Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 83/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
GG Art. 33 Abs. 2, SächsVerf Art. 91 Abs. 2
Stellenbesetzung Leiter Polizeirevier; Anforderungsprofil; Konstitutives Merkmal; Binnendifferenzierung; Auswirkung unterschiedlicher Statusämter
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 13.05.2024 - 8 L 91/24
- OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 83/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 83/24
Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vorneherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 m. w. N.).Die Vergleichbarkeit von Beurteilungen für Richter/Staatsanwälte/Beamte darf nicht schematisch festgestellt werden, sondern dabei muss einbezogen werden, mit welchen Aufgaben das übertragene Statusamt versehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. März 2007 a. a. O., Rn 16 ff.).
- OVG Sachsen, 12.04.2023 - 2 B 36/23
Stellenbesetzung; Anlassbeurteilung; Beurteilungszeitraum
Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 83/24
Der gegen die Besetzung der Stelle mit dem Beigeladenen gerichtete Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht Leipzig (Beschl. v. 22. Februar 2023 - 8 L 719/22 -) wie auch vor dem erkennenden Senat (Beschl. v. 12. April 2023 - 2 B 36/23 -) Erfolg.Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im Beschluss vom 12. April 2023 - 2 B 36/23 -, Rn. 19, wonach bei einem Gesamturteil von 12 Punkten im Statusamt A 13 und einem Gesamturteil von 13 Punkten im Statusamt A 12 von einem vergleichbaren Gesamtleistungsbild auszugehen und eine Binnendifferenzierung vorzunehmen ist.
- OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09
Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 83/24
Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
- BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17
BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 83/24
Es bestehen - entgegen der Beschwerdebegründung - auch keine rechtlichen Bedenken, soweit der Beurteiler im Rahmen der Erstellung der Beurteilung einen Beurteilungsbeitrag des bereits im Ruhestand befindlichen ehemaligen Leiters des Polizeireviers O...... eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 22 m. w. N., Urt. v. 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 24 ff.). - BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16
Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; …
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Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt (BA S. 11/12), dass es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung auf den Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung in Gestalt des Auswahlvermerks ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris Rn. 32, 44 f.). - BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 83/24
Es bestehen - entgegen der Beschwerdebegründung - auch keine rechtlichen Bedenken, soweit der Beurteiler im Rahmen der Erstellung der Beurteilung einen Beurteilungsbeitrag des bereits im Ruhestand befindlichen ehemaligen Leiters des Polizeireviers O...... eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 22 m. w. N., Urt. v. 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 24 ff.). - BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10
Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der …
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Die Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils darf wegen der damit verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Auswahlentscheidung nur aufgrund sachlicher, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechender Erwägungen erfolgen; die Einhaltung der der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 26. November 2010, NVwZ 2011, 746, 747;… Senatsbeschl. v. 14. Februar 2020 - 2 B 259/19 -, juris Rn. 17). - VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
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Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa: Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris;… v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142). - OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen …
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Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa: Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris;… v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142). - OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen …
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Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa: Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris; v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142). - OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung; …
- OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17
Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von …
- OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
Konkurrentenstreit; Beschränkung des Bewerberfeldes; Anforderungsprofil; …
- OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Anforderungsprofil; konstitutive Merkmale; Gesamtleistungsbild
- OVG Sachsen, 23.02.2026 - 2 B 2/26
Stellenbesetzung; Leiter eines Kommissariats; Regelbeurteilung; Maßstab; …
Der Antragsgegner konnte den Punktabzug entsprechend der von der Rechtsprechung gebilligten Verfahrensweise (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 9. Juli 2021 - 1 A 24/18 -, juris Rn. 111, 116; Senatsbeschl. v. 12. April 2023 - 2 B 36/23 -, juris Rn. 19 und v. 23. August 2024 - 2 B 83/24 -, juris Rn. 12) ohne gesonderte Einzelfallbetrachtung vornehmen.
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