Rechtsprechung
| OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23 |
Volltextveröffentlichung
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Entstehen der Wohnsitznahmeverpflichtung durch eine Zuweisungsentscheidung; Verbandszuständigkeit der Behörden des Landes für den Erlass einer Zuweisungsentscheidung; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz einer ausländischen Person
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Länderübergreifende Verteilung und Zuweisung ausländischer schutzberechtigter Personen
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 28.11.2019 - 5 A 4.18
Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND …
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2019 - 5 A 4/18, BVerwGE 167, 163 , Rn. 22;… Urt. v. 05.11.2009 - 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209 Rn. 21 und v. 19.03.2013 - 5 C 16.12 - Buchholz 436.511 § 93 SGB VIII Nr. 4 Rn. 10, jeweils m.w.N.).Unklarheiten in der Auslegung behördlicher Maßnahmen gehen zu Lasten der Behörde (BVerwG, Urt. v. 28.11.2019 - 5 A 4/18, BVerwGE 167, 163 , Rn. 22;… OVG Bremen, Beschl. v. 18.11.2015 - 2 B 221/15, juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19
Kein vorübergehender Schutz für drittstaatsangehörigen Vertriebenen aus der …
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Die Annahme, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Art. 2 Abs. 3 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vorübergehenden Schutz gewährt, entspricht auch der ganz überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 30.01.2023 - 10 ZB 23.19, juris Rn. 5;… VG Gießen, GB v. 22.12.2022 - 6 K 2312/22.GI, juris Rn. 21;… VG Dresden, Beschl. v. 03.11.2022 - 3 L 644/22, juris Rn. 16, jeweils ohne Begründung;… VG Aachen, Beschl. v. 26.08.2022 - 8 L 527/22, juris Rn. 27 ff.;… a.A. nur VG Darmstadt, Beschl. v. 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA, juris Rn. 26).Zum anderen ist auch nicht ersichtlich, dass es dem Antragsteller nicht möglich wäre, sicher und dauerhaft (vgl. zu diesem Maßstab Bay. VGH , Beschl. v. 30.01.2023 - 10 ZB 23.19, juris Rn. 5) nach Nigeria zurückzukehren.
- BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09
Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der …
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2019 - 5 A 4/18, BVerwGE 167, 163 , Rn. 22; Urt. v. 05.11.2009 - 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209 Rn. 21 und v. 19.03.2013 - 5 C 16.12 - Buchholz 436.511 § 93 SGB VIII Nr. 4 Rn. 10, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12
Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot, …
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2019 - 5 A 4/18, BVerwGE 167, 163 , Rn. 22; Urt. v. 05.11.2009 - 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209 Rn. 21 und v. 19.03.2013 - 5 C 16.12 - Buchholz 436.511 § 93 SGB VIII Nr. 4 Rn. 10, jeweils m.w.N.). - OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15
Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur …
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Unklarheiten in der Auslegung behördlicher Maßnahmen gehen zu Lasten der Behörde (…BVerwG, Urt. v. 28.11.2019 - 5 A 4/18, BVerwGE 167, 163 , Rn. 22; OVG Bremen, Beschl. v. 18.11.2015 - 2 B 221/15, juris Rn. 22). - BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 19.94
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage; …
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
In diesem Fall findet § 46 BremVwVfG keine Anwendung, weil der Verwaltungsakt nicht nur an einem Zuständigkeitsmangel leidet, sondern auch gegen materielles Recht verstößt (BVerwG, Urt. v.10.12.1996 - 1 C 19/94, juris Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22
Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung / Erwerbstätigkeitserlaubnis für …
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22, juris Rn. 26), dass belastbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bundesrepublik Deutschland von der Öffnungsklausel des Art. 2 Abs. 3 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 Gebrauch gemacht hat und den Beschluss auch auf andere Personen, insbesondere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine anwendet, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können. - VG Aachen, 26.08.2022 - 8 L 527/22
Einstweilige Anordnung; Fiktionsbescheinigung; Beschäftigungserlaubnis; …
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Die Annahme, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Art. 2 Abs. 3 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vorübergehenden Schutz gewährt, entspricht auch der ganz überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 30.01.2023 - 10 ZB 23.19, juris Rn. 5;… VG Gießen, GB v. 22.12.2022 - 6 K 2312/22.GI, juris Rn. 21;… VG Dresden, Beschl. v. 03.11.2022 - 3 L 644/22, juris Rn. 16, jeweils ohne Begründung; VG Aachen, Beschl. v. 26.08.2022 - 8 L 527/22, juris Rn. 27 ff.;… a.A. nur VG Darmstadt, Beschl. v. 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA, juris Rn. 26). - OVG Hamburg, 10.03.2016 - 4 Bs 3/16
Zur Verteilung von Ausländern - Verteilungsregelungen nach § 15a AufenthG 2004
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Es spricht im Übrigen viel dafür, dass es sich bei der Benennung der zuständigen Landesaufnahmeeinrichtung durch das Bundesamt - insoweit ebenso wie im Verteilverfahren des § 46 Abs. 2 AsylG bzw. des § 15a Abs. 3 Satz 1 AufenthG - nur um ein bloßes Verwaltungsinternum handelt und erst die sich daran anschließende Zuweisung nach § 24 Abs. 4 AufenthG als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (…vgl. OVG NW, Beschl. v. 04.09.2014 - 18 A 792/14, juris Rn. 5 juris; Hamb. OVG, Beschl. v.10.03.2016 - 4 Bs 3/16, juris Rn. 21 jeweils zu § 15a Abs. 3 AufenthG ;… VG München, Beschl. v. 12.11.2012 - M 24 S 12.4981, juris Rn. 28 zu § 46 AsylG ;… BeckOK AuslR/Heusch, 36. Ed. 1.1.2023, AsylG § 46 Rn. 6;… Fleuß, in: Heusch/Haderlein/Fleuß/Barden, Asylrecht in der Praxis, Rn. 644, beck-online). - VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23
Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Die Annahme, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Art. 2 Abs. 3 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vorübergehenden Schutz gewährt, entspricht auch der ganz überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 30.01.2023 - 10 ZB 23.19, juris Rn. 5;… VG Gießen, GB v. 22.12.2022 - 6 K 2312/22.GI, juris Rn. 21;… VG Dresden, Beschl. v. 03.11.2022 - 3 L 644/22, juris Rn. 16, jeweils ohne Begründung;… VG Aachen, Beschl. v. 26.08.2022 - 8 L 527/22, juris Rn. 27 ff.; a.A. nur VG Darmstadt, Beschl. v. 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA, juris Rn. 26). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - 18 A 792/14
Einstufbarkeit der durch die zentrale Verteilungsstelle (BAMF) gem. § 15a Abs. 3 …
- OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
Auswahlentscheidung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; Generalstaatsanwalt; …
- VG München, 12.11.2012 - M 24 S 12.4981
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Anfechtungsklage …
- OVG Bremen, 03.09.2026 - 2 B 158/26
Ausweisung, 2 B 158/26, Beschluss vom 03.09.2026 - Ausweisung; …
- OVG Niedersachsen, 28.10.2025 - 13 ME 193/25
Aufenthaltserlaubnis; Asylantrag; Ukraine; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis …
(2) Ob nach dem zuvor geltenden (und für Altfälle tlw. fortgeltenden, vgl. Nr. 4 letzter Satz des Länderrundschreibens v. 30.5.2024) sog. "Länderrundschreiben" des BMI, Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes vom 5. September 2022 eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser den Mitgliedstaaten ermöglichten erweiternden Anwendung auf andere Personen erfolgt ist, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können (vgl. dazu etwa OVG Bremen, Beschl. v. 6.6.2023 - 2 B 58/23 -, juris Rn. 20 ff. [bindend];… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 22 [nicht bindend] einerseits und Rn. 26 ff. [Hinweis auf Willen zu vorübergehender Schutzgewährung] andererseits;… VG XXXstadt, Beschl. v. 10.2.2023 - 5 L 89/23.DA -, juris Rn. 26 [nicht bindend]), kann der Senat auch in diesem Verfahren dahinstehen lassen. - VGH Hessen, 04.09.2023 - 3 E 1117/23
Streitwertfestsetzung bei subjektiver Klagehäufung - hier: Zuweisung einer …
Vielmehr nimmt die überwiegende Rechtsprechung bei ausländerrechtlichen Verteilungsentscheidungen im Hauptsacheverfahren den vollen bzw. im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den halben Auffangstreitwert an (vgl. zu § 24 AufenthG: OVG Bremen, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 2 B 58/23 -, juris ohne Begründung; zu § 15a AufenthG: OVG Münster…, Beschluss vom 4. November 2020 - 18 B 1364/20 -, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Bs 3/16 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2022 - 2 B 443/21 -, juris; a. A. OVG Bremen…, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 1 S 110/16 -, juris Rdnr. 5 ff.). - VG Cottbus, 22.04.2024 - 9 L 53/23
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, erwachsener Familienangehöriger, …
Für die Antragstellerin könnte dann im Einzelfall zwar noch sprechen, dass sie den Antrag nach § 24 Abs. 1 AufenthG erst stellen konnte, nachdem das der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) obliegende Zuweisungsverfahren abgeschlossen und für ihre Person eine Zuweisungsentscheidung erlassen wurde (vgl. zum Vorrang des Zuweisungsverfahrens im Verhältnis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG: OVG Bremen, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 2 B 58/23 - juris Rn. 29 f.) und zudem bei der Antragstellerin keine Umstände für einen Wechsel des Aufenthaltszwecks (etwa zum Zwecke des Besuchs zu einem Daueraufenthalt) erkennbar sind, sondern sie sich von Anfang an in das Bundesgebiet begeben haben dürfte, um den kriegerischen Geschehnissen in der Ukraine auszuweichen. - VG Cottbus, 22.04.2024 - 9 L 52/23
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, Ukraine, Vietnam
Für den Antragsteller könnte dann im Einzelfall zwar noch sprechen, dass er den Antrag nach § 24 Abs. 1 AufenthG erst stellen konnte, nachdem das der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) obliegende Zuweisungsverfahren abgeschlossen und für seine Person eine Zuweisungsentscheidung erlassen wurde (vgl. zum Vorrang des Zuweisungsverfahrens im Verhältnis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG: OVG Bremen, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 2 B 58/23 - juris Rn. 29 f.) und zudem bei dem Antragsteller keine Umstände für einen Wechsel des Aufenthaltszwecks (etwa zum Zwecke des Besuchs zu einem Daueraufenthalt) erkennbar sind, sondern er sich von Anfang an in das Bundesgebiet begeben haben dürfte, um den kriegerischen Geschehnissen in der Ukraine auszuweichen.
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