Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.2016 - 2 B 85.15, 2 B 85.15 (2 C 18.16) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; Beurteilungssystem ohne Regelbeurteilung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 2 GG
Revisionszulassung; Beurteilungssystem ohne Regelbeurteilung - Wolters Kluwer
Zulassung der Revision zur Überprüfung eines Beurteilungssystems für auf Lebenszeit ernannte Richter; Verzicht auf Regelbeurteilungen; Vorsehung von Anlassbeurteilungen mit abhängig vom Einzelfall begrenzten Beurteilungszeiträumen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Revision zur Überprüfung eines Beurteilungssystems für auf Lebenszeit ernannte Richter; Verzicht auf Regelbeurteilungen; Vorsehung von Anlassbeurteilungen mit abhängig vom Einzelfall begrenzten Beurteilungszeiträumen
- rechtsportal.de
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 33 Abs. 2
Zulassung der Revision zur Überprüfung eines Beurteilungssystems für auf Lebenszeit ernannte Richter; Verzicht auf Regelbeurteilungen; Vorsehung von Anlassbeurteilungen mit abhängig vom Einzelfall begrenzten Beurteilungszeiträumen - datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Beurteilungssystem ohne Regelbeurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 10.05.2012 - 1 K 667/11
- VGH Hessen, 14.07.2015 - 1 A 1513/14
- BVerwG, 30.06.2016 - 2 B 85.15, 2 B 85.15 (2 C 18.16)
- BVerwG - 2 C 18.16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 4 S 15.21
Zum Parlamentsvorbehalt bei dienstlichen Beurteilungen von Beamten
Ein solches System hatte das Bundesverwaltungsgericht früher nicht beanstandet, dann jedoch im Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2 B 85.15 (2 C 18.16) - (juris) die Revision zugelassen zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Beurteilungssystem, das für auf Lebenszeit ernannte Richter im Grundsatz auf Regelbeurteilungen verzichte und lediglich Anlassbeurteilungen mit abhängig vom Einzelfall begrenzten Beurteilungszeiträumen vorsehe, den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genüge. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - 6 B 1769/18
Anforderungn an die Geltendmachung einer Verletzung des …
Rn. 27 Vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2 B 85.15 (2 C 18.16) -, juris. - VG Potsdam, 03.12.2018 - 2 K 810/18
Abänderung der Beurteilung
Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2 B 85.15 (2 C 18.16) -, juris, Rn. 2, wonach der entsprechenden Frage für Richterbeurteilungen allerdings eine grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei.
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