Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1980 - 2 B 81.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision - Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts eines Tatrichters - Pflicht der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1978 - VI A 1387/76
- BVerwG, 11.04.1980 - 2 B 81.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 11.04.1980 - 2 B 81.78
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschriften ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also z.B. die Zeugen genannt und die einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und außerdem angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).Der Tatrichter verletzt nämlich seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes angesichts der Pflicht der Parteien zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsermittlung grundsätzlich nicht, wenn er von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 11.04.1980 - 2 B 81.78
Es ist indessen bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt gewähren (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354]; BVerwGE 2, 151 [BVerwG 21.06.1955 - I C 166/53] [153]; 28, 155 [160 f.]; Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 -). - BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 24.78
Nichtzulassung einer Revision - Übernahme eines Beamtenbewerbers in ein …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1980 - 2 B 81.78
Es ist indessen bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt gewähren (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354]; BVerwGE 2, 151 [BVerwG 21.06.1955 - I C 166/53] [153]; 28, 155 [160 f.]; Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 -). - BVerwG, 21.06.1955 - I C 166.53
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Bayern - Möglichkeiten zur Einschränkung des …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1980 - 2 B 81.78
Es ist indessen bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt gewähren (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354]; BVerwGE 2, 151 [BVerwG 21.06.1955 - I C 166/53] [153]; 28, 155 [160 f.]; Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 -).
- BVerwG, 23.09.1980 - 2 B 50.80
Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung bei einer Grundsatzrüge - …
Weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder gewähren einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354]; BVerwGE 2, 151 [BVerwG 21.06.1955 - I C 166/53] [153]; 28, 155 [160 f.]; Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 - und vom 11. April 1980 - BVerwG 2 B 81.78 -).
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