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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8319
BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89 (https://dejure.org/1989,8319)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1989 - 2 B 56.89 (https://dejure.org/1989,8319)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1989 - 2 B 56.89 (https://dejure.org/1989,8319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz - Angriff der Würdigung des Sachverhalts und der Rechtsanwendung, insbesondere der Anwendung der vom Senat aufgestellten Grundsätze ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89
    Die behauptete Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des beschließenden Senats vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - (BVerwGE 60, 245 ff. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) führt nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89
    Aus diesem Grunde liegt auch kein die Zulassung der Revision rechtfertigendes Überraschungsurteil (§§ 108 Abs. 2, 104 Abs. 1 und 86 Abs. 3 VwGO) vor (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89
    Inhalt dieser Pflicht ist es nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger - wie hier - in allen möglichen, denkbaren materiellen Richtungen zu beraten (vgl. Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - und Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - ).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 111.81

    Verfolgungsschäden und Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz - …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 56.89
    Inhalt dieser Pflicht ist es nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger - wie hier - in allen möglichen, denkbaren materiellen Richtungen zu beraten (vgl. Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - und Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - ).
  • BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01
    Inhalt dieser Pflicht ist es nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger in allen denkbaren materiellen Richtungen zu beraten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1981 BVerwG 2 C 18.80 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31; Beschluss vom 14. Februar 1984 BVerwG 3 B 111.81 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34; Beschluss vom 26. April 1989 BVerwG 2 B 56.89 juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06

    Verletzung oder Nichtverletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …

    Die Hinweispflicht ist damit gegenüber einem anwaltlich vertretenen Kläger nicht von vornherein ausgeschlossen; sie ist aber geringer als sonst (BVerwG, Beschluss vom 26. April 1989 - 2 B 56.89 -, juris-Ausdruck S. 2).
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