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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,15253
OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25 (https://dejure.org/2025,15253)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.04.2025 - 2 B 71/25 (https://dejure.org/2025,15253)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. April 2025 - 2 B 71/25 (https://dejure.org/2025,15253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    TAppV § 17, TAppV § 9, VwGO § 123
    Prüfung; Dauer; Anzahl der Prüfer; übergangsweise Weitergeltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TAppV § 9 Abs. 1
    Vorläufige Zulassung eines Prüflings zu einem erneuten Prüfungsversuch "Chemie" i.R.d. tierärztlichen Vorprüfung

  • rechtsportal.de

    TAppV § 9 Abs. 1
    Vorläufige Zulassung eines Prüflings zu einem erneuten Prüfungsversuch "Chemie" i.R.d. tierärztlichen Vorprüfung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 25.10.2024 - 2 B 166/24

    Tierärztliche Prüfung; Mängel der TAppV; Anzahl der Prüfer; Dauer der Prüfung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25
    9 a. Hinsichtlich der von der Antragstellerin gerügten Mängel des § 17 Abs. 3 TAppV über die Dauer der Prüfung hat der Senat im Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 2 B 180/23 - (…juris Rn. 17f.; ausdrücklich bestätigt durch Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2024 - 2 B 166/24 - juris Rn. 15f., den Beteiligten sind beide Beschlüsse bekannt) entschieden.

    Rn. 10 b. Hinsichtlich der von der Antragstellerin gerügten Mängel des § 17 Abs. 3 TAppV über die Anzahl der Prüfer hat der Senat in dem bereits genannten Beschluss vom 13. Dezember 2023 (a. a. O. Rn. 16 und dem im Anschluss ergangenen Beschl. v. 25. Oktober 2024 a. a. O. Rn. 12) ausgeführt:.

    Rn. 12 Selbständig tragend verweist der Senat auf die Begründung seines bereits in Bezug genommenen Beschlusses vom 25. Oktober 2024 (a. a. O. juris Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 13.12.2023 - 2 B 180/23

    Tierärztliche Prüfung; Mängel der TAppV; Übergangsgeltung; Zahl der Prüfer; Dauer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25
    9 a. Hinsichtlich der von der Antragstellerin gerügten Mängel des § 17 Abs. 3 TAppV über die Dauer der Prüfung hat der Senat im Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 2 B 180/23 - (…juris Rn. 17f.;… ausdrücklich bestätigt durch Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2024 - 2 B 166/24 - juris Rn. 15f., den Beteiligten sind beide Beschlüsse bekannt) entschieden.

    Rn. 10 b. Hinsichtlich der von der Antragstellerin gerügten Mängel des § 17 Abs. 3 TAppV über die Anzahl der Prüfer hat der Senat in dem bereits genannten Beschluss vom 13. Dezember 2023 (a. a. O. Rn. 16 und dem im Anschluss ergangenen Beschl. v. 25. Oktober 2024 a. a. O. Rn. 12) ausgeführt:.

  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25
    Die Anzahl der Prüfer muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28. Oktober 2020 - 6 C 8/19 -, juris Rn. 20ff.), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschl. v. 18. Oktober 2023 - 2 B 105/23 -, juris), rechtssatzmäßig hinreichend bestimmt festgelegt werden.
  • OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15

    Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25
    Das Verwaltungsgericht hat zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und die Antragstellerin schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17

    Vorbereitungsdienst, Polizei, Bewerber, Ermessen, Dokumentation, Protokoll, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25
    Das Verwaltungsgericht hat zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wegen der jedenfalls teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache erkennbar sein müssen und die Antragstellerin schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 18.10.2023 - 2 B 105/23

    Notfallsanitäter; praktische Prüfung; Fachprüfer

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25
    Die Anzahl der Prüfer muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 28. Oktober 2020 - 6 C 8/19 -, juris Rn. 20ff.), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschl. v. 18. Oktober 2023 - 2 B 105/23 -, juris), rechtssatzmäßig hinreichend bestimmt festgelegt werden.
  • OVG Sachsen, 21.10.2024 - 2 B 79/24

    Darlegung; Hochschulprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2025 - 2 B 71/25
    Wenn aber für einen Übergangszeitraum für die Zukunft keine anderen Regelungen gelten würden, dann ist zum anderen nicht einzusehen, warum für die bereits in der Vergangenheit abgeschlossenen Prüfungen anderes Recht gelten sollte (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Oktober 2024 - 2 B 79/24 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 2 ME 144/25

    Vorläufiger Anpruch des Studenten als Antragstellers auf Gewährung einen weiteren …

    Der Senat folgt bei der Auslegung des § 17 Abs. 3 Satz 1 TAppV - vor allem mit Blick auf den erkennbaren Willen des Verordnungsgebers, die Anwesenheit eines zweiten Prüfers sicherzustellen (vgl. Begründung zum Entwurf der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. Mai 2006, BR-Drs. 351/06, Seite 68) - der ganz überwiegenden Rechtsprechung, nach der der hinzuzuziehende Vorsitzende wie auch ein ggf. von ihm bestimmtes Ausschussmitglied als Prüfer tätig sind und damit an der Bewertung mitwirken (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 28.3.1985 - 7 B 126.83 -, juris [nur Leitsätze]; SächsOVG, Beschl. v. 25.10.2024 - 2 B 166/24 -, juris Rn. 12, Beschl. v. 29.4.2025 - 2 B 71/25 -, juris Rn. 10 ff.;… VG Leipzig, Urt. v. 2.8.2017 - 4 K 57/16 -, juris Rn. 56;… VG Berlin, Urt. v. 30.11.2009 - 12 A 13.08 -, juris Rn. 24 [vgl. auch nachgehend OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 27.9.2013 - OVG 10 N 4.10 -, juris]).

    Genügt sie diesen Anforderungen, hat der Antragsteller die Entscheidung des Antragsgegners über das Nichtbestehen der Prüfung gegen sich gelten zu lassen (insoweit im Ergebnis vergleichbar: SächsOVG, Beschl. v. 25.10.2024 - 2 B 166/24 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 29.4.2025 - 2 B 71/25 -, juris Rn. 12).

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.10.2025 - 2 B 71/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,33130
OVG Saarland, 22.10.2025 - 2 B 71/25 (https://dejure.org/2025,33130)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.10.2025 - 2 B 71/25 (https://dejure.org/2025,33130)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Oktober 2025 - 2 B 71/25 (https://dejure.org/2025,33130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 8 Abs 1 PolG SL, § 80 Abs 5 VwGO
    Untersagung des Betriebs einer Bogenschießanlage

  • rechtsportal.de

    SPollG § 8 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Beschwerde; Beurteilungszeitpunkt; Bogenschießanlage; Gefahr

  • rechtsportal.de

    SPollG § 8 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Beschwerde; Beurteilungszeitpunkt; Bogenschießanlage; Gefahr

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 05.06.2025 - 22 CS 25.214

    Beschwerde gegen einen stattgebenden Beschluss zur Anordnung bzw. …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2025 - 2 B 71/25
    Ausgehend davon, dass im Verfahren nach § 80 Abs. 5 eine Interessenabwägung des Gerichts mit einer eigenen Ermessensentscheidung vorzunehmen ist, d.h. keine reine Rechtmäßigkeitskontrolle wie im Hauptsacheverfahren (gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) stattfindet, ist hier maßgeblich auf die Interessenlage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen.[vgl Hoppe in: Eyermann, VwGO-Kommentar, 16. Aufl. 2022, § 80 Rdnr. 105][vgl Hoppe in: Eyermann, VwGO-Kommentar, 16. Aufl. 2022, § 80 Rdnr. 105] Die Frage, ob aufgrund einer konkreten Gefahr für Leib und Leben unbeteiligter Personen durch den Betrieb der Bogenschießanlage ein Bedürfnis für den sofortigen Vollzug besteht, stellt sich spezifisch nur im Eilverfahren; sie ist Bestandteil des vom Senat bei der Entscheidung über die Beschwerde auszuübenden Ermessens.[vgl. VGH München, Beschluss vom 5.6.2025 - 22 CS 25.214 -, juris][vgl. VGH München, Beschluss vom 5.6.2025 - 22 CS 25.214 -, juris] Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist deshalb nicht wie vom Antragsgegner angenommen der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung.
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