Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
VwGO § 123
Prüfung; Abgabefrist; Versäumung; eidesstattliche Versicherung; Würdigung; Härtefall; Rücktritt
Verfahrensgang
- VG Dresden, 04.04.2024 - 5 L 93/24
- OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.10.2018 - 3 B 20.17
Ergänzung einer Rehabilitierungsbescheinigung um weitere Verfolgungsmaßnahmen
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24
Eine eidesstattliche Versicherung ist im Gesamtzusammenhang aller Erkenntnisse frei zu würdigen, wodurch ihr Beweiswert entkräftet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Oktober 2028 - 3 B 20/17 -, juris Rn. 10; VG Dresden, Beschl. v. 13. Mai 2024 - 11 L 658/23 -, n. v., S. 18/19). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24
Aber auch dann müssen gewichtige Anhaltspunkte dafürsprechen, dass das Rechtsmittel in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird (vgl. BVerfG, BeschI. v. 25. Oktober 1988 -2 BvR 745/88-, NJW 1989, 827). - OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24
Der Senat hat bisher die umstrittene Frage offen gelassen (…etwa Senatsbeschl. v. 13. Juni 2022 - 2 B 143/22 -, juris Rn. 20; Senatsurt. v. 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 -, juris Rn. 21 m. w. N.), ob Gründe, die im Wege einer Prüfungsverhinderungsanzeige, eines Prüfungsrücktritts oder einer Prüfungsanfechtung geltend gemacht werden können, allein oder zusammen mit anderen Umständen Grundlage der Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung sein können (…so: VGH BW, Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. Rn. 19 f.;… Hess VGH, Beschl. v. 8. Februar 1989 a. a. O. S. 371 f.) oder dies regelmäßig aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Gleichheitssatzes ausscheidet (…so auch OVG NRW Urt. v. 3. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris Rn. 38 f.).
- OVG Sachsen, 13.06.2022 - 2 B 143/22
Zweite Wiederholungsprüfung; besondere Härte
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24
Der Senat hat bisher die umstrittene Frage offen gelassen (etwa Senatsbeschl. v. 13. Juni 2022 - 2 B 143/22 -, juris Rn. 20;… Senatsurt. v. 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 -, juris Rn. 21 m. w. N.), ob Gründe, die im Wege einer Prüfungsverhinderungsanzeige, eines Prüfungsrücktritts oder einer Prüfungsanfechtung geltend gemacht werden können, allein oder zusammen mit anderen Umständen Grundlage der Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung sein können (…so: VGH BW, Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. Rn. 19 f.;… Hess VGH, Beschl. v. 8. Februar 1989 a. a. O. S. 371 f.) oder dies regelmäßig aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Gleichheitssatzes ausscheidet (…so auch OVG NRW Urt. v. 3. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris Rn. 38 f.). - OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15
Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24
9 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und die Antragstellerin schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.). - OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17
Vorbereitungsdienst, Polizei, Bewerber, Ermessen, Dokumentation, Protokoll, …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24
9 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und die Antragstellerin schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1990 - 1 A 2281/89
Begründeter Ausnahmefall; Bundeslaufbahnverordnung; Zweite Wiederholung einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 B 59/24
Der Senat hat bisher die umstrittene Frage offen gelassen (…etwa Senatsbeschl. v. 13. Juni 2022 - 2 B 143/22 -, juris Rn. 20;… Senatsurt. v. 16. Juni 2011 - 2 A 822/10 -, juris Rn. 21 m. w. N.), ob Gründe, die im Wege einer Prüfungsverhinderungsanzeige, eines Prüfungsrücktritts oder einer Prüfungsanfechtung geltend gemacht werden können, allein oder zusammen mit anderen Umständen Grundlage der Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung sein können (…so: VGH BW, Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. Rn. 19 f.;… Hess VGH, Beschl. v. 8. Februar 1989 a. a. O. S. 371 f.) oder dies regelmäßig aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Gleichheitssatzes ausscheidet (so auch OVG NRW Urt. v. 3. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris Rn. 38 f.).
- OVG Saarland, 26.08.2026 - 2 B 101/26
Zur vorläufigen Prüfungszulassung auf Grundlage einer - erfolgsunabhängigen - …
Rn. 19 Die hier begehrte gerichtliche Eilentscheidung nimmt die Hauptsache - die auf eine Anerkennung zusätzlicher Zeiten für den Krankenpflegedienst nach § 6 ÄApprO gerichtet ist und damit eine Zulassungsvoraussetzung für den ersten Abschnitt der medizinischen Prüfung zum Gegenstand hat - nicht endgültig vorweg, weil der Antragstellerin lediglich eine vorläufige, ungesicherte Rechtsposition eingeräumt wird, die ihr abhängig vom Ergebnis des Hauptsacheverfahrens wieder entzogen werden kann.[vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.7.2024 - 2 B 59/24 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 31.3.2023 - 6 B 1232/22 -, Rn. 16, m.w.N. sowie Dietrich, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 9. Auflage 2026, Rn. 909][vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.7.2024 - 2 B 59/24 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 31.3.2023 - 6 B 1232/22 -, Rn. 16, m.w.N. sowie Dietrich, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 9. Auflage 2026, Rn. 909].
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