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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5310
BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86 (https://dejure.org/1986,5310)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1986 - 2 B 7.86 (https://dejure.org/1986,5310)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1986 - 2 B 7.86 (https://dejure.org/1986,5310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Möglichkeit des Hinzuziehens von Berichten Dritter bei der Beurteilung eines Beamten durch den neuen Vorgesetzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    Dies schließt jedoch eine Beurteilung, die Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über die Verwendung der Beamten, insbesondere auf Beförderungsdienstposten, und über ihr dienstliches Fortkommen ist (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.82 ), durch andere Vorgesetzte nicht aus.

    Soweit der beurteilende Vorgesetzte den Beurteilten nicht genügend kennt, kann er sich nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich gegebenenfalls auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beamten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen (vgl. Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - , vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - sowie vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 - ).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    In der Regel hat zwar der für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten zuständige Dienstvorgesetzte Beurteilungen als personalrechtliche Maßnahme abzugeben (vgl. BVerwGE 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 34/79]; Schröder/Lemhöfer/Krafft, Das Laufbahnrecht der Bundesbamten, § 41 Rz 7; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil C, § 104 Rz 5).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    Dies schließt jedoch eine Beurteilung, die Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über die Verwendung der Beamten, insbesondere auf Beförderungsdienstposten, und über ihr dienstliches Fortkommen ist (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.82 ), durch andere Vorgesetzte nicht aus.
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    Soweit der beurteilende Vorgesetzte den Beurteilten nicht genügend kennt, kann er sich nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich gegebenenfalls auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beamten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen (vgl. Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - , vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - sowie vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 - ).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    Dies schließt jedoch eine Beurteilung, die Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über die Verwendung der Beamten, insbesondere auf Beförderungsdienstposten, und über ihr dienstliches Fortkommen ist (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.82 ), durch andere Vorgesetzte nicht aus.
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    Soweit der beurteilende Vorgesetzte den Beurteilten nicht genügend kennt, kann er sich nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich gegebenenfalls auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beamten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen (vgl. Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - , vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - sowie vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 - ).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    Mit solchen Angriffen allein kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.81

    Anforderungen an das Abfassen einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    Soweit der beurteilende Vorgesetzte den Beurteilten nicht genügend kennt, kann er sich nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich gegebenenfalls auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beamten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen (vgl. Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - , vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - sowie vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.05.1985 - 2 A 1.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus …

    Dem ist regelmäßig dann Genüge getan, wenn der Beamte von seinem Dienst- oder anderen Vorgesetzten persönlich beurteilt wird, nach deren dienstlichen Anordnungen (Weisungen) zu der von ihm geforderten Amtsführung er sich zu richten hat (vgl. § 62 BBG, § 55 BBG a.F.; zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 17. April 1986 - 2 C 8.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 7 S. 10 f. und - 2 C 28.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 8 S. 13 f.; Beschlüsse vom 11. Februar 1986 - 2 B 7.86 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 6 S. 8 f. und vom 20. August 2004 - 2 B 64.04 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 25 S. 8).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 13.85

    Beamtenrecht - Beurteilung - Lehrer - Unterrichtsbesichtigung

    Zuständig für die dienstliche Beurteilung ist hiernach - mangels abweichender Regelungen (vgl. insoweit Beschluß vom 11.02.1986 - BVerwG 2 B 7.86 -) - der unmittelbare Dienstvorgesetzte (vgl. Schröder/Lemhöfer/Krafft, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, §§ 40, 41 BLV, RdZiff. 7; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Band I, Teil C, § 104 LBG RdZiff. 5).
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