Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 2 - Beamtenverhältnis (§§ 4 - 15) |
1Ist die erstmalige Ernennung nichtig oder zurückgenommen worden, hat die oder der Dienstvorgesetzte jede weitere Wahrnehmung der Dienstgeschäfte zu verbieten. 2Bei Nichtigkeit ist das Verbot erst dann auszusprechen, wenn die sachlich zuständige Behörde es abgelehnt hat, die Ernennung zu bestätigen, oder die Ausnahme nach § 7 Abs. 3 nicht nachträglich zugelassen wird. 3Die bis zu dem Verbot oder bis zur Zustellung der Erklärung der Rücknahme vorgenommenen Amtshandlungen sind in gleicher Weise gültig, wie wenn eine Beamtin oder ein Beamter sie ausgeführt hätte. 4Die gezahlte Besoldung kann belassen werden.
ermächtigung § 11aAbleisten eines Vorbereitungs-
dienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit § 12Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung § 13Nichtigkeit der Ernennung § 14Rücknahme der Ernennung § 15Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen
Rechtsprechung zu § 15 BBG
75 Entscheidungen zu § 15 BBG in unserer Datenbank:
- VG Lüneburg, 29.10.2019 - 10 A 1/19
Disziplinarklage
- VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
Ausschluss vom Eignungsauswahlverfahren für die Einstellung in den ...
- VG Bayreuth, 22.03.2018 - B 5 K 17.195
Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung von Dienstbezügen
- OLG Bremen, 23.01.2019 - 1 U 25/18
Amtshaftungsansprüche wegen Ablehnung der Übernahme eines angestellten Lehrers in ...
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15
Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
- BVerwG, 15.05.2009 - 2 C 45.08
Bestimmung einer Altersgrenze für die Übernahme in ein öffentliches Amt i.R. ...
- BVerwG, 15.05.2009 - 2 C 54.08
Bestimmung einer Altersgrenze für die Übernahme in ein öffentliches Amt i.R. ...
- BVerwG, 15.05.2009 - 2 C 55.08
Antrag eines Lehrers auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe ohne ...
- BVerwG, 15.05.2009 - 2 C 56.08
Antrag eines Lehrers auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe ohne ...
- BVerwG, 15.05.2009 - 2 C 64.08
Antrag eines Lehrers auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe ohne ...