Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 2 - Beamtenverhältnis (§§ 4 - 15) |
(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn
| 1. | sie nicht der in § 10 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht, | ||
| 2. | sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde oder | ||
| 3. | zum Zeitpunkt der Ernennung | ||
| a) | nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 keine Ernennung erfolgen durfte und keine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 zugelassen war oder | ||
| b) | die Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter nicht vorlag. | ||
(2) Die Ernennung ist von Anfang an als wirksam anzusehen, wenn
| 1. | im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 aus der Urkunde oder aus dem Akteninhalt eindeutig hervorgeht, dass die für die Ernennung zuständige Stelle ein bestimmtes Beamtenverhältnis begründen oder ein bestehendes Beamtenverhältnis in ein solches anderer Art umwandeln wollte, für das die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, und die oder der Dienstvorgesetzte dies schriftlich festgestellt hat; das Gleiche gilt, wenn die Angabe der Dauer fehlt, die Dauer aber durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, | |
| 2. | im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 die sachlich zuständige Behörde die Ernennung bestätigt oder | |
| 3. | im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 Buchstabe a eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 nachträglich zugelassen wird. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 07.07.2021 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 28.06.2021 | |
| 22.03.2012 | Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 15.03.2012 |
ermächtigung § 11aAbleisten eines Vorbereitungs-
dienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit § 12Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung § 13Nichtigkeit der Ernennung § 14Rücknahme der Ernennung § 15Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen
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Rechtsprechung zu § 13 BBG
26 Entscheidungen zu § 13 BBG in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 25.09.2026 - 5 L 408.26
- VG Regensburg, 12.12.2012 - RN 1 K 11.360
Die Reaktivierung eines Bundesbeamten bedarf einer Ernennung i.S.d. § 10 Abs. 1 ...
- VG Würzburg, 08.05.2012 - W 1 K 11.207
Aushändigung der Ernennungsurkunde; Nichtigkeit der Ernennung; Prüfung der ...
- OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2024 - 2 MB 8/24
Kein (unbedingter) Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- VG Gelsenkirchen, 10.03.2017 - 3 K 1645/15
Schwerbehinderung; Versetzung in den Ruhestand; Grund der Zurruhesetzung; ...
- VG München, 25.03.2014 - M 21 E 13.5890
Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; konstitutives und deskriptives ...
- VG Hamburg, 18.03.2025 - 6 E 66/25
Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die erneute Bestellung des bisherigen ...
- VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 485/14
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst
- VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 25 K 938/13
Disziplinarverfahren; Dienstentfernung eines Beamten wegen eines Zugriffdelikts
- VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
Antrag auf Fristsetzung für den Abschluss eines Disziplinarverfahrens