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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.04.2025

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25, 2 B 6.25 (2 B 24.24)   

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https://dejure.org/2025,22638
BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25, 2 B 6.25 (2 B 24.24) (https://dejure.org/2025,22638)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2025 - 2 B 6.25, 2 B 6.25 (2 B 24.24) (https://dejure.org/2025,22638)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2025 - 2 B 6.25, 2 B 6.25 (2 B 24.24) (https://dejure.org/2025,22638)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24

    (Erfolgloser) Antrag auf Bestellung eines Notanwalts

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25
    Ausgehend hiervon sind die Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - und vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 (Anhörungsrüge) - an die Rechtsanwälte ... versandt worden, die die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2024 mit Schriftsatz vom 3. April 2024 eingelegt hatten.

    Der Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - ist dem Kläger bereits unmittelbar und parallel zur Übermittlung an die ehemaligen Bevollmächtigten durch das Gericht übersandt worden.

    Rn. 5 In der Sache hat der Senat nicht auf die fortbestehende Vertretung des Klägers durch die ursprünglichen Rechtsanwälte abgestellt (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 AV 2.12 - NJW 2013, 711 Rn. 9); diese Frage ist vielmehr ausdrücklich offengelassen worden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - Rn. 10 …und vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 - Rn. 10).

  • BVerwG, 23.12.2024 - 2 B 20.24

    Anhörungsrüge; erfolgloser Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25
    Ausgehend hiervon sind die Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - und vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 (Anhörungsrüge) - an die Rechtsanwälte ... versandt worden, die die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2024 mit Schriftsatz vom 3. April 2024 eingelegt hatten.

    Der Beschluss vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 - ist dem Kläger als Anlage des Vorsitzenden-Schreibens vom 13. Februar 2025 und damit ebenfalls ohne nennenswerte Verzögerung übersandt worden.

    Rn. 5 In der Sache hat der Senat nicht auf die fortbestehende Vertretung des Klägers durch die ursprünglichen Rechtsanwälte abgestellt (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 AV 2.12 - NJW 2013, 711 Rn. 9); diese Frage ist vielmehr ausdrücklich offengelassen worden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - Rn. 10 und vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 - Rn. 10).

  • BGH, 25.04.2007 - XII ZR 58/06

    Erlöschen der Vollmacht des Prozessbevollmächtigten im Anwaltsprozess

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25
    Bis zur Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten sind Verfügungen des Gerichts oder Zustellungen daher an den - weiterhin als bevollmächtigt geltenden - ursprünglichen Prozessbevollmächtigten vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2007 - XII ZR 58/06 - NJW 2007, 2124 Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 4 AV 2.12

    Antrag auf Bestellung eines Notanwalts; zuständiges Prozessgericht; Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25
    Rn. 5 In der Sache hat der Senat nicht auf die fortbestehende Vertretung des Klägers durch die ursprünglichen Rechtsanwälte abgestellt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 AV 2.12 - NJW 2013, 711 Rn. 9); diese Frage ist vielmehr ausdrücklich offengelassen worden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2024 - 2 B 17.24 - Rn. 10 …und vom 23. Dezember 2024 - 2 B 20.24 - Rn. 10).
  • BVerwG, 22.01.2025 - 2 B 24.24
    Auszug aus BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2025 - 2 B 24.24 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85

    Unzulässigkeit einer Erinnerung wegen Verfristung und mangelnder …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25
    Dabei ist der Senat davon ausgegangen, dass der Anwaltszwang auch das auf Beiordnung eines Notanwalts gerichtete Nebenverfahren umfasst, weil dieses auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bezogen ist (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 24. Oktober 1985 - 2 W 115/85 - NJW-RR 1986, 358 für ein Kostenfestsetzungsverfahren).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1997 - 3 W 51/97
    Auszug aus BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25
    Damit sind auch die Verfügungen oder Zustellungen in diesem Nebenverfahren nach ordnungsgemäßer Mitteilung der Kündigung des Vollmachtvertrags nur noch an den Beteiligten selbst zu richten (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 3 W 51/97 - juris Rn. 3;… Althammer, in: Zöller , ZPO, 35. Aufl. 2024, § 87 Rn. 3 oder Toussaint, in: Krüger/Rauscher , Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, Bd. 1, 7. Aufl. 2025, § 87 Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Die Anhörungsrüge zum Verfahren 2 B 20.24 (Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts) wird unter dem Az. 2 B 5.25 geführt, die Anhörungsrüge zum Verfahren 2 B 24.24 (Nichtzulassungsbeschwerde) unter dem Az. 2 B 6.25 .

    Rn. 4 Der in den Verfahren 2 B 5.25 und 2 B 6.25 gestellte Antrag auf Ablehnung des ... Richters am Bundesverwaltungsgericht A, des Richters am Bundesverwaltungsgericht B und des Richters am Bundesverwaltungsgericht C wegen Besorgnis der Befangenheit, über den gemäß § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 45 Abs. 1 ZPO ohne die Mitwirkung der abgelehnten Richter zu entscheiden ist, hat keinen Erfolg.

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   BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25, 2 B 6.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10224
BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25, 2 B 6.25 (https://dejure.org/2025,10224)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2025 - 2 B 5.25, 2 B 6.25 (https://dejure.org/2025,10224)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2025 - 2 B 5.25, 2 B 6.25 (https://dejure.org/2025,10224)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.12.2024 - 2 B 20.24

    Anhörungsrüge; erfolgloser Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Auf die Anhörungsrüge des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 23. Dezember 2024 das Verfahren fortgeführt und zugleich den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts (erneut) abgelehnt (2 B 20.24 ).

    Mit weiterem Schreiben vom 17. Februar 2025 begehrte der Kläger Rechtsschutz gegen die Beschlüsse vom 23. Dezember 2024 (2 B 20.24 ) und 22. Januar 2025 (2 B 24.24 ), wobei er auf seinen Befangenheitsantrag verwies.

    Die Anhörungsrüge zum Verfahren 2 B 20.24 (Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts) wird unter dem Az. 2 B 5.25 geführt, die Anhörungsrüge zum Verfahren 2 B 24.24 (Nichtzulassungsbeschwerde) unter dem Az. 2 B 6.25 .

  • BVerwG, 22.01.2025 - 2 B 24.24
    Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 hat der Senat sodann die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts verworfen (2 B 24.24 ).

    Mit weiterem Schreiben vom 17. Februar 2025 begehrte der Kläger Rechtsschutz gegen die Beschlüsse vom 23. Dezember 2024 (2 B 20.24 ) und 22. Januar 2025 (2 B 24.24 ), wobei er auf seinen Befangenheitsantrag verwies.

    Die Anhörungsrüge zum Verfahren 2 B 20.24 (Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts) wird unter dem Az. 2 B 5.25 geführt, die Anhörungsrüge zum Verfahren 2 B 24.24 (Nichtzulassungsbeschwerde) unter dem Az. 2 B 6.25 .

  • BVerwG, 08.07.2025 - 2 B 6.25
    Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Die Anhörungsrüge zum Verfahren 2 B 20.24 (Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts) wird unter dem Az. 2 B 5.25 geführt, die Anhörungsrüge zum Verfahren 2 B 24.24 (Nichtzulassungsbeschwerde) unter dem Az. 2 B 6.25 .

    Rn. 4 Der in den Verfahren 2 B 5.25 und 2 B 6.25 gestellte Antrag auf Ablehnung des ... Richters am Bundesverwaltungsgericht A, des Richters am Bundesverwaltungsgericht B und des Richters am Bundesverwaltungsgericht C wegen Besorgnis der Befangenheit, über den gemäß § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 45 Abs. 1 ZPO ohne die Mitwirkung der abgelehnten Richter zu entscheiden ist, hat keinen Erfolg.

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 - 2 BvF 2/90 u. a. - BVerfGE 88, 17 und vom 26. Februar 2014 - 1 BvR 471/10 u. a. - BVerfGE 135, 248 Rn. 24; BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2024 - 2 AV 3.24 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 - 2 BvF 2/90 u. a. - BVerfGE 88, 17 …und vom 26. Februar 2014 - 1 BvR 471/10 u. a. - BVerfGE 135, 248 Rn. 24; BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2024 - 2 AV 3.24 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper; …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Damit macht er eine inhaltlich fehlerhafte Entscheidung des Spruchkörpers in dem Antragsverfahren auf Beiordnung eines Notanwalts geltend, die grundsätzlich nicht zur Besorgnis der Befangenheit führt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 4 …und vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 35 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Damit macht er eine inhaltlich fehlerhafte Entscheidung des Spruchkörpers in dem Antragsverfahren auf Beiordnung eines Notanwalts geltend, die grundsätzlich nicht zur Besorgnis der Befangenheit führt (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2012 - 2 KSt 1.11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 4 und vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 35 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24

    (Erfolgloser) Antrag auf Bestellung eines Notanwalts

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Seinen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. Mai 2024 abgelehnt (2 B 17.24 ).
  • BVerwG, 28.08.2024 - 2 AV 3.24

    Ablehnung eines Richters an der Mitwirkung und Entscheidung eines Streitfalls …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 2 B 5.25
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 - 2 BvF 2/90 u. a. - BVerfGE 88, 17 …und vom 26. Februar 2014 - 1 BvR 471/10 u. a. - BVerfGE 135, 248 Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 28. August 2024 - 2 AV 3.24 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.02.2026 - 2 KSt 6.25
    Rn. 5 Mit Beschluss vom 11. April 2025 lehnte das Bundesverwaltungsgericht das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen die vorbefassten Richter des Senats ab (2 B 5.25 und 2 B 6.25 ).
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