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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 88.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12539
BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 88.14 (https://dejure.org/2015,12539)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2015 - 2 B 88.14 (https://dejure.org/2015,12539)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 2 B 88.14 (https://dejure.org/2015,12539)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge aufgrund fehlender Kenntnis von der Fortdauer der Tätigkeit eines Berufssoldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVG § 53 Abs. 7 S. 1
    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge aufgrund fehlender Kenntnis von der Fortdauer der Tätigkeit eines Berufssoldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 88.14
    Rn. 5 Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort zu kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 88.14
    Rn. 7 Soweit die Beschwerde rügt, die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zur Billigkeitsentscheidung entsprächen nicht den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 - (Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35) aufgestellten Anforderungen, ist allein die Richtigkeit der Rechtsanwendung im Einzelfall in Frage gestellt.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 88.14
    Aus dem Fehlen einer ausführlicheren Begründung kann daher nur ausnahmsweise, und wenn sich hierfür aus den besonderen Umständen des Falls Anhaltspunkte ergeben, auf eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 88.14
    Aus dem Fehlen einer ausführlicheren Begründung kann daher nur ausnahmsweise, und wenn sich hierfür aus den besonderen Umständen des Falls Anhaltspunkte ergeben, auf eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 88.14
    Auch eine Divergenz zu den vom Bundesverwaltungsgericht in der benannten Entscheidung aufgestellten Rechtssätzen liegt nicht vor, weil die Urteile zu unterschiedlichen Rechtsvorschriften ergangen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 4).
  • BVerwG, 02.02.2026 - 2 B 50.25

    Beamtenrecht: Zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund …

    Rn. 15 Gemessen hieran liegt die geltend gemachte Divergenz schon deshalb nicht vor, weil die von der Beschwerde angeführte Entscheidung (BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Buchholz 450.2 § 77 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 59) nicht zu derselben Rechtsvorschrift ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 4 f., vom 20. Mai 2015 - 2 B 88.14 - juris Rn. 7 …und vom 4. Dezember 2025 - 2 B 17.25 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Verschiebung der Zahlung von Übergangsgebührnissen

    Aus dem Fehlen einer ausführlicheren Begründung kann daher nur ausnahmsweise - wenn sich hierfür aus den besonderen Umständen des Falls Anhaltspunkte ergeben - auf eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 2 B 88.14 - juris Rn. 5).
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