Rechtsprechung
| VG Hannover, 17.01.2005 - 2 B 6650/04 |
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Nds. Justizminsteriums
Verfahrensgang
- VG Hannover, 17.01.2005 - 2 B 6650/04
- OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
Wird zitiert von ...
- VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05
Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einer …
2002, 48; OVG Münster, B. v. 03.07.2001, NVwZ-RR 2002, 362; OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 28.11.2001, NVwZ-RR 2002 364; Bay. VGH, B. v. 26.02.1996, NVwZ-RR 1997, 268; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 28.01.1999, DRiZ 2000, 57) und im Schrifttum (…vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis 6. Aufl. Rdnr. 68;… Schütz, Beamtenrecht Bd. I Teil C § 28 Rdnr. 221;… Plog/Wiedow, BBG § 26 Rdnr. 30 a) vorherrschende Meinung, die auch von der Kammer geteilt wird (vgl. z. B. B. v. 17.01.2005 - 2 B 6650/04), geht dahin, dass Versetzungsbewerber grundsätzlich keinen Bewerbungsverfahrensanspruch gem. Art. 33 Abs. 2 GG haben.Die Kammer hat in ihrer Entscheidung vom 17.01.2005 (Az. 2 B 6650/04) unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des 5. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 18.06.1993 (DVBl. 1993, 995) und Beschluss vom 23.08.1994 (5 M 4245/94) die Auffassung vertreten, dass aus dieser gesetzlichen Besonderheit zu schließen sei, dass Richterstellen unter Leistungsgesichtspunkten zu besetzen seien, mit der Folge, dass auch Versetzungsbewerber Anspruch auf eine mit den gesetzlichen Bestimmungen der Art. 33 Abs. 2 GG, § 4 Abs. 1 Nds.RiG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 NBG in Einklang stehende Auswahlentscheidung haben.
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