Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.2019 - 2 B 64.18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Pflicht zur vorsorglich fristwahrenden Einlegung eines Rechtsbehelfs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60 Abs 1 VwGO
Pflicht zur vorsorglich fristwahrenden Einlegung eines Rechtsbehelfs - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung des Verschuldens eines bevollmächtigten Rechtsanwalts wie eigenes Verschulden hinsichtlich Versäumung der Monatsfrist für die Einlegung der Berufung (hier: Kommunikation mit dem Mandanten mittels einer elektronischen Kommunikationsplattform); Entferung eines ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 27.02.2018 - AN 12a D 16.02081
- VG Ansbach, 27.02.2018 - AN 12a D 16.2081
- VGH Bayern, 26.07.2018 - 16b D 18.1459
- BVerwG, 13.03.2019 - 2 B 64.18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.03.1984 - 9 B 15204.82
Verwaltungsgerichtsverfahren - Widereinsetzung - Asylstreiverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2019 - 2 B 64.18
Rn. 8 Der Verwaltungsgerichtshof hat hinsichtlich des Merkmals des Verschuldens des Bevollmächtigten i.S.v. § 60 VwGO unter Hinweis auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8. März 1984 - 9 B 15204.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 137 S. 33 m.w.N.) selbstständig tragend darauf abgehoben, der Rechtsanwalt des Beklagten hätte ungeachtet des Ausbleibens einer Antwort des Beklagten auf sein Schreiben vom 30. Mai 2018 vorsorglich selbst fristwahrend Berufung einlegen müssen.Gerade bei Ausbleiben einer Antwort des Mandanten auf eine entsprechende Anfrage des Bevollmächtigten muss dieser die für alle Instanzen geltende Prozessvollmacht in diesem Sinne nutzen, die ihn auch ohne ausdrückliche Weisung des Mandanten zu allen einen späteren Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen ermächtigt (BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1984 - 9 B 15204.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 137 S. 33 m.w.N. …und vom 25. Juni 2001 - 8 B 70.01 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93
Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit
Auszug aus BVerwG, 13.03.2019 - 2 B 64.18
Rn. 7 Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11, vom 20. August 1993 - 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 51 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4). - BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2019 - 2 B 64.18
Rn. 7 Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11, vom 20. August 1993 - 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 51 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2019 - 2 B 64.18
Rn. 7 Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11, vom 20. August 1993 - 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 51 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4). - BVerwG, 25.06.2001 - 8 B 70.01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist - Treffen …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2019 - 2 B 64.18
Gerade bei Ausbleiben einer Antwort des Mandanten auf eine entsprechende Anfrage des Bevollmächtigten muss dieser die für alle Instanzen geltende Prozessvollmacht in diesem Sinne nutzen, die ihn auch ohne ausdrückliche Weisung des Mandanten zu allen einen späteren Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen ermächtigt (BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1984 - 9 B 15204.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 137 S. 33 m.w.N. und vom 25. Juni 2001 - 8 B 70.01 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19
Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
Rn. 24 Dem hat sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl für das Asylverfahren (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1984 - 9 B 15204.82 - DVBl. 1984, 781 ), für das Kriegsdienstverweigerungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 und Beschluss vom 22. Mai 1981 - 6 B 41.81 - DÖV 1981, 838 f.) und für Verfahren im Ausländerrecht (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Januar 1998 - 1 B 251.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 216 S. 42 …und vom 23. Juni 2011 - 1 B 9.11 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 268 Rn. 5) angeschlossen; in dem ein Disziplinarverfahren betreffenden Beschluss vom 13. März 2019 - 2 B 64.18 - (…Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 287 Rn. 6, 8) wird die Zurechnung des Anwaltsverschuldens lediglich als Begründung der Vorinstanz wiedergegeben, gegen die kein Zulassungsgrund vorgebracht wurde. - BFH, 29.04.2025 - VI R 2/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer …
Nach dieser Rechtsprechung zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags per E-Mail darf ein Rechtsanwalt nicht allein wegen der Absendung einer E-Mail auf deren ordnungsgemäßen Zugang beim Adressaten vertrauen, sondern muss vielmehr durch die Anforderung einer Lesebestätigung sicherstellen, dass die Nachricht vom Empfänger auch zur Kenntnis genommen wurde (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2013 - I ZR 64/13, Rz 11 und vom 18.11.2021 - I ZR 125/21, Rz 14; Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.02.2017 - 16a D 16.2092, unter II.2.1 und vom 23.05.2024 - 6 ZB 24.730, Bayerische Verwaltungsblätter 2024, 645, unter 2.a; offengelassen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.03.2019 - 2 B 64.18).
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