Rechtsprechung
| BVerwG, 13.04.1977 - II B 58.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Aufhebung der Abordnung zur Hauptfürsorgestelle - Entscheidung durch Prozessurteil oder durch Sachurteil - Bestandskraft der Ablehnung einer Rückversetzung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1976 - IV 666/74
- BVerwG, 13.04.1977 - II B 58.76
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.04.1977 - 2 B 58.76
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß wegen der in § 133 VwGO angeführten wesentlichen Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft ist (vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 12]).
- BVerwG, 15.02.1982 - 2 B 37.81
Grenzen einer zulässigen bildungspolitischen Betätigung durch einen verbeamteten …
Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften, sei es auch nur zum Teil, durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 13. April 1977 - BVerwG 2 B 58.76 - und vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 -). - BVerwG, 28.11.1977 - 2 B 89.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Nach der Rechtsprechung des Senats bedeutet es zwar einen wesentlichen Verfahrensmangel, wenn ein Gericht rechtsirrig durch Prozeßurteil statt durch Sachurteil entscheidet (Beschluß vom 21. März 1977 - BVerwG II CB 22.74 - unter Hinweis auf BVerwGE 30, 111 [113]; Beschluß vom 13. April 1977 - BVerwG II B 58.76 - unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1953 - BVerwG II C 36.53 - [NJW 1954, 446] und Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG II B 76.76 -). - BVerwG, 16.11.1981 - 2 B 55.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff des Verfahrensmangels …
Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens liegt zwar stets dann vor, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 13. April 1977 - BVerwG 2 B 58.76 -). - BVerwG, 22.02.1983 - 2 B 24.83
Ablehnung der Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer geplanten Kur - …
Es kann offenbleiben, ob diesem Vorbringen der Beschwerde die Rüge zu entnehmen ist, daß die Klage vom Berufungsgericht aufgrund einer unzutreffenden Auslegung des Klageantrages verfahrensfehlerhaft (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) teilweise als unzulässig behandelt worden ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 13. April 1977 - BVerwG 2 B 58.76 -, vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 19.04.1978 - 2 B 58.76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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