Rechtsprechung
| VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 27a AsylVfG; § 34a AsylVfG; Art 7 EGRL 115/2008; Art 3 Nr 3 EGRL 115/2008; Art 16 Abs 1d EGV 343/2003; § 80 Abs 5 S 5 VwGO
Abschiebungsanordnung; Anwendbarkeit; Asylantrag; Rücknahme des Asylantrags; bedingte aufschiebende Wirkung; aufschiebende Wirkung; freiwillige Ausreise; Dublin-Verfahren; Polen; Verhältnismäßigkeit - milo.bamf.de
VwGO, § 80 Abs 5; EGRL 115/2008; EURL 95/2011; AsylVfG 1992, § 34a
Russische Föderation: § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung wird unter der auflösenden Bedingung angeordnet, dass die Antragsteller ihre freiwillige Ausreise in ihr Heimatland nachweisen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juricom.de (Kurzinformation)
Asylbewerber eine freiwillige Ausreise statt Abschiebung nach Polen ermöglicht
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 03.05.2012 - C-620/10
Kastrati - Dublin-System - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Verfahren zur …
Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13
Die Rücknahme des im Bundesgebiet gestellten weiteren Asylantrags hat jedenfalls dann keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des Dublin-Verfahrens, wenn zuvor in dem zuständigen Mitgliedsstaat (hier: Polen) bereits ein Asylantrag gestellt und damit die Zuständigkeit dieses Mitgliedsstaates begründet wurde (in Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C 620/10).Aus dem Urteil des EuGH vom 3. Mai 2012 - C-620/10 -, InfAuslR 2012, S. 296, folgt - entgegen der Auffassung der Antragsteller - kein anderer Befund.
Das Urteil des EuGH vom 3. Mai 2012 (a.a.O.) erfasst indes ausschließlich Fälle, in denen von Anfang an nur ein Asylantrag gestellt worden war und dieser zurückgenommen wurde, bevor die Zustimmung des an sich zuständigen Mitgliedsstaates erfolgte.
Deshalb hat jedenfalls eine Rücknahme keine Auswirkungen auf die weitere Anwendbarkeit der Dublin-II-Verordnung, wenn in dem nach dieser Verordnung zuständigen Mitgliedsstaat bereits ein Asylantrag gestellt wurde und nachfolgend ein in Deutschland gestellter (weiterer) Asylantrag zurückgenommen wird (vgl. die Anm. zum Urt. d. EuGH v. 3. Mai 2012, a.a.O., von Escherle/Abbasova/Bell, Entscheiderbrief 6/2012, S. 1 f.; ebenso VG Karlsruhe…, Urteil vom 13. April 2011 - A 3 K 2110/10 -, zit. nach juris Rn. 28 f.).
- EuGH, 28.04.2011 - C-61/11
El Dridi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13
Er lässt sich schlichtweg mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Wahrung der Grundrechte des betroffenen Drittstaatsangehörigen begründen (vgl. EuGH (1. Kammer), Urteil vom 28. April 2011 - C-61/11 PPU -, InfAuslR 2011, S. 320, zit. nach juris Rn. 38 und 41). - VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005
Zum Selbsteintrittsrecht eines Mitgliedstaates nach Art 3 Abs 2 S 1 EGV 343/2003 …
Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13
Rn. 12 Soweit die Antragsteller einwenden, die Antragsgegnerin habe ihr Selbsteintrittsrecht ausgeübt, indem das Bundesamt sie - die Antragsteller - am 29. Mai 2013 persönlich zu ihren Asylgründen insgesamt und nicht nur zu ihrem Reiseweg angehört habe und damit in eine sachliche Prüfung des Asylantrags vom 18. April 2013 eingetreten sei, hat die Kammer zu dieser Frage in ihrem Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 A 652/12 -, zit. nach juris Rn. 26, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bay. VGH (Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, InfAuslR 2010, S. 467 f.) bereits entschieden, dass eine - wie im vorliegenden Fall - bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringe, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen.
- VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13
Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des …
Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13
Das VG Trier hat hierzu in seinem Beschluss vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR -, zit. nach juris, eingehend dargelegt, dass eine derartige Einschränkung der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis in Anlehnung an § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG gerade nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach; eine entsprechende Initiative zur Ergänzung des § 34a Abs. 2 AsylVfG n.F. fand im Bundesrat keine Mehrheit (…a.a.O., Rn. 7 ff.). - VG Göttingen, 11.10.2013 - 2 B 806/13
Abschiebungsandrohung; Belgien; Dublin-Verfahren; Frist; Interessenabwägung; …
- VG Göttingen, 25.07.2013 - 2 A 652/12
Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-II-Verordnung; Italien; Wiederaufnahme
Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13
Rn. 12 Soweit die Antragsteller einwenden, die Antragsgegnerin habe ihr Selbsteintrittsrecht ausgeübt, indem das Bundesamt sie - die Antragsteller - am 29. Mai 2013 persönlich zu ihren Asylgründen insgesamt und nicht nur zu ihrem Reiseweg angehört habe und damit in eine sachliche Prüfung des Asylantrags vom 18. April 2013 eingetreten sei, hat die Kammer zu dieser Frage in ihrem Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 A 652/12 -, zit. nach juris Rn. 26, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bay. VGH (…Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, InfAuslR 2010, S. 467 f.) bereits entschieden, dass eine - wie im vorliegenden Fall - bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringe, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen. - VG Karlsruhe, 13.04.2011 - A 3 K 2110/10
Fortführung des Dublin-Verfahrens trotz Asylantragsrücknahme; günstigere …
Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13
Deshalb hat jedenfalls eine Rücknahme keine Auswirkungen auf die weitere Anwendbarkeit der Dublin-II-Verordnung, wenn in dem nach dieser Verordnung zuständigen Mitgliedsstaat bereits ein Asylantrag gestellt wurde und nachfolgend ein in Deutschland gestellter (weiterer) Asylantrag zurückgenommen wird (…vgl. die Anm. zum Urt. d. EuGH v. 3. Mai 2012, a.a.O., von Escherle/Abbasova/Bell, Entscheiderbrief 6/2012, S. 1 f.; ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 13. April 2011 - A 3 K 2110/10 -, zit. nach juris Rn. 28 f.). - VG Meiningen, 23.02.2011 - 2 E 20040/11
Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13
Rn. 8 Zwar neigt die Kammer zu der Auffassung, dass die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (…ABl. L 348 vom 24. Dezember 2008, S. 98) - sog. Rückführungsrichtlinie - grundsätzlich nicht auf Überstellungsverfahren gem. Art. 19 und 20 der Dublin-II-Verordnung anwendbar ist, wie sich aus der Legaldefinition des Begriffes "Rückkehr" in Art. 3 Nr. 3 der Rückführungsrichtlinie ergibt, der die Rückreise von Drittstaatsangehörigen in deren Herkunftsland, ein Transitland oder ein anderes Drittland betrifft und damit die Rückkehr in einen anderen bzw. zuständigen Mitgliedsstaat ausdrücklich nicht erfasst (so auch VG Regensburg…, Beschluss vom 20. Juli 2012 - RN 5 S 12.30230 -, zit. nach juris Rn. 29;… Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, Stand: 72. Erg.lfg. September 2013, § 59 AufenthG Rn. 268; a.A. etwa VG Meiningen, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 2 E 20040/11 Me -, zit. nach juris). - VG Regensburg, 20.07.2012 - RN 5 S 12.30230
Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 34 a Abs. 2 AsylVfG
Auszug aus VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13
Rn. 8 Zwar neigt die Kammer zu der Auffassung, dass die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (…ABl. L 348 vom 24. Dezember 2008, S. 98) - sog. Rückführungsrichtlinie - grundsätzlich nicht auf Überstellungsverfahren gem. Art. 19 und 20 der Dublin-II-Verordnung anwendbar ist, wie sich aus der Legaldefinition des Begriffes "Rückkehr" in Art. 3 Nr. 3 der Rückführungsrichtlinie ergibt, der die Rückreise von Drittstaatsangehörigen in deren Herkunftsland, ein Transitland oder ein anderes Drittland betrifft und damit die Rückkehr in einen anderen bzw. zuständigen Mitgliedsstaat ausdrücklich nicht erfasst (so auch VG Regensburg, Beschluss vom 20. Juli 2012 - RN 5 S 12.30230 -, zit. nach juris Rn. 29;… Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, Stand: 72. Erg.lfg. September 2013, § 59 AufenthG Rn. 268; a.A. etwa VG Meiningen, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 2 E 20040/11 Me -, zit. nach juris).
- VG Göttingen, 09.12.2013 - 2 B 869/13
Abschiebungsanordnung; Dublin-Verfahren; Familieneinheit; Heilung des …
Nur dann ist der Betroffene überhaupt in der Lage, sich in noch ausreichend bemessener Zeit (vgl. die Wochenfrist des § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG n.F.) zu entscheiden, ob er um wirksamen Rechtsschutz gegen die Überstellungsentscheidung - ggf. durch Mandatierung seines bisherigen Verfahrensbevollmächtigten - nachsucht oder er diese akzeptiert und die verbleibende Zeit nutzt, sich auf die regelmäßig unmittelbar bevorstehende Überstellung vorzubereiten, ggf. sogar die Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr in den zuständigen Mitgliedsstaat oder aber in seinen Herkunftsstaat ergreift (vgl. zu einem solchen Fall Beschluss der Kammer vom 21. Oktober 2013 - 2 B 828/13 -, zit. nach juris Rn. 8). - VG Cottbus, 18.08.2021 - 5 K 243/21 Die Überstellung eines Drittstaatsangehörigen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union - hier Polen - fällt daher nicht unter den Rückkehrbegriff des Art. 3 Abs. 3 der Rückführungsrichtlinie, der Zielstaat der Überstellung ist auch nicht Rückkehrstaat im Sinne ihres Art. 10 Abs. 2 (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - OVG 3 S 40.13 - Juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 - Juris Rn. 59; (VG Würzburg, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - W 4 S 19.32094 - Juris Rn. 29; VG Ansbach, Beschluss vom 28. Januar 2021 - AN 17 S 19.50328 - Juris Rn. 55; VG Regensburg, Beschluss vom 20. Juli 2012 - RN 5 S 12.30230 - Juris Rn. 29; VG Göttingen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 B 828/13 - Juris Rn. 8; Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, Stand: 72. Erg.lfg.
- VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
Missbrauch der Asylantragstellung; Asylantragstellung; Begründungspflicht; …
Diese Bedenken greifen auf den vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht durch, denn die Antragsteller haben weder im verwaltungsbehördlichen noch gerichtlichen Verfahren glaubhaft geltend gemacht bzw. zu erkennen gegeben, dass sie bereit sind, sich freiwillig innerhalb kürzester Zeit nach der Feststellung des Bundesamtes, dass ihr (weiterer) Asylantrag gem. § 27a AsylVfG unzulässig ist, wieder nach Polen oder in ihr Heimatland (Russische Föderation) zu begeben (zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung in einem solchen Fall vgl. Beschluss der Kammer vom 21. Oktober 2012 - 2 B 828/13 -, zit. nach juris Rn. 8).
- VG Düsseldorf, 07.04.2014 - 2 L 55/14
Dublin II-VO Überstellung Frankreich systemische Mängel psychische Erkrankung
Diese Bedenken greifen auf den vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht durch, denn die Antragsteller haben weder im verwaltungsbehördlichen noch gerichtlichen Verfahren glaubhaft geltend gemacht bzw. zu erkennen gegeben, dass sie bereit sind, sich freiwillig innerhalb kürzester Zeit nach der Feststellung des Bundesamtes, dass ihr (weiterer) Asylantrag gem. § 27a AsylVfG unzulässig ist, wieder nach Polen oder in ihr Heimatland (Russische Föderation) zu begeben (zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung in einem solchen Fall vgl. Beschluss der Kammer vom 21. Oktober 2012 - 2 B 828/13 -, zit. nach juris Rn. 8). - VG Münster, 11.12.2014 - 9 L 928/14
Rücknahme des Asylantrags -Anwendbarkeit der VO (EU) Nr. 604/2013 -Überstellung …
Rn. 9 Vgl. etwa VG Göttingen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 B 828/13 -, juris, Rn. 4; VG Münster, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 3 L 925/14.A -. - VG Berlin, 24.06.2014 - 9 L 145.14
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen angeordnete Abschiebung nach Italien
Eine Rücknahme des Asylantrages hat jedenfalls dann keine Auswirkungen auf die weitere Anwendbarkeit der Dublin II-VO, wenn in einem Mitgliedstaat bereits ein Asylantrag gestellt wurde und nachfolgend ein in einem anderen Mitgliedstaat gestellter (weiterer) Asylantrag zurückgenommen wird (vgl. dazu VG Göttingen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 B 828/13 - m.w.N.; s. auch VG Augsburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - Au 7 S 14.50088 - juris; s. auch VG Berlin, Beschluss vom 27. September 2012 - VG 23 L 311.12 A -). - VG Düsseldorf, 05.11.2013 - 18 L 2122/13
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung nach Maßgabe der Verordnung (EG) …
Rn. 9 Vgl. zu der Problematik VG Trier, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 L 1595/11.TR -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - Au 6 K 13.30050 -, juris; VG Göttingen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 B 828/13 -, juris; Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, Stand: Februar 2013, § 27a Rz. 36.
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