OVG NRW, Beschluss vom 19.2.2019 - 6 A 1135/17 -, juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.3.2016 - 13 L 229/16 -, juris Rn. 24.

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