Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 10.10.2000 - 2 B 82/00.Z |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 485
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Brandenburg, 30.10.2003 - 2 B 93/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Schlachttieruntersuchung und …
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen (erst), wenn der Erfolg des Rechtsmittels in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 2 B 82/00.Z -, NVwZ-RR 2001, 485). - OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03 StGB Bbg 7/1997, 285 [286 f.] und vom 10. Oktober 2000 - 2 B 82/00.Z -, Mitt.
- OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 223/03 StGB Bbg 7/1997, 285 [286 f.] und vom 10. Oktober 2000 - 2 B 82/00.Z -, Mitt.
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 16.03.2001 - 2 B 82/00 |
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 16.03.2001 - 2 B 82/00
- OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 1 MA 1323/01
Wird zitiert von ... (2)
- VG Osnabrück, 30.01.2004 - 2 A 69/02
Ausländische Stelle; Auswirkung; Auswirkungen auf Nachbarstaat; Bauleitplanung; …
Letztere haben vielmehr allein einen Anspruch darauf, dass sie gemäß § 4 a BauGB bei Bauleitplänen deutscher Gemeinden, die erhebliche Auswirkungen auf den Nachbarstaat haben können, nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit von der deutschen Nachbargemeinde unterrichtet bzw. dass ggf. Konsultationen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens durchgeführt werden (vgl. zum Vorstehenden - auch hinsichtlich weiterer Einzelheiten - die den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2001 - 2 B 82/00 - und 28.11.2002 - 2 B 46/02 - sowie die in den jeweils nachfolgenden Rechtsmittelverfahren ergangenen Beschlüsse des Nds. OVG vom 26.04.2001 - 1 MA 1323/01 - und 28.07.2003 - 7 ME 262/02 -).Mehr als dies kann/konnte die Klägerin im Rahmen des § 4 a BauGB nicht verlangen; insbesondere vermittelt ihr das in dieser Vorschrift geregelte Unterrichtungs- bzw. Konsultationsverfahren keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde K. ihre Bauleitplanung in jeder Hinsicht den von der Klägerin (oder anderen niederländischen Stellen) vorgebrachten Wünschen und Vorstellungen anpasst oder dass sich insoweit das (möglicherweise) strengere niederländische Recht im Ergebnis sogar zwingend durchsetzt (vgl. auch insoweit Beschluss der Kammer vom 16.03.2001 - 2 B 82/00 -).
Soweit sie sich auf einen (angeblichen) Verstoß gegen Art. 5 des aus dem Jahre 1824 stammenden "P. Traktats" beruft, wonach (Wohn-)Gebäude einen Mindestabstand von 376, 74 m zur niederländischen Grenze einhalten müssen, hat diese Bestimmung - unabhängig davon, ob sie heutzutage überhaupt noch gültig ist - nach der der Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsprechung der Kammer (vgl. B. v. 16.03.2001 - 2 B 82/00 - und 20.08.2003 - 2 A 92/02 -) - keinen drittschützenden Charakter, sondern diente in erster Linie der Unterbindung des "Schleichhandels" im Grenzgebiet.
- VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
Abstimmungsgebot; ausländische Gemeinde; Grenznähe; Natur- und Landschaftsschutz; …
Soweit sie zunächst geltend macht, die angefochtene Genehmigung widerspreche den Bestimmungen des Natur-, Landschafts- und Vogelschutzes, beeinträchtige das Orts- und Landschaftsbild und sei im Übrigen ohne eine vorherige Entscheidung über die naturschutzfachliche Zulässigkeit des Vorhabens erteilt worden, folgt dies - wie der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bereits aus dem Beschluss der Kammer vom 16.03.2001 (2 B 82/00) in einem vergleichbaren, von einer anderen niederländischen Gemeinde anhängig gemachten Verfahren bekannt ist - schon daraus, dass es sich dabei zwar um allgemeine "öffentliche Belange", die objektiv-rechtlich bei der Genehmigung eines Vorhabens grundsätzlich zu berücksichtigen sind, nicht aber gleichzeitig auch um "wehrfähige Rechte" der Gemeinde selbst handelt, die dieser - etwa im Rahmen ihrer Planungshoheit oder sozusagen "stellvertretend" für die Interessen der Allgemeinheit - einen entsprechenden (subjektiven) Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Vorhaben vermitteln (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, DVBl. 1990, 427; U. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, NVwZ 1997, 169).Insoweit hat die Kammer in ihrem bereits erwähnten, der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten Beschluss vom 16.03.2001 (2 B 82/00) - ohne dass dies in dem nachfolgenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde beanstandet worden wäre (vgl. Nds. OVG, B. v. 26.04.2001 - 1 MA 1323/01 - ) - u.a. Folgendes ausgeführt:.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.2001 - 2 B 82.00 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer fristgemäßen Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.09.2000 - 3 B 96.3331
- BVerwG, 30.01.2001 - 2 B 82.00
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