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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 14.01.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82   

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BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82 (https://dejure.org/1983,2812)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1983 - 2 B 89.82 (https://dejure.org/1983,2812)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1983 - 2 B 89.82 (https://dejure.org/1983,2812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der dem Berufungsgericht obliegenden Sachaufklärungspflicht auf Grund unterlassener Vernehmung eines benannten Zeugen - Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen durch den Dienstvorgesetzten - Berücksichtigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Für die Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der dienstlichen Beurteilung würden übrigens auch insoweit die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze gelten (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [246] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Das Beschwerdevorbringen läßt keine Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite erkennen, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen und deren Beantwortung in dem erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Das Tatsachengericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nur dann, wenn es von einer Beweiserhebung, hier: der Vernehmung von Zeugen, absieht, die sich ihm nach dem gesamten Sachverhalt aufdrängen mußte, weil es auf die Aufklärung der fraglichen Tatumstände nach seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung ankam (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschluß vom 20. Februar 1962 - BVerwG 8 B 190.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]]).
  • BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74

    Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Der Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht ist von entsprechendem substantiierten Vorbringen der Verfahrensbeteiligten abhängig; bloßen Vermutungen braucht das Gericht nicht weiter nachzugehen (vgl. Beschlüsse vom 16. April 1975 - BVerwG 6 B 83.74 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 100] und vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 88.80 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129]; siehe auch Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG 8 C 36.67 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 63]).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 88.80

    Verfahrensrüge wegen einer Überraschungsentscheidung als Verstoß gegen …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Der Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht ist von entsprechendem substantiierten Vorbringen der Verfahrensbeteiligten abhängig; bloßen Vermutungen braucht das Gericht nicht weiter nachzugehen (vgl. Beschlüsse vom 16. April 1975 - BVerwG 6 B 83.74 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 100] und vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 88.80 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129]; siehe auch Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG 8 C 36.67 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 63]).
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65

    Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß sich aus der besonderen Rechtsstellung als Schwerbehinderter (§ 47 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes) kein Anspruch auf bevorzugte Behandlung, etwa bei Beförderungen, ableiten läßt; die Vorschriften des Schwerbehindertenrechts dienen vielmehr dem Ausgleich der durch die Schwerbehinderung bedingten Nachteile (vgl. BVerwGE 26, 8 [10 ff.]; Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG 6 C 37.65 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 6] und vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [DöD 1970, 95, 96]; Beschlüsse vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18] und vom 27. August 1980 - BVerwG 2 B 20.79 -).
  • BVerwG, 20.02.1962 - VIII B 190.61

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Revision trotz ungenügender Sachaufklärung …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Das Tatsachengericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nur dann, wenn es von einer Beweiserhebung, hier: der Vernehmung von Zeugen, absieht, die sich ihm nach dem gesamten Sachverhalt aufdrängen mußte, weil es auf die Aufklärung der fraglichen Tatumstände nach seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung ankam (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschluß vom 20. Februar 1962 - BVerwG 8 B 190.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]]).
  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 86.63

    Zum Rechtsanspruch eines Schwerbeschädigten auf Übernahme in den höheren …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß sich aus der besonderen Rechtsstellung als Schwerbehinderter (§ 47 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes) kein Anspruch auf bevorzugte Behandlung, etwa bei Beförderungen, ableiten läßt; die Vorschriften des Schwerbehindertenrechts dienen vielmehr dem Ausgleich der durch die Schwerbehinderung bedingten Nachteile (vgl. BVerwGE 26, 8 [10 ff.]; Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG 6 C 37.65 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 6] und vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [DöD 1970, 95, 96]; Beschlüsse vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18] und vom 27. August 1980 - BVerwG 2 B 20.79 -).
  • BVerwG, 27.08.1980 - 2 B 20.79

    Nichtbeförderung eines Beamten - Fehlende Stellenausschreibung - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß sich aus der besonderen Rechtsstellung als Schwerbehinderter (§ 47 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes) kein Anspruch auf bevorzugte Behandlung, etwa bei Beförderungen, ableiten läßt; die Vorschriften des Schwerbehindertenrechts dienen vielmehr dem Ausgleich der durch die Schwerbehinderung bedingten Nachteile (vgl. BVerwGE 26, 8 [10 ff.]; Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG 6 C 37.65 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 6] und vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - [DöD 1970, 95, 96]; Beschlüsse vom 14. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18] und vom 27. August 1980 - BVerwG 2 B 20.79 -).
  • BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 36.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
    Der Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht ist von entsprechendem substantiierten Vorbringen der Verfahrensbeteiligten abhängig; bloßen Vermutungen braucht das Gericht nicht weiter nachzugehen (vgl. Beschlüsse vom 16. April 1975 - BVerwG 6 B 83.74 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 100] und vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 88.80 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129]; siehe auch Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG 8 C 36.67 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 63]).
  • BVerwG, 03.07.1969 - VI C 37.65

    Vorschlag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis des höheren Dienstes - …

  • BVerwG, 14.12.1972 - II B 21.72
  • VGH Bayern, 27.02.2020 - 3 ZB 18.137

    Berücksichtigung der Schwerbehinderung bei der Beurteilung eines nunmehr im …

    In welcher Weise der Dienstvorgesetzte die Qualität, Quantität und sonstigen Komponenten einer Arbeitsleistung gewichtet, obliegt als Akt wertender Erkenntnis dem Beurteiler (BVerwG, B.v. 5.8.1983 - 2 B 89.82 - juris Rn. 4).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auch diesbezüglich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, B.v. 5.8.1983 a.a.O. juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 18).

    Aus der besonderen Rechtsstellung als Schwerbehinderter lässt sich kein Anspruch auf bevorzugte Behandlung, auch nicht bei dienstlichen Beurteilungen, ableiten (BVerwG, B.v. 5.8.1983 a.a.O. juris Rn. 7).

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter 2.1 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 5.8.1983 - 2 B 89.82 - juris Rn. 4, 7) wird Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 3 CE 20.1849

    Konkurrentenstreit - Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

    In welcher Weise der Dienstvorgesetzte die Qualität, Quantität und sonstigen Komponenten einer Arbeitsleistung gewichtet, obliegt als Akt wertender Erkenntnis dem Beurteiler (BVerwG, B.v. 5.8.1983 - 2 B 89.82 - juris Rn. 4).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auch diesbezüglich darauf zu beschränken, ob der Beurteiler den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, B.v. 5.8.1983 a.a.O. juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 27.2.2020 - 3 ZB 18.137 - juris Rn. 10).

  • VG München, 28.07.2020 - M 5 E 20.2704

    Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

    In welcher Weise der Dienstvorgesetzte die Qualität, Quantität und sonstigen Komponenten einer Arbeitsleistung gewichtet, obliegt als Akt wertender Erkenntnis dem Beurteiler (BVerwG, B.v. 5.8.1983 - 2 B 89.82 - juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 22.11.2022 - B 5 K 21.647

    Dienstliche Beurteilung, Beurteilungsbeitrag, ermessensfehlerfreie Entscheidung …

    In welcher Weise der Dienstvorgesetzte die Qualität, Quantität und sonstigen Komponenten einer Arbeitsleistung gewichtet, obliegt als Akt wertender Erkenntnis dem Beurteiler (BVerwG, B.v. 5.8.1983 - 2 B 89.82 - juris, Rn. 4).
  • OVG Saarland, 03.12.2004 - 1 Q 71/04
    zu den Grenzen der gerichtlichen Kontrolle bei der dienstlichen Beurteilung von Schwerbehinderten vgl. BVerwG, Entscheidungen vom 5.8.1983 - 2 B 89/82 -, zitiert nach Juris, und vom 25.2.1988, BVerwGE 79, 86 [BVerwG 25.02.1988 - BVerwG 2 C 72/85] .
  • VG Köln, 25.08.2011 - 19 L 995/11

    Anforderungen an den Anspruch auf Untersagung der Besetzung einer …

    Rn. 28 vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.08.1983 - 2 B 89/82 -, juris; Urteil vom 25.02.1988 - 2 C 72/85 -, BVerwGE 79, 86 = ZBR 1988, 219.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 14.01.1983 - 2 B 89.82   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 14.01.1983 - 2 B 89.82 (https://dejure.org/1983,17727)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 1983 - 2 B 89.82 (https://dejure.org/1983,17727)
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