Rechtsprechung
| OVG Bremen, 14.01.1986 - 2 B 73/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2335
- NVwZ 1986, 848 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 08.12.2000 - 4 B 75.00
Allgemeine Verbindlichkeit der Entscheidung eines Normenkontrollgerichtes über …
In der gerichtlichen Praxis wird § 94 Satz 1 VwGO allerdings entsprechend auch dann angewandt, wenn das Ergebnis des Klageverfahrens von der Gültigkeit einer Rechtsvorschrift abhängt, die in einem Normenkontrollverfahren Prüfungsgegenstand ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14. Januar 1986, NJW 1986, 2335; VGH Mannheim, Beschluss vom 11. September 1992, NVwZ-RR 1993, 276). - VGH Baden-Württemberg, 11.09.1992 - 10 S 1450/91
Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim OVG anhängigen …
Es soll nicht nur individuellen Rechtsschutz bieten, sondern durch eine allgemeinverbindliche und abstrakte Feststellung der Ungültigkeit einer Rechtsvorschrift einer Vielzahl anderer Verfahren vorbeugen, deren Ergebnis von der Gültigkeit dieser Norm abhängen kann (ebenso OVG Bremen, Beschl. v. 14.1.1986, NJW 1986, 2335;… BFH, Beschl. v. 8.5.1991, NVwZ 1991, 1120 - nur Leitsatz - für den Fall einer gleichzeitig anhängigen Verfassungsbeschwerde, Dageförde, a.a.O.;… offengelassen von OVG NW, Beschl. v. 7.3.1988, a.a.O.; a.A. der 1. Senat des erk. Gerichtshofs in einem Beschl. v. 11.8.1966, BaWüVBl.Dann sind weder das Verwaltungsgericht noch der Kläger daran gebunden, und es steht dem Kläger frei, seine abweichende Ansicht dem Verwaltungsgericht vorzutragen und damit Einfluß auf das Ergebnis der Klage zu nehmen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.1.1986, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
Einstellung in Beamtenverhältnis auf Probe; Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 …
So stellt die Gültigkeit einer Rechtsnorm zwar kein Rechtsverhältnis dar (BVerwG…, Beschluss vom 6.12.1999 - BVerwG 3 B 55.99 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 2), sondern eine Rechtsfrage; die überwiegende Rechtsprechung wendet jedoch § 94 VwGO entsprechend an, wenn die Gültigkeit mit beachtlichen Gründen angezweifelt wird und hierüber ein Normenkontrollverfahren anhängig ist, in welchem die Frage mit allgemeinverbindlicher Wirkung entschieden wird, sei es ein verwaltungsgerichtliches nach § 47 VwGO (vgl. Brem. OVG, Beschluss vom 14.1.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.9.1992 - 10 S 1450/91 -, juris Rn. 2), sei es ein verfassungsrechtliches der abstrakten oder konkreten Normenkontrolle (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9.2.1993 - BVerwG 11 B 81.92 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 20.5.2009 - BVerwG 3 C 22.08 -, juris Rn. 1;… Beschluss vom 26.2.2015 - BVerwG 2 C 1.14 -, juris Rn. 3) oder der Verfassungsbeschwerde (vgl. BGH…, Beschluss vom 25.3.1998 - VIII ZR 337/97 -, juris Rn. 4ff.), sei es schließlich ein gemeinschaftsrechtliches nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4.5.2005 - BVerwG 4 C 6.04 -, juris Rn. 63; OVG NRW…, Beschluss vom 10.5.2013 - 19 E 835/12 -, juris Rn. 3ff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - 2 L 180/05
Aussetzung des Verfahrens wegen "Vorgreiflichkeit" eines Normenkontrollverfahrens
Gründe der Prozessökonomie sprechen aber nach dem Sinn und Zweck des § 94 VwGO dafür, die Vorschrift auch in den Fällen entsprechend anzuwenden, in denen Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits gemäß § 47 VwGO die Prüfung der Gültigkeit einer Norm durch das Oberverwaltungsgericht ist (…VGH BW, Beschl. v. 11.09.1992, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 14.01.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335; BayVGH, Beschl. v. 13.01.2004 - 3 B 03.2021 -, Juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 94 RdNr. 4a; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 08.12.2000 - 4 B 75.00 -, NVwZ-RR 2001, 483). - OLG Dresden, 19.03.1997 - 6 U 713/96
Schadensersatz für die Folgen eines gescheiterten Investitionsvorhabens; …
Es kann dahinstehen, ob die Tatsache der Anhängigkeit einer Normenkontrollklage zur Aussetzung analog § 94 VwGO berechtigt hätte, da zumindest fraglich ist, ob insoweit vom Vorliegen eines Rechtsverhältnisses ausgegangen werden kann (…so Eyermann/Fröhler, VwGO, § 94, Rdnr. 7; BaWüVGH, DÖV 1986, 250; HessVGH vom 12.5.1977, Rdl. 78, 193; a.A. BVerfGE 3, 74 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]; OVG Bremen, NJW 1986, 2335 [OVG Bremen 14.01.1986 - 2 B 73/85]). - VG Regensburg, 10.01.2024 - RN 7 K 22.1528
Klage einer Umweltvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung: …
Rn. 30 In der gerichtlichen Praxis wird § 94 Satz 1 VwGO auch dann entsprechend angewandt, wenn das Ergebnis des Klageverfahrens von der Gültigkeit einer Rechtsvorschrift abhängt, die in einem Normenkontrollverfahren Prüfungsgegenstand ist (vgl. BVerwG, B.v. 8.12.2000 - 4 B 75/00, BeckRS 2001, 20934; OVG Bremen, NJW 1986, 2335; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1993, 276). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03
Zum Einwendungsausschluss bei der Öffentlichkeitsbeteiligung
In der gerichtlichen Praxis wird § 94 Satz 1 VwGO allerdings entsprechend auch dann angewandt, wenn das Ergebnis des Klageverfahrens von der Gültigkeit einer Rechtsvorschrift abhängt, die in einem Normenkontrollverfahren Prüfungsgegenstand ist (vgl. BremOVG, Beschl. v. 14.01.1986 - 2 B 73/85 -, NJW 1986, 2335; VGH BW, Beschl. v. 11.09.1992 - 10 S 1450/91 -, NVwZ-RR 1993, 276). - VGH Bayern, 21.06.2010 - 14 C 10.1443
Keine Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO in Bezug auf …
Rn. 9 In der gerichtlichen Praxis wird § 94 VwGO allerdings entsprechend auch dann angewandt, wenn das Ergebnis des Klageverfahrens von der Gültigkeit einer Rechtsvorschrift abhängt, die in einem Normenkontrollverfahren Prüfungsgegenstand ist (vgl. OVG Bremen vom 14.1.1986 NJW 1986, 2335; VGH BW vom 11.9.1992 NVwZ-RR 1993, 276).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.09.1985 - 2 B 73.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.06.1985 - 1 OE 87/83
- BVerwG, 03.09.1985 - 2 B 73.85
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.09.1985 - 2 B 73.85
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 03.09.1985 - 2 B 73.85
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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