Rechtsprechung
| BVerwG, 10.08.1971 - II B 6.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 25.11.1970 - I OE 6/70
- BVerwG, 10.08.1971 - II B 6.71
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.07.1970 - II C 22.68
Erhöhung einer Witwenrente - Gewährung einer Unterhaltsbetrages
Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - II B 6.71
Urteil des Senats vom 2. Juli 1970 - BVerwG II C 22.68 - (Leitsatz ZBR 1970, 370 Nr. 12) erwähnt werden.Etwas anderes gilt nur für eigene Sozialversicherungsrenten der geschiedenen Ehefrau, die ihr unabhängig vom Tode des Beamten zufließen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1970 - BVerwG II C 22.68 - a.a.O.).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - II B 6.71
Da das Berufungsgericht die Tatsachen, welche die Klägerin schriftsätzlich in das Wissen des Bundesbahnamtmanns Bier gestellt hatte, als wahr unterstellt hat, wie die Beschwerde selbst einräumt, brauchte sich ihm nicht die Vernehmung des Genannten als Zeugen über eben diese Tatsachen aufzudrängen (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67 - [NJW 1970, 946, 949 [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67]]). - BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - II B 6.71
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung einer bisher höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, welche dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - II B 6.71
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung einer bisher höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, welche dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]; ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten …
Der Senat hat - in einem anderen Zusammenhang - dem Gedanken, daß Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln zu vermeiden sind oder jedenfalls vermieden werden dürfen, neuerlich im Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG II B 6.71 - Rechnung getragen. - BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 35.81
Bemessung des Unterhaltsbeitrages für die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt eine gemäß § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F. beachtliche Veränderung der Verhältnisse unter anderem dann vor, wenn die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen Beamten oder Ruhestandsbeamten seit oder nach dessen Tod wegen seiner Unterhaltspflicht eine Witwenrente aus öffentlichem Recht erhält; insoweit vermindert sich der Unterhaltsanspruch (vgl. BVerwGE 13, 71; Urteil vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 22.68 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 24]; Beschlüsse vom 10. August 1971 - BVerwG 2 B 6.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 26] und vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 20.73 - [Buchholz 237.0 § 143 LBG Baden-Württemberg Nr. 2]; vgl. auch die Richtlinien Nr. 9 zu § 125 BBG in der Fassung vom 19. September 1962, GMBl. - BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
Anrechnung der Hinterbliebenenrente der Bundesversicherungsanstalt für …
Sie tritt an die Stelle der Unterhaltsleistung des verstorbenen Beamten und führt zu einer entsprechenden Minderung des Unterhaltsbeitrages des Dienstherrn (vgl. Urteil vom 2. Juli 1970 - BVerwG 2 C 22.68 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 24] sowie Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG 2 B 6.71 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 26]). - BVerwG, 03.12.1974 - II B 45.74
Anrechnungsfähigkeit von Sozialversicherungsrenten auf den Unterhaltsbeitrag der …
Der Senat weist - lediglich zur Klarstellung - darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Gewährung einer Sozialversicherungsrente, die auf einer eigenen Tätigkeit der unterhaltsbeitragsberechtigten Ehefrau beruht und unabhängig vom Tode ihres früheren Ehemannes ist, im Rahmen des § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG und der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften eine wesentliche Änderung der Verhältnisse nur dann darstellt, wenn sie den früheren Ehemann berechtigt haben würde, die vereinbarten Unterhaltsleistungen zu kürzen (Urteil vom 2. Juli 1970 - BVerwG II C 22.68 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 24] und Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG II B 6.71 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 26]).
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