Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.2008 - 2 B 72.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bestehen einer grundsätzlichen und höchstrichterlich bislang ungeklärten Rechtsfrage als Voraussetzung für die Zulassung einer Grundsatzrevision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 21.02.2006 - 3 K 354/05
- OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06
- BVerwG, 24.01.2008 - 2 B 72.07
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.01.2008 - 2 B 72.07
Rn. 5 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
- OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16
Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche …
Dienstbezüge werden auf der Grundlage des Bundesbesoldungsgesetzes grundsätzlich ohne vorhergehenden Festsetzungs- oder Bewilligungsbescheid gewährt; an diese Rechtslage knüpft § 12 BBesG an und sieht daher von der Aufhebung eines solchen Bescheides als Voraussetzung einer Rückforderung ab (BVerwG, Beschluss vom 24.1.2008 - BVerwG 2 B 72.07 -, juris Rn. 6).Rn. 51 Gleichwohl ist denkbar, dass ausnahmsweise ein der Zahlung zugrunde liegender Verwaltungsakt ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2008, a. a. O., Rn. 6), also gemäß § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwfG) in Verbindung mit § 35 Satz 1 VwVfG eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, gerichtet auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen, vorliegt.
- VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13
Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu
Rn. 97 BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 2 B 72.07 -, juris, Rn. 6; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 13. August 2008 - 1 A 157/07 -, juris, Rn. 42,. - VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13
Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu
Rn. 100 BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 2 B 72.07 -, juris, Rn. 6; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 13. August 2008 - 1 A 157/07 -, juris, Rn. 42,.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06
Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der …
Dass Dienstbezüge grundsätzlich ohne vorhergehenden Festsetzungs- oder Bewilligungsbescheid gewährt werden, schließt nicht aus, dass ausnahmsweise - wie hier aufgrund grundlegender Differenzen über die Anwendung von § 46 BBesG - über die Gewährung von bestimmten Dienstbezügen, insbesondere solcher im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 BBesG , durch Verwaltungsakt entschieden wird bzw. werden kann ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - Az.: 2 B 72.07 - vorangehend: OVG Saarland, Urteil vom 27. April 2007 - Az.: 1 R 22/06 -, jeweils zitiert nach juris ). - VG Freiburg, 24.11.2025 - 13 K 4616/24
Zur Verfassungswidrigkeit des kinderbezogenen Familienzuschlags für Bundesbeamte, …
Ein Verpflichtungsantrag nach § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO wäre nicht statthaft, da der kinderbezogene Familienzuschlag als Teil der Besoldung grundsätzlich unmittelbar aufgrund Gesetzes gewährt wird; einer Festsetzung durch Verwaltungsakt bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.2008 - 2 B 72.07 -, juris Rn. 6). - VGH Bayern, 13.02.2014 - 14 B 12.1682
Rückforderung überzahlter Besoldung; Kaufkraftausgleich; Verwaltungsaktcharakter …
Rn. 21 Dienstbezüge werden auf der Grundlage des Bundesbesoldungsgesetzes grundsätzlich ohne vorhergehenden Festsetzungs- oder Bewilligungsbescheid gewährt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 24.1.2008 - 2 B 72.07 - juris Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2024 - 3 B 75.23
Abgeordneter - Versorgungsempfänger - Deutscher Bundestag - Zuschuss - …
Anders als bei Dienstbezügen, die regelmäßig ohne vorhergehenden Festsetzungs- oder Bewilligungsbescheid unmittelbar auf der Grundlage der besoldungsrechtlichen Vorschriften gezahlt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 10. Juni 2015 - OVG 6 B 11.15 - juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 2 B 72.07 - juris Rn. 6), ergeben sich der von der Klägerin zu beanspruchende Zuschuss und dessen Höhe nicht unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung (§ 27 Abs. 2 AbgG). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2024 - 3 B 74.23
Abgeordneter - Versorgungsempfänger - Deutscher Bundestag - Zuschuss - …
Anders als bei Dienstbezügen, die regelmäßig ohne vorhergehenden Festsetzungs- oder Bewilligungsbescheid unmittelbar auf der Grundlage der besoldungsrechtlichen Vorschriften gezahlt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 10. Juni 2015 - OVG 6 B 11.15 - juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 2 B 72.07 - juris Rn. 6), ergeben sich der von dem Kläger zu beanspruchende Zuschuss und dessen Höhe nicht unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung (§ 27 Abs. 2 AbgG). - VG Freiburg, 11.11.2009 - 3 K 879/08
Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Geltendmachung des …
Anknüpfend an diese Rechtslage bedarf es daher keiner Aufhebung eines solchen Bescheids als Voraussetzung für eine Rückforderung nach § 12 Abs. 2 BBesG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.01.2008 - 2 B 72.07 -, ). - VG Augsburg, 12.11.2015 - Au 2 K 14.765
Verringerung von Hochschulleistungsbezügen
Einschlägig ist in diesem Fall die allgemeine Leistungsklage, da die durch (Leistungs-)Widerspruch angegriffene Bezügemitteilung mangels Regelungsinhalts keinen - aufhebbaren - Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2008 - 2 B 72.07 - juris Rn. 6;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Anh § 42 Rn. 26). - VG Augsburg, 22.12.2011 - Au 2 K 10.341
Die Festsetzung des Kaufkraftausgleichs (§ 55 BBesG) hat aufgrund der …
- VG Stuttgart, 15.10.2014 - 8 K 3511/13
Gewährung eines Zuschlags auf die Dienstbezüge wegen Hinausschiebens der …
- VG Freiburg, 17.05.2010 - 3 K 1734/08
Ausgleichszulage für Wegfall einer Stellenzulage, Zeitraum zulageberechtigender …
- VG Minden, 28.12.2009 - 4 K 3050/08
Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Landesamtes auf ratenweise Rückzahlung von …
- VG Kassel, 28.07.2023 - 1 K 1278/20
Aufrechnung des Dienstherrn mit verjährtem Rückforderungsanspruch bei Überzahlung …
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ausbildungsförderung bei Wechsel von einem Diplom- in einen Masterstudiengang
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 BAföG; § 7 Abs. 1a BAföG; § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BAföG; § 7 Abs. 3 BAföG
Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Antrag auf Fördermittel für ein weiterführendes Studium; Notwendigkeit eines inneren Zusammenhangs zwischen einem Bachelorabschluss und dem weiterführenden ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Ausbildungsförderungsrechtliche Auswirkungen der Studienstrukturreform
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Antrag auf Fördermittel für ein weiterführendes Studium; Notwendigkeit eines inneren Zusammenhangs zwischen einem Bachelorabschluss und dem weiterführenden ...
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
- OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
Unter einem unabweisbaren Grund wird ein Grund verstanden, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung objektiv und subjektiv nicht zulässt (BVerwG, Urteil vom 30.4.1981 -5 C 36.79-, BVerwGE 62, 174, 179; Urteil vom 19.2.2004 -5 C 6/03-, NVwZ 2004, 1005, 1006). - BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79
Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
Unter einem unabweisbaren Grund wird ein Grund verstanden, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Überwechseln in eine andere Fachrichtung objektiv und subjektiv nicht zulässt (BVerwG, Urteil vom 30.4.1981 -5 C 36.79-, BVerwGE 62, 174, 179; Urteil vom 19.2.2004 -5 C 6/03-, NVwZ 2004, 1005, 1006). - OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06
Ausbildungsförderung für ein Masterstudium
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
Der den Beteiligten bekannte Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 18.12.2006 ( -4 Bs 284/06-, abgedruckt bei juris) sieht insoweit in § 7 Abs. 1 a BAföG eine Regelungslücke und legt die Vorschrift erweiternd dahin aus, dass sie auch für Masterstudiengänge Anwendung finden soll, die nach einer erfolgreich abgelegten Diplomprüfung aufgenommen werden.
- OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06
Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Absolvierung eines Masterstudiums im …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
Sie erschöpft sich darin, festzulegen, dass der Grundanspruch des § 7 Abs. 1 BAföG bei einem auf einen Bachelorstudiengang folgenden Masterstudiengang erst mit Erwerb des Master-Grades ausgeschöpft ist, d.h., dass Bachelor- und Masterstudium als eine einzige Ausbildung anzusehen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.6.2006 - 12 ME 129/06 -, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts). - VG Stuttgart, 26.09.2002 - 11 K 4777/01
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; zum unabweisbaren Grund
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
Nach Tz. 7.3.16 a BaföGVwV liegt ein unabweisbarer Grund für einen Fachrichtungswechsel auch dann vor, wenn dieser Wechsel unverzüglich nach der Zwischenprüfung in einer Ausbildung erfolgt, durch die der Zugang zu der anderen Ausbildung eröffnet worden ist, wenn also der Auszubildende durch eine Zwischenprüfung oder die Abschlussprüfung oder eine Zusatzprüfung während oder unmittelbar nach der aktuellen Ausbildung erstmals die Zugangsvoraussetzungen für eine andere Ausbildung erlangt hat (…so auch Ramsauer u.a., a.a.O. § 7 Rn. 82;… Rothe/Blanke, a.a.O., Rn. 43.2; VG Stuttgart, Urteil vom 26.9.2002 -11 K 4777/01-, FamRZ 2003, 1605, 1607). - VG Karlsruhe, 17.11.2004 - 10 K 580/04
Ausbildungsförderung; fehlende Erstausbildung; Wechsel in Masterstudiengang
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
Die Kammer ist mit dem VG Karlsruhe (Urteil vom 17.11.2004 -10 K 580/04-, FamRZ 2006, 733, 734) der Ansicht, dass eine erweiternde Auslegung des § 7 Abs. 1 a BAföG nicht möglich ist. - VG Darmstadt, 04.08.2006 - 8 G 1304/06
AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; BACHELORSTUDIENGANG; BERUFSSCHULLEHRER; LEHRAMT AN …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
Für die Anwendung der Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3 BAföG bleibt daher weiterhin Raum (so auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 4.8.2006 -8 G 1304/06-, zitiert nach juris;… Rothe/Blanke, a.a.O. § 7 Rn. 18). - VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05
Abschluss; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausland; Bachelor; …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07
Hierzu hat das Gericht in seinem Urteil vom 12. Oktober 2006 2 A 231/05 (abgedruckt in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) ausgeführt:.
- OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07
Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel; …
Denn § 7 Abs. 1a BAföG enthält nach seinem eindeutigen Wortlaut eine spezielle Regelung für einen Masterstudiengang im Sinne des § 19 HRG oder postgradualen Diplomstudiengang nach § 18 Abs. 1 S. 1 bis 3 HRG -, der an einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang anknüpft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006 - 5 B 78.06 - …und Urt. v. 15.5.2008 - 5 C 18.07 -, beide zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 3.9.2007, NVwZ-RR 2008, 401 sowie VG Gießen, Urt. v. 13.2.2008 - 3 E 526/07 - und VG Göttingen, Beschl. v. 7.5.2007 - 2 B 72/07 -, beide zitiert nach juris;… VG Karlsruhe, Urt. v. 17.11.2004, FamRZ 2006, 733). - VG Schwerin, 16.02.2010 - 6 A 889/05 In Anlehnung an die vorstehenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg spricht zudem nichts dafür, dass der Gesetzgeber mit der ausdrücklichen Anordnung der Förderungsfähigkeit vor allem von Masterstudiengängen eine abschließende Regelung hätte treffen wollen (vgl. auch VG Göttingen, Beschluss vom 7. Mai 2007, Az. 2 B 72/07 ; VG München, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. M 15 K 05/1090, wonach die bestehenden Förderungsmöglichkeiten unangetastet bleiben; jeweils zitiert nach Juris).
- VG Schwerin, 29.02.2008 - 6 A 889/05
Förderung des Hauptstudiums in einem Diplomstudiengang; erfolgreich …
In Anlehnung an die vorstehenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg spricht zudem nichts dafür, dass der Gesetzgeber mit der ausdrücklichen Anordnung der Förderungsfähigkeit vor allem von Masterstudiengängen eine abschließende Regelung hätte treffen wollen (vgl. auch VG Göttingen, Beschluss vom 7. Mai 2007, Az. 2 B 72/07; VG München, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. M 15 K 05/1090, wonach die bestehenden Förderungsmöglichkeiten unangetastet bleiben; jeweils zitiert nach Juris).
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