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   VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18 Me   

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VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18 Me (https://dejure.org/2018,18489)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21.06.2018 - 1 K 457/18 Me (https://dejure.org/2018,18489)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 1 K 457/18 Me (https://dejure.org/2018,18489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 2 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG, § 114 S 2 VwGO
    Ausschluss vom Eignungsauswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Polizeivollzugsdienstes wegen großflächiger Tätowierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot von Tätowierungen bei Beamtenanwärtern

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Verbot von Tätowierungen bei Beamtenanwärtern

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Tätowierungen können Ausschlusskriterium sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamtenanwärter mit rechtsextremen Tattoos darf vom Eignungsauswahlverfahren ausgeschlossen werden - Tätowierungen verstoßen gegen beamtenrechtliche Pflichten des künftigen Beamtenanwärters

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Die Regelung bedarf daher einer hinreichend bestimmten Ermächtigung durch den Gesetzgeber (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477 f.).

    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betrafen in der Sache zwar nur die Gestaltung der Haartracht; in ihnen ist aber ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer Vorgabe für Tätowierungen verwiesen worden (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 18; ebenso Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dessen Anwendungsbereich für das Schneiden der Kopfhaare zwar grundsätzlich verneint (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 16).

    Die Zulässigkeit der Untersagung bestimmter äußerer Erscheinungsformen beim Tragen der Dienstkleidung setzt daher in materieller Hinsicht voraus, dass diese geeignet sind, die Neutralitätsfunktion der Uniform zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 25).

    Die Reglementierung macht überdies eine Beobachtung erforderlich, ob die Voraussetzungen eines Verbots in Ansehung möglicherweise gewandelter Anschauungen in der Bevölkerung zu dieser Frage noch gegeben sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477 für das Verbot von Ohrschmuck bei männlichen Beamten; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 27 für die Gestaltung der Haartracht).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Wie bei der Einschätzung, welche rechtlichen Grundlagen für die Vorgabe von Einstellungshöchstaltersgrenzen erforderlich sind, stellt sich auch im Hinblick auf die Reglementierung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten die Frage der Wesentlichkeit und damit der Ermächtigungsgrundlage unter dem zwischenzeitlich aktualisierten verfassungsrechtlichen Blickwinkel anders dar als noch vor einigen Jahren (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 57).

    2015 hat das Bundesverfassungsgericht den Parlamentsvorbehalt im Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG weiter hervorgehoben und eine hinreichend bestimmte Entscheidung des Parlamentsgesetzgebers selbst verlangt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 ff.).

    Dies gilt insbesondere für Regelungen mit statusbildendem oder statusberührendem Charakter, durch die Bedingungen der Einstellung oder Entlassung normiert werden (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 69).

    Auch im Falle der Verordnungsermächtigung muss dabei schon aus der parlamentarischen Leitentscheidung der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar sein, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 55).".

    Die Einschränkung von Tätowierungen für Beamte hängt vielmehr von gesellschaftspolitischen Fragestellungen ab, die "in öffentlicher Debatte zu klären" sind (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 53).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Ein Verbot von Körpermodifikationen (Tätowierungen) greift in das auch den Beamten durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht ein, weshalb es einer gesetzlichen Grundlage bedarf (BVerwG, U. v. 17.11.2017 - 2 C 25/17 -, juris).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.11.2017 (Az.: 2 C 25.17, juris) ausgeführt:.

    Zu der entsprechenden Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.11.2017 (Az.: 2 C 25.17, a. a. O.) weiter ausgeführt:.

  • VG Halle, 18.05.2016 - 5 A 54/16

    Tätowierte Polizeibeamtin; Sichtbarkeit der Tätowierung; Einstellung in den

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Für bereits ernannte Beamte bilden entsprechende Regelungen die Grundlage für Weisungen, keine derartige Tätowierung im Dienst zu tragen (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 21 f.).

    Insbesondere bei jüngeren Menschen und in Ostdeutschland hat die Verbreitung von Tätowierungen daher offenbar den Bereich von Subkulturen verlassen und "die Mitte der Gesellschaft erreicht" (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 31; hierzu auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - juris Rn. 30).

  • BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90

    Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Die Regelung bedarf daher einer hinreichend bestimmten Ermächtigung durch den Gesetzgeber (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477 f.).

    Die Reglementierung macht überdies eine Beobachtung erforderlich, ob die Voraussetzungen eines Verbots in Ansehung möglicherweise gewandelter Anschauungen in der Bevölkerung zu dieser Frage noch gegeben sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477 für das Verbot von Ohrschmuck bei männlichen Beamten; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 27 für die Gestaltung der Haartracht).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Voraussetzung für die materiell-rechtliche Zulässigkeit eines Nachschiebens von Ermessensgründen ist dabei, dass diese schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser dadurch nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, U. v. 20.06.2013 - 8 C 46/12 -, juris, m. w. N; U. v. 16.06.1997 - 3 C 22/96 -, juris, m. w. N.; BayVGH, B.. v. 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17

    Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Insbesondere bei jüngeren Menschen und in Ostdeutschland hat die Verbreitung von Tätowierungen daher offenbar den Bereich von Subkulturen verlassen und "die Mitte der Gesellschaft erreicht" (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 31; hierzu auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Voraussetzung für die materiell-rechtliche Zulässigkeit eines Nachschiebens von Ermessensgründen ist dabei, dass diese schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser dadurch nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, U. v. 20.06.2013 - 8 C 46/12 -, juris, m. w. N; U. v. 16.06.1997 - 3 C 22/96 -, juris, m. w. N.; BayVGH, B.. v. 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 08.05.2018 - 2 K 15637/17

    Einstellung von Polizeibewerbern mit großflächigen Tätowierungen

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Diesen Feststellungen schließt sich die Kammer vollinhaltlich an, mit der Folge, dass es in Thüringen an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt, um den Kläger aufgrund seiner Tätowierungen vom Eignungsauswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes auszuschließen (zur entsprechenden Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, vgl. VG Düsseldorf, U. v. 08.05.2018 - 2 K 15637/17 -, juris; ohne Auseinandersetzung mit der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, a. A. VG Minden, B. v. 12.04.2018 - 4 L 315/18 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Auszug aus VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18
    Die prozessuale Zulässigkeit des Nachschiebens von Ermessensgründen ergibt sich aus § 114 Satz 2 VwGO, wonach die Behörde ihre Ermessenserwägungen auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, sofern - wie hier - die Voraussetzungen dafür vorliegen (vgl. hierzu auch OVG Niedersachsen, U. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 6 B 540/16

    Ablehnung der Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

  • VG Minden, 12.04.2018 - 4 L 315/18
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12

    Haar- und Barttracht; Uniform; Vorbehalt des Gesetzes; Einschätzungsspielraum;

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15

    Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 15.78

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 22.79

    Voraussetzungen für die Ernennung eines Soldaten zum Berufssoldaten -

  • VG Berlin, 23.07.2018 - 5 L 248.18

    Einstellung tätowierter Polizeibewerber: Ablehnung grundsätzlich nur auf

    Das Betroffensein der benannten Grundrechte und das Gewicht der Betroffenheit der jeweiligen Grundrechtsträger weist die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Tätowierungen im öffentlichen Dienst untersagt sein sollen, dem Parlamentsgesetzgeber zu (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 36 ff; dem folgend VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2018 - 2 K 15637/17 - juris Rn. 35 und VG Meiningen, Beschluss vom 21. Juni 2018 - 1 K 457/18 Me - juris Rn. 32 zu den jeweiligen Landesrechten; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 4 S 14.18 - EA S. 4).
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