Rechtsprechung
| BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung von einfacher Fahrlässigkeit zu grober Fahrlässigkeit im Hinblick auf eine Amtspflichtverletzung des Fahrzeugführers eines polizeilichen Einsatzfahrzeuges - Verteilung und Maß der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.1997 - A 3 S 164/96
- BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88
Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen) …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Die Verteilung und das Maß der Verantwortlichkeit für den Schaden im Rahmen des § 254 BGB gehört zur tatrichterlichen Würdigung (vgl. u.a. Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 34.88 - ). - BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61
Dienstunfall
Auszug aus BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. BVerwGE 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - II C 147/61], ferner u.a. Urteil vom 25. Mai 1988 - BVerwG 6 C 38.85 - m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung in der mit dem Beschwerdevorbringen bezeichneten Richtung (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung den Tatsacheninstanzen vorbehalten ist, könnte im übrigen selbst bei einer zugelassenen Revision das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt hat, namentlich ob es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. etwa Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - m.w.N.). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensverstoß unterlaufen ist, muß vielmehr dessen materiellrechtliche Beurteilung selbst dann zugrunde gelegt werden, wenn diese einer Nachprüfung nicht standhalten sollte (stRspr; vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.). - BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88
Ortszuschlag - Geschiedener Soldat - Stufe 1 des Ortszuschlages
Auszug aus BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Dessen Bewertung ist der tatsächlichen Würdigung zuzurechnen und deswegen der revisionsgerichtlichen Nachprüfung grundsätzlich entzogen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 51.88 - m.w.N.). - BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 38.85
Soldatengesetz - Zahlungsbeauftragter - Besoldung - Kassenfehlbetrag - …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. BVerwGE 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - II C 147/61], ferner u.a. Urteil vom 25. Mai 1988 - BVerwG 6 C 38.85 - m.w.N.). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung in der mit dem Beschwerdevorbringen bezeichneten Richtung (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 26.03.2026 - 5 C 7.24
Kein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des …
Die Bewertung der Fahrlässigkeit, die grundsätzlich den Tatsachengerichten obliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1998 - 2 B 6.98 - juris Rn. 3 m. w. N. …und vom 12. Dezember 2007 - 2 B 93.07 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 120 Rn. 7), kann hier unter Vermeidung der Zurückverweisung der Sache aus prozessökonomischen Gründen (vgl. allgemein zur Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes auch BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2026 - 5 CN 1.24 - juris Rn. 6) ausnahmsweise vom Senat vorgenommen werden, da zum einen die entsprechende Bewertung des Verwaltungsgerichtshofs auf einem fehlerhaften rechtlichen Ansatz beruht (b) und aus diesem Grunde für das Revisionsgericht nicht bindend ist und zum anderen der Verwaltungsgerichtshof mit für den Senat bindender Wirkung die zur abschließenden Entscheidung erforderlichen Tatsachen festgestellt hat, sodass die Sache entscheidungsreif ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - 6 A 4715/19
Schadensersatz; Dienstpflichtverletzung; Grobe; Fahrlässigkeit; …
Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 6.98 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. September 2020 - 1 L 98/20 -, juris Rn. 7. - BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
Tragfähigkeit des städtebaulichen Gesichtspunkts der Erhaltung und Freihaltung …
Des Weiteren lässt er offen, ob und unter welchen Voraussetzungen es einen Verfahrensmangel darstellen kann, wenn das Tatsachengericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 6.98 - juris Rn. 4); denn das Oberverwaltungsgericht hat seiner Entscheidung einen solchen Sachverhalt nicht zugrunde gelegt.
- BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 3.18
Revisibilität der Anwendung der GIRL (juris: GImRL BW); Irrelevanzkriterium; …
Der gesamte Bereich der Tatsachenfeststellung ist ausschließlich vom materiell-rechtlichen Standpunkt des vorinstanzlichen Gerichts aus zu beurteilen; das gilt selbst dann, wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 1998 - 2 B 6.98 - juris m.w.N.). - BVerwG, 24.08.2017 - 4 BN 35.17
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Nach der für das mögliche Vorliegen eines Verfahrensfehlers maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 1998 - 2 B 6.98 - juris Rn. 5), einschlägig seien die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts, ist es nicht zu beanstanden, dass der Verwaltungsgerichtshof die unter Beweis gestellte Behauptung als "gänzlich unplausibel" und damit als ins Blaue hinein gestellte Behauptung gewürdigt hat. - VG Kassel, 27.04.2022 - 1 K 1144/13
Schadensersatzansprüche gegen Bürgermeister
Ob das Tatbestandsmerkmal der Pflichtverletzung erfüllt ist, also der Beamte eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat, unterliegt dabei der vollständigen Prüfung des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1998 - 2 B 6.98 -, juris).Die Entscheidung, ob ein im Hinblick auf eine Amtspflichtverletzung vorwerfbares Verhalten unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls als grob fahrlässig zu bewerten ist, obliegt als Tatbestandsmerkmal dem Gericht; auch Verteilung und das Maß der Verantwortlichkeit für den Schaden im Rahmen des § 254 BGB gehört dabei zur tatrichterlichen Würdigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 6.98 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2020 - 1 L 98/20
Schadenersatz aufgrund Dienstpflichtverletzung: Beurteilung des Verschuldensgrads
Rn. 7 Soweit sich der Beklagte unter Bezugnahme auf Ziffer 4.3 Satz 1 und 2 der Sachschadensrichtlinie vom 2. November 2012 (MBl. LSA 2012 S. 585) gegen die Einschätzung des Verwaltungsgerichts wendet, das Unterlassen des Einschließens des Geldumschlags in den Schreibtischcontainer begründe nach hier zu betrachtenden Verhältnissen nicht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, ist auch die Entscheidung, ob ein bestimmtes vorwerfbares Verhalten unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls als grob fahrlässig zu bewerten ist, der tatsächlichen richterlichen Würdigung zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 6.98 -, juris Rn. 3 m. w. N.).Durch den Rechtsbegriff der "groben Fahrlässigkeit" - diese liegt anerkanntermaßen dann vor, "wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1998, a. a. O m. w. N.) - war eine solche Prüfung im Gegenteil zwingend geboten.
- OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04
Augenblicksversagen; Einweiser; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit; …
Danach liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind, und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1998 - 2 B 6.98 -, zitiert nach juris, m.w.N.). - BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 29.09
Arbeitszeitgutschrift für Fahrzeiten mit dem Mautkontrollfahrzeug zwischen …
Dem Tatsachengericht obliegt zwar die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits auf der Grundlage des von ihm bezogenen materiellrechtlichen Standpunkts (Beschluss vom 19. August 1998 - BVerwG 2 B 6.98 - juris) erforderlich ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - 8 A 940/02
Zurechnung eines Verschuldens eines Zivildienstleistenden; Erfüllungsgehilfe der …
- BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
- BVerwG, 24.07.2018 - 4 B 61.17
Schreiben der Behörde mit Ablehnung des Antrags der Nachbarn auf baupolizeiliches …
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2003 - 4 S 1514/02
Sorgfaltspflicht eines Polizeibeamten bei Inanspruchnahme von Sonderrechten …
- VG Stuttgart, 25.05.2023 - 11 K 942/22
Augenblicksversagen bei Rotlicht-Verstoß im Rahmen einer polizeilichen …
- VG Osnabrück, 21.06.2007 - 3 A 19/07
Ablenkung; Alltag; Beamter; Benzin; Betankung; Dienstfahrzeug; Dienstkraftwagen; …
- BVerwG, 14.04.2011 - 8 B 84.10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 01.04.2009 - 2 B 90.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um einen …
- BVerwG, 19.08.2009 - 2 B 77.08
Anwendbarkeit des § 4 Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung i.d.F. bis 24. …
- BVerwG, 25.07.2018 - 4 BN 29.17
Beurteilungsgrundlage für die Feststellung einer Verletzung rechtlichen Gehörs; …
- BVerwG, 19.09.2017 - 4 B 44.17
Darlegung des Tatbestandes der Divergenz durch eine präzise Gegenüberstellung der …
- BVerwG, 10.01.2018 - 4 BN 18.17
Bushaltestellen als Regelungsinhalt eines Bebauungsplans; Auslegung des …
- VG Halle, 15.03.2022 - 5 A 519/20
- VG Oldenburg, 25.07.2005 - 6 A 164/03
Schadensersatzanspruch gegen einen Ruhestandsbeamten wegen …
- VG Oldenburg, 25.07.2005 - 6 A 252/03
Schadensersatzanspruch gegen einen Ruhestandsbeamten wegen …
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