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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1985 - 2 B 74.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5018
BVerwG, 28.08.1985 - 2 B 74.85 (https://dejure.org/1985,5018)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1985 - 2 B 74.85 (https://dejure.org/1985,5018)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1985 - 2 B 74.85 (https://dejure.org/1985,5018)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vereinbarkeit des § 66 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) mit Art. 3 Abs. 1 GG

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 2 B 74.85
    Einen allgemein gültigen, auch andere Ausbildungsverhältnisse umfassenden Begriff des öffentlichen Dienstes, den der Gesetzgeber gemäß Art. 3 Abs. 1 GG durch gleichartige Regelungen zu beachten hätte, gibt es nicht (vgl. auch BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [284 f.]; 15, 46 [61]; 44, 249 [262 f.]).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 2 B 74.85
    Einen allgemein gültigen, auch andere Ausbildungsverhältnisse umfassenden Begriff des öffentlichen Dienstes, den der Gesetzgeber gemäß Art. 3 Abs. 1 GG durch gleichartige Regelungen zu beachten hätte, gibt es nicht (vgl. auch BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [284 f.]; 15, 46 [61]; 44, 249 [262 f.]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 2 B 74.85
    Die mit ihr sinngemäß aufgeworfene Frage, ob § 66 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes - BBesG -, jetzt gültig in der Fassung vom 13. November 1980 (BGBl. I S. 2081), mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit er nur für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter, § 59 Abs. 1 BBesG), nicht auch für andere Auszubildende im öffentlichen Dienst die Möglichkeit einer Kürzung der Bezüge (des Anwärtergrundbetrages) bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung oder Verzögerung der Ausbildung aus einem vom Anwärter zu vertretenden Grunde vorsieht, bedarf weder im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 2 B 74.85
    Einen allgemein gültigen, auch andere Ausbildungsverhältnisse umfassenden Begriff des öffentlichen Dienstes, den der Gesetzgeber gemäß Art. 3 Abs. 1 GG durch gleichartige Regelungen zu beachten hätte, gibt es nicht (vgl. auch BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [284 f.]; 15, 46 [61]; 44, 249 [262 f.]).
  • BVerwG, 08.10.1985 - 2 B 89.85

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Soweit sie die Verfassungsmäßigkeit und die Tragweite des § 66 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes - BBesG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. November 1980 (BGBl. I S. 2081) als Rechtsgrundlage der Kürzung des Anwärtergrundbetrages als klärungsbedürftig ansieht, bezeichnet sie damit keine konkrete, für die Entscheidung dieses Rechtsstreits erhebliche Rechtsfrage (vgl. im übrigen zur Verfassungsmäßigkeit des § 66 Abs. 1 BBesG auch Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 2 B 74.85 -).
  • BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90

    Vereinbarkeit des Ausschlusses einer Beihilfe für die persönliche Tätigkeit eines …

    Der beschließende Senat hat hieran bis in die jüngste Zeit festgehalten (Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.85 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 - vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 -).
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