Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 16.01.2008 - 2 B 590/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsFrTrSchulG 04.02.1992; ZuschussVO vom 16.12.1997
- Judicialis
SächsFrTrSchulG vom 04.02.1992; ; ZuschussVO vom 16.12.1997
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Privatschulfinanzierung; Fachschule; Teilzeit; Vollzeit; Sachkosten; Personalkosten; Schulgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Festsetzung eines jeweils eigenständigen Zuschusssatzes für die Fachschulen Vollzeit und die Fachschulen Teilzeit; Berücksichtigung der Personalkosten und Sachkosten einer vergleichbaren öffentlichen Schule bei der Berechnung eines Zuschusssatzes; ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 12.07.2006 - 4 K 1864/03
- OVG Sachsen, 16.01.2008 - 2 B 590/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 10.03.2006 - 2 B 774/04
Privatschulfinanzierung, Integration, Zuschusssatz, Grundschüler
Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2008 - 2 B 590/07
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 10.3.2006 - 2 B 774/04 -, zit. nach juris) ist § 15 Abs. 2 Satz 2 SächsFrTrSchulG nicht in der Weise zu verstehen, dass der Verordnungsgeber für jede Schulart im Sinne des § 4 Abs. 1 SchulG einheitliche Kopfsätze normieren muss.2. Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 10.3.2006 - 2 B 774/04 -, zit. nach juris) hat der Verordnungsgeber hinsichtlich der Höhe der Zuschusssätze einen Wertungsspielraum.
Angesichts dessen gab es im Haushaltsplan 1997, auf den der Verordnungsgeber in zulässiger Weise abgestellt hat (Urt. des Senats v. 10.3.2006, a. a. O.), keine Zuordnung der Lehrkräfte zur jeweiligen berufsbildenden Schulart.
Maßgeblich ist allein, ob das Ergebnis im Einklang mit höherrangigem Recht steht (Urt. des Senats v. 10.3.2006, a. a. O.).
- OVG Sachsen, 16.01.2007 - 2 B 21/06
Privatschulfinanzierung, Sachkosten, Förderschule
Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2008 - 2 B 590/07
Gemäß der in gleicher Weise wie die Ist-Kosten-Erhebung 1994 erfolgten Ist-Kosten-Erhebung 1996 des SMF (vgl. Urt. des Senats v. 16.1.2007, SächsVBl. 2007, 160) betragen die Sachkosten 1996 für Schüler der berufsbildenden Schulen bei Vollzeit 1.567,59 DM pro Schüler und Jahr und bei Teilzeit 683, 59 DM.Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass jeder Ersatzschulträger eine angemessene Eigenleistung erbringen muss (Urt. des Senats v. 16.1.2007, a. a. O.;… vgl. auch BVerfG, Urt. v. 8.4.1987 - 1 BvL 8/84 und 16/84 -, BVerfGE 75, 40).
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84
Privatschulfinanzierung I
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Waldorfschule/Bayern
Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2008 - 2 B 590/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (etwa Beschl. v. 9.3.1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 = NVwZ 1994, 886) schuldet der Staat einen Ausgleich für die in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 GG errichteten Hürden, wenn die Privatschulfreiheit nicht leerlaufen soll. - VGH Baden-Württemberg, 12.01.2000 - 9 S 317/98
Privatschulförderung
Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2008 - 2 B 590/07
Kosten der staatlichen Bildungsplanung und der überschulischen Unterrichtsverwaltung fallen bei den Schulen in freier Trägerschaft nicht an, so dass sie nicht zu berücksichtigen sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 12.1.2000 - 9 S 317/98 -, Rn. 43 ff., zit. nach juris). - VG Leipzig, 28.08.2002 - 4 K 1240/98
Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2008 - 2 B 590/07
Dem Senat liegen die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Leipzig im Verfahren 4 K 1240/98 sowie die Akten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts 2 B 574/07, 2 B 589/07 und 2 B 596/07 einschließlich der erstinstanzlichen Vorgänge des Verwaltungsgerichts Leipzig vor.
- OVG Sachsen, 01.07.2011 - 2 A 409/10
Privatschulfinanzierung, Zuschusssatz, Gymnasien
Maßgeblich ist allein, ob das Ergebnis in Einklang mit höherrangigem Recht steht (vgl. Senatsurt. v. 10. März 2006 - 2 B 774/04 - Senatsurt. v. 16. Januar 2008 - 2 B 590/07 -, beide juris).Hiervon sind als für den laufenden Betrieb erforderliche Kosten öffentlicher Schulen im Sinn von § 15 Abs. 2 Satz 1 SächsFrTrSchulG lediglich die Kosten der Personalverwaltung und der Fortbildung anzusehen; die übrigen Kosten, wie etwa der staatlichen Bildungsplanung oder der überschulischen Unterrichtsverwaltung, fallen bei Schulen freier Träger nicht an (vgl. Senatsurt. v. 16. Januar 2008 - 2 B 590/07 -, juris;… VGH BW, Urt. v. 12. Januar 2000 - 9 S 317/98 -, juris Rn. 43 ff.).
Demgemäß wurden in der Ist-Kosten-Erhebung 1994 des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, die Grundlage der Ermittlung der Sachkosten war, die im Haushaltsjahr 1994 entstandenen sächlichen Verwaltungs- und Betriebausgaben der Schulträger für die von ihnen unterhaltenen Schulen, mithin auch die Personalkosten, erfasst (vgl. Senatsurt. v. 16. Januar 2008 - 2 B 590/07 -, juris).
- OVG Sachsen, 29.10.2019 - 2 A 1058/17
Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an private Grund- und Oberschulen im …
Demgemäß wurden in der Ist-Kosten-Erhebung 1994 des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, die Grundlage der Ermittlung der Sachkosten war, die im Haushaltsjahr 1994 entstandenen sächlichen Verwaltungs- und Betriebausgaben der Schulträger für die von ihnen unterhaltenen Schulen, mithin auch die Personalkosten, erfasst (vgl. Senatsurt. v. 16. Januar 2008 - 2 B 590/07 -, juris).
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